Elaine Jentsch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Haushaltsbegleitgesetz sollen gesetzliche Änderungen, die überwiegend zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen im Haushaltsentwurf notwendig sind bzw. die mit dem Doppelhaushalt in Zusammenhang stehen, in einem Artikelgesetz zusammengefasst werden. Als klassisches Artikelgesetz umfasst es regelmäßig Änderungen an reinen Fachgesetzen, zum Beispiel dem Gesetz über Kindertagesbetreuung oder dem Wärmeplanungsunterstützungsgesetz, aber auch Änderungen an ressortübergreifenden Gesetzen wie dem Sächsischen Beamtengesetz oder der Sächsischen Haushaltsordnung. Möglicherweise werden sogar neue Gesetze formuliert. Zahlreiche Einzelgesetze, die im Regierungsentwurf zum HBG adressiert werden, sind formal notwendig. Der Regelungsgehalt für die Bürger ist allerdings oftmals doch eher unerheblich, so zum Beispiel die Änderung der Finanzverwaltungszuständigkeitsverordnung oder die Änderung der Sächsischen Landkreisordnung. Ich möchte mich daher an dieser Stelle auf Einzelgesetze in dem Gesamtkunstwerk HBG beschränken, die für den Bürger wahrnehmbare Wirkungen auf die weitere Entwicklung des Freistaates haben und die wir als gewählte Abgeordnete daher besonders im Blick haben. Das sind zum Beispiel Gesetze, die die Bildung betreffen. So wollen wir mit dem Gesetz über die Kindertagesbetreuung, dem Kitagesetz, Verbesserungen bei der Schulvorbereitung im Kindergarten erreichen. Dafür setzen wir gezielt Mittel ein, die ansonsten bei den Landeszuschüssen aufgrund sinkender Kinderzahlen eingespart würden. Im konstruktive Begleitung auf dem Weg der Haushaltskonsolidierung – für unsere Finanzen, für unsere Handlungsfähigkeit, für unser Land. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Meine Damen und Herren, wir kommen zu des Entwurfs zum Doppelhaushalt 2025/2026 2025/2026 – HBG 2025/2026) der Staatsregierung Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses Sinne des Kita-Moratoriums werden die Betreuungsschlüssel in Kinderkrippe, Kindergarten und Hort verbessert. In der Folge wird der pauschale Landeszuschuss pro betreutem Kind von 3 455 über 3 510 auf 3 570 Euro pro Jahr erhöht. Diese Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf sind mit Mehrausgaben im Haushalt verbunden. So sind sie uns im Doppelhaushalt zusätzlich rund 23 Millionen Euro wert. Im Sächsischen Beamtengesetz wollen wir die Voraussetzung dafür schaffen, dass verbeamtete Lehrkräfte über die Einführung eines Arbeitszeitkontos von der Regelarbeitszeit abweichende Arbeitszeiten von bis zu zehn Stunden pro Tag bzw. bis zu 48 Stunden pro Woche leisten können. (Zuruf Lars Wurzler, BSW) Der Ausgleich soll in einem Zeitraum von längstens sieben Jahren erfolgen. Damit wollen wir die Unterrichtsversorgung verbessern. Gegenüber dem Regierungsentwurf werden für diese Lehrkräfte keine verpflichteten Mehrarbeitsregelungen mit Ausgleich über die Arbeitszeitkonten mehr vorgesehen. Es gilt das Freiwilligkeitsprinzip. Im Übrigen behält sich der Landtag die Zustimmung zu einer Rechtsverordnung vor, in der die näheren Regelungen ausgeführt werden. Sehr geehrte Damen und Herren! Der infrastrukturellen Entwicklung im Freistaat wollen wir mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens, dem Sachsenfonds, neuen Schub verleihen. Zur überjährigen Finanzierung strategisch wichtiger Investitionsvorhaben werden dem Fonds insbesondere Mittel zugeführt, die der Bund den Ländern aus dem Sondervermögen Infrastruktur bereitstellt. Die aus diesem Fonds unterstützten Vorhaben sollen dem Kriterium der Zusätzlichkeit genügen. Das heißt, es sollen dadurch keinesfalls investive Mittel im Landeshaushalt ersetzt werden, um konsumtive Ausgaben verstärken zu können. Die Mittelverwendung muss daher nachhaltig erfolgen und soll auf der einen Seite für strategisch bedeutende Investitionsvorhaben auf Landesebene und zum anderen für Zuweisungen zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft genutzt werden. Gegenüber dem Regierungsentwurf wurde die Vorhabensschwelle in § 2 Absatz 1 – die Projekte, die wir auf Landesebene initiieren – von 10 Millionen Euro auf 7,5 Millionen Euro herabgesetzt. Ebenso haben wir im Nachgang der Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss die Vorhabensschwelle für die Beteiligung des HFA von 15 Millionen Euro auf 12,5 Millionen Euro angepasst. Für uns als CDU ist es wichtig, dass die Mittel einen spürbaren Mehrwert für die sächsischen Bürgerinnen und Bürger haben. Daher wollen wir, dass sie insbesondere der Bildungsinfrastruktur, dem Brand-, Zivilund Katastrophenschutz mit der Landesfeuerwehr und Katastrophenschutzschule in Nardt, dem Krankenhausbau, der Wohnraumförderung und – besonders wichtig auch für die kommunale Ebene – Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen zugutekommen. Überdies soll ein maßgeblicher Anteil der Mittel aus dem Sachsenfonds unmittelbar an die Kommunen für Investitionen in deren eigener Verantwortung zufließen. Wir tragen damit dem Anliegen Rechnung, dass ein Großteil der Investitionen vor Ort von den Kommunen getragen wird. (Beifall CDU, Laura Stellbrink, SPD, und Staatsregierung – Frank Peschel, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage am Mikrofon sieben?
