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André Barth

AfD 26.06.2025 Sitzungen 8/16

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir könnten erst einmal über die Qualität von Entschließungsanträgen nach Haushaltsverhandlungen reden. Im vorigen Haushalt hat die CDU hier die Grundsteuererhöhung durchgepeitscht (Zurufe Sören Voigt und Jan Löffler, CDU) und sich dann im blumigen Entschließungsantrag dazu durchgerungen, dass man sich auf Bundesebene dafür einsetzen möchte, dass der steuerfreie Erwerb beim Ersterwerb durch junge Familien ermöglicht werden soll. Was haben wir seitdem davon gehört? Nichts! Das zeigt, was Ihre Entschließungsanträge wert sind. (Sören Voigt, CDU: Genau hinschauen!) Eigentlich könnte man sie zerreißen. Jedes Mal gibt es einen neuen Versuch. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag wird das Viererbündnis von CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNEN und Die Linke zementiert. Dieser Koalitionsvertrag in Haushaltsfragen verdeutlicht, dass sich die CDU nicht einmal mehr scheut, die Zusammenarbeit mit grünen und roten Sozialisten auch noch zu verschriftlichen. Nach diesem Papier werden Mittelverwendungen aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes und das kommunale Energie- und Klimabudget thematisiert. In diesen Punkten macht die CDU der grünen Fraktion natürlich Zugeständnisse. Die Linken haben sich mit der Errichtung eines Landesgesundheitsamtes durchgesetzt. Trotz der großen Ankündigungen der Staatsregierung, konkrete Schritte in Richtung Bürokratieabbau zu gehen, sehen wir genau das Gegenteil. Es wird der Aufbau einer neuen Behörde vorbereitet, welche neues Personal und neue Zuständigkeiten braucht. (Jan Löffler, CDU: Nein!) Zusätzliche Investitionen in die Krankenhäuser, die Feuerwehren und die Katastrophenschutzschule in Nardt will das Viererbündnis künftig aus dem Sachsenfonds finanzieren. Wir haben Ihnen gestern und heute mit unseren Änderungsanträgen gezeigt, dass diese Ausgaben auch im Haushaltsplan hätten zeitnah finanziert und durchgeführt werden können. Die im Entschließungsantrag als Fortschritt herausgestellte Personalkostenschlüsselveränderung im sächsischen Gesetz zur Kindertagesbetreuung wird von den Städten und Gemeinden vehement abgelehnt. Die Kosten der Standardverbesserung gleicht der Freistaat nur im Jahr der Einführung in vollem Umfang aus. Die jährliche Steigerung der Betriebskosten pro Platz bleibt jedoch erneut unberücksichtigt. Aus Sicht der Kommunen ist dagegen eine höhere Beteiligung des Freistaates an den Betriebskosten notwendig. Dazu soll jetzt nach dem Entschließungsantrag ein Bericht zur Kostenentwicklung durch das Kultusministerium vorgelegt werden. Erst daraufhin ist eine Überprüfung der Finanzierungsanteile vorgesehen. Statt nach den Bedürfnissen der Kommunen zu handeln, verschiebt dieses Viererbündnis die offensichtlichen Lösungen in die Zukunft. Mit unseren Anträgen auf Erhöhung des Landeszuschusses für Kindertageseinrichtungen wollen wir sowohl Gemeinden als auch Eltern sofort von den steigenden Betriebskosten entlasten. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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