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Elaine Jentsch

CDU 26.06.2025 Sitzungen 8/16

– Nein, danke. – Bei der Verteilung der Mittel aus dem Sachsenfonds wollen wir uns mit der kommunalen Ebene ins Benehmen setzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich aber nicht einen Blick auf Gesetze mit spezifisch-fiskalischem Bezug versäumen; denn die Bürger interessiert, wie wir als Landtag mit den Steuergeldern umgehen. Die CDU steht hier für Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit. In der Verfassung haben wir für Notlagenkredite wie für die Coronabewältigung eine Tilgungsfrist von längstens acht Jahren vorgesehen. An dieser Frist werden wir auch nicht rütteln, damit Lasten nicht in die ferne Zukunft geschoben werden. Um die Deckungslücke zwischen Ausgaben und Einnahmen im Doppelhaushalt 2025/2026 anteilig zu schließen, haben wir uns entschlossen, die Jahresscheiben der Tilgung für die Jahre 2025 und 2026 zu entlasten. Dazu ändern wir das Coronabewältigungsfondsgesetz. Das ist uns als CDU schwergefallen, weil damit die Haushaltsjahre 2027 bis 2029 bis zur vollständigen Tilgung der Kredite stärker vorbelastet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich der Vollständigkeit halber an dieser Stelle auch noch einmal auf die Änderungen von § 18 der Sächsischen Haushaltsordnung eingehen. Nach wie vor gilt der Grundsatz, wie er in § 18 weiterhin steht: Der Haushaltsplan ist ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Das ist uns als CDU auch wichtig. Der Nachsatz „soweit nach den Vorgaben des Grundgesetzes für die Bunderepublik Deutschland nichts Abweichendes geregelt ist“, enthält nichts revolutionäres, denn er verweist lediglich auf die Rechtslage nach Artikel 109 Abs. 3 GG. Er zieht lediglich die Option nach, die das Grundgesetz seit der letzten Änderung zulässt. Alles andere hieße, die grundgesetzlichen Vorgaben zu ignorieren. Ob wir uns diese Grundgesetzänderung als sächsische Union gewünscht haben, steht auf einem anderen Blatt. Somit gilt auch hier: Ball flach halten. Mitnichten ist die Ergänzung von § 18 SäHo der Türöffner für eine Neuverschuldung in diesem Doppelhaushalt. Dazu bedürfte es einer Mehrheit in diesem Parlament. Die CDU-Fraktion steht jedoch als Mehrheitsbeschaffer dafür nicht bereit – weder in 2025, noch in 2026. Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Abschluss mache ich noch auf zwei kleinere Gesetzesänderungen im Haushaltsbegleitgesetz aufmerksam, die aber auch unmittelbaren haushalterischen Bezug haben. Im Sächsischen Wassergesetz wird die Befreiung der Braunkohleunternehmen von der Wasserentnahmeabgabe vom 31. Dezember 2025 auf den 30. Juni 2025 verkürzt. Wir erwarten damit mehr Einnahmen für den sächsischen Haushalt im mittleren einstelligen Millionenbereich, die in den sächsischen Klimafonds fließen sollen. Damit werden zusätzliche Gelder eingenommen, die gemäß Sächsischem Wassergesetz zweckgebunden eingesetzt werden können. Mit der Änderung des Sächsischen Klimafondsgesetzes wollen wir Vorsorge treffen, falls der Bund aus seinem um 100 Milliarden Euro aufgestockten Klima- und Transformationsfonds direkt den Ländern anteilige Zuweisungen zur Verfügung stellt. Diese würden dann direkt in den sächsischen Klimafonds fließen und entsprechend den Zwecken des Fonds für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, zur Verbesserung des Klimaschutzes sowie zur nachhaltigen Ressourcenverwendung und Verringerung des Abfallaufkommens eingesetzt werden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alles in allem werden mit den Änderungsanträgen zum Haushaltbegleitgesetz außerhalb der Veranschlagung im Haushaltsplan wesentliche Schwerpunkte der Koalition der den Doppelhaushalt 2025/2026 mittragenden Fraktionen abgebildet. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Jentsch sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Barth, bitte.

Alle Reden von Elaine Jentsch Protokoll ↗