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Holger Hentschel

AfD 26.06.2025 Sitzungen 8/16

Vielen Dank – in die parlamentarischen Entscheidungen untergraben. Daher sollten wir auf solche widersprüchlichen Bestimmungen verzichten, was wir mit unserem Änderungsantrag auch beantragen werden. Die unbeschränkte Befugnis des Finanzministers, Personalstellen zu schaffen, wenn ein unabweisbares Bedürfnis dafür besteht, halten wir für zu weitgehend. Erneut sieht das Haushaltsgesetz eine Abweichung von dem Grundsatz in der Sächsischen Haushaltsordnung vor, nach dem Stellen nur im Haushaltsplan geschaffen werden können. Der Sächsische Rechnungshof meint, dass diese Vorschrift mit dem Budgetrecht des Parlaments nicht vereinbar ist. Seiner Ansicht nach sollte die Regelung auf Schaffung befristeter Stellen beschränkt werden. Soweit wollen wir nicht gehen. Jedoch sind wir der Ansicht, dass diese Ausnahme restriktiven Schranken unterliegen sollte. Nach dem Anstieg der Stellenzahlen in den Haushaltsplänen der letzten Wahlperiode von 5 250 Stellen ist die Stellenzahl bereits jetzt schon viel zu hoch. Einem weiteren Zuwachs der Stellenzahlen im Laufe der Haushaltsführung müssen wir unbedingt einen Riegel vorschieben. Warum? Weil unbefristete Stellen, wenn sie denn mal mit Personal besetzt sind, dem Haushalt über 40 Jahre erhalten bleiben und damit den Haushaltsgesetzgeber über Jahrzehnte binden. Wir wollen daher diese Möglichkeit auf maximal 50 Stellen begrenzen und die Voraussetzungen enger fassen. Zusätzlich zu den Ermächtigungen und Deckungen im Gesetz sind im Haushaltsplan selbst noch zahlreiche Deckungsvermerke festgestellt. Ein Beispiel hat Kollege Barth zum Einzelplan 14 genannt. Auch die Verstärkungsmittel im Einzelplan 15 führen zu einer Erweiterung der Befugnisse des Finanzministeriums zulasten der Verbindlichkeiten der Haushaltsansätze. Darüber hinaus soll in den obersten Dienstbehörden durch Kapitelvermerke in den Einzelplänen noch die Ermächtigung eingeräumt werden, die Stellen innerhalb des Einzelplans kapitelübergreifend zu besetzen. Damit wird die durch das Haushaltsgesetz geregelte Stellenplanbindung durch die Hintertür wieder ausgehebelt. Auf diese Weise kann die Staatsregierung ungehindert wirtschaften, ohne einen Nachtragshaushalt in den Landtag einbringen zu müssen. Haushaltsklarheit und Budgetrecht des Parlaments bleiben so auf der Strecke. In Anbetracht dieser Gegebenheiten wird die Bedeutung einer gründlichen Überarbeitung des Haushaltsgesetzes umso deutlicher. Die Zukunft eines stabilen und wirtschaftlich erfolgreichen Sachsens bedarf einer restriktiven Regelung der ministeriellen Ermächtigungen und der Sichtbarkeit des Haushalts für die Bürger. Die AfD-Fraktion hält eine Begrenzung solcher Ermächtigungen für unabdingbar, um das Parlament in seiner Rolle als Haushaltsgesetzgeber zu stärken. Nur durch eine restriktive Regelung von Abweichungsbefugnissen wird der Landtag seinen Verantwortlichkeiten bei der Haushaltsgesetzgebung gerecht. Abgesehen von den im Gesetz enthaltenen Ermächtigungen und Deckungsvorschriften steht der Haushaltsplan selbst im Kontrast zu den Prinzipien unserer Politik. Es gilt, verantwortungsbewusst mit den Steuergeldern unserer Bürger umzugehen. Verantwortungsbewusst heißt für uns, diese auch zum direkten Nutzen des Bürgers einzusetzen. Das war schon nach dem Regierungsentwurf nicht der Fall. Überflüssiges Personal in Ministerien und Verwaltung wird nicht abgebaut und verschlingt einen immer größer werdenden Anteil an Steuermitteln. Die hohen Ausgabemittel für Asyl und Integration stehen im Widerspruch zu den Versprechen der neuen Bundesregierung, endlich die Massenmigration von Wirtschaftsflüchtlingen nach Deutschland zu beenden. Einen Nutzen dieser Art von Masseneinwanderung für den sächsischen Bürger hat es so auch nie gegeben. Ganz im Gegenteil: Wir haben steigende Kriminalität, steigende Wohnungspreise und überfüllte öffentliche Verkehrsmittel, gerade in den Ballungsgebieten. Die steigenden Ausgaben für das Landespersonal und die Wirtschaftsflüchtlinge werden durch die Kürzungen der Mittel zum Bau von Schulen, Kindertagesstätten, Straßen und Brücken finanziert. Kürzungen zulasten unserer Kinder und des Straßenverkehrs sind offensichtlich nicht im Interesse der Allgemeinheit. Die linken und grünen Wünsche, die in den Haushaltsverhandlungen hinzukamen, sind schon gar nicht zum Vorteil der Bürger. (Unruhe im Saal) Die Indoktrination durch Klimaschulen und durch das Kompetenzzentrum – –

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