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Uta Knebel

BSW 26.06.2025 Sitzungen 8/16

Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Der Herr Präsident hat sich vorhin Fakten gewünscht; ich versuche es ganz kurz zu machen, mit Fakten. Wenn ich mir bei den Einzelplänen 04, 14 und 15 die Synopsen ansehe, die uns zur Verfügung gestellt worden sind, kann ich mich erst einmal Herrn Barth anschließen. Es sieht sehr übersichtlich aus, hier ist scheinbar eine solide Vorarbeit geleistet worden. Ich möchte, bevor es die anderen vergessen, allen Mitarbeitern des Hauses danken, die die ganze Arbeit zur Haushaltserstellung 2025/2026 gemacht haben. (Beifall BSW, CDU, AfD, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Ich möchte, dass die Minister dieses Dankeschön in Ihre Bereiche weitergeben, weil es eine enorme Arbeit war. Alle Fraktionen sind mit vielen Fragen an die Ministerien herangetreten. Ich sage: Hut ab! Laut Einzelplan 04 erhält das ifo Institut mehr Geld. Diese Einrichtung bleibt also in Dresden. Das ist eine gute Nachricht. Es wäre schön gewesen, wir hätten es gleich zum Anfang machen können. Im Einzelplan 14 ist es auch sehr übersichtlich. Dort gibt es den Punkt 8 mit der Erweiterung der Vermerke zur Berücksichtigung des Sächsischen Energie- und Klimaprogramms sowie die Einbeziehung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) unter Beachtung der Besonderheiten im Staatsbau. Hätte die Berücksichtigung nicht auch ohne diese Aufnahme in den Vermerk erfolgen müssen? Wenn wir Richtlinien haben, müssen wir uns generell alle daranhalten. Im Nachtrag wird weiterhin der Globalansatz für Maßnahmen der Energieeffizienz Landesbau aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, Förderzeitraum 2021 bis 2027, als geändert aufgezeigt. Dies geschieht auf Antrag der Regierungsfraktionen und wird begründet: „Mit der geplanten EFRE-Programmänderung sollen nicht benötigte EU-Mittel zugunsten der Maßnahme Berufsschulzentrum Elektrotechnik Dresden umgeschichtet werden.“ Auch dagegen haben wir nichts einzuwenden. Beide Änderungen stärken den Standort Dresden. Zum Einzelplan 15, Allgemeine Finanzverwaltung. Schauen wir kurz auf die Einnahmen. Auffällig ist hier die Planung der Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer bei gleichzeitiger Steigerung der veranlagten Einkommensteuer. Ich kenne es so, dass bei voraussichtlichem Mindereinkommen die Vorauszahlungen angepasst werden. Aber Sie werden wissen, warum Sie diese Vorgehensweise gewählt haben. Dass mit dem Rückgang der Körperschaftsteuer gerechnet wird, ist nachvollziehbar. Das ist kein gutes Zeichen für uns. Die geplante Umsatzsteigerung stimmt optimistisch, widerspricht allerdings den sonst gemachten Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung – Fragezeichen. Für unsere Gesellschaft ist – ich glaube, das ist Ihnen allen aufgefallen – die positive Planung der Abgeltungsteuer auf Zinsen und Veräußerungserträge charakteristisch. Im Jahr 2025 soll diese Steuer in dem Maße wachsen, wie die Körperschaftsteuer sinken soll. Wertschöpfung scheint immer weniger stattzufinden. Diesen Teufelskreis müssen wir in Zukunft gemeinsam durchbrechen. Ob der Ansatz bei der Grunderwerbsteuer realistisch ist, wird die Zukunft zeigen. Bei einem Ist von 362 Millionen Euro im Jahr 2023 ist der Planansatz in Höhe von nunmehr 477 Millionen Euro zu hinterfragen. Bei vielen Planungen scheint mir der Wunsch der Vater des Gedankens gewesen zu sein; aber vielleicht haben Sie andere Erkenntnisse. Ich möchte Ihnen hierbei nicht zu nahe treten. Bei den Ausgaben ist es so: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahmen für Investitionen. Die gute Nachricht: Die Schlüsselzuweisungen werden steigen, und das ist eine sehr gute Nachricht für die Kommunen. Sind bereits im ersten Ansatz die Schlüsselzuweisungen an kreisangehörige Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte zu hinterfragen – also diese Verteilung innerhalb –, wird es mit den neuen Werten nicht besser. Wir verzeichnen 56 % für Schlüsselzuweisungen für den ländlichen Raum und 44 % der Zuweisungen an die kreisfreien Städte. Das klingt erst einmal gut. Nun leben aber nur 35 % der Menschen von Sachsen in diesen großen Zentren. (Jan Löffler, CDU: Das ist ein Thema für TOP 3!) – Das ist richtig, aber unter Einzelplan 15 stehen genau diese Schlüsselzuweisungen, und Sie werden mir an dieser Stelle gestatten, dass ich schon einmal darauf hinweise. (Beifall BSW) Auf dem Land leben 65 % der Menschen. Hier gilt es zu prüfen, ob die Verteilung bedarfsgerecht erfolgt. Wir gehen davon aus, dass das mit ein Grund für die Unterfinanzierung des ländlichen Raums ist. Wenn man dann noch weiß, dass es Städte bzw. Gemeinden gibt, die ihre Schlüsselzuweisungen vollständig an die Kreise auskehren müssen, wird es damit nicht besser. An dieser Stelle möchte ich an Sie appellieren, dass wir das FAG neu gestalten und es eine gerechtere Verteilung für die Kommunen gibt. (Beifall BSW) Aus unserer Sicht sollte in den Einzelplan 15 die Kulturraumförderung aufgenommen werden, weil diese vor allem für die Kulturräume außerhalb der Großstädte sein sollte. Derzeit gibt es circa 30 %, die trotzdem in die Großstädte gehen. Mit der derzeitigen Aufnahme dieser Position in den allgemeinen Haushalt befürchten wir, dass ein großer Teil der Gelder im ländlichen Raum nicht ankommt. Ebenso würden wir gern Investitionen für Schulen und Kitas im FAG verankert sehen. Aus diesem Grund werden wir auch zu diesen Punkten Anträge stellen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollegin Knebel von der BSW-Fraktion. Wir setzen mit der SPD fort, und es kommt die Kollegin Juliane Pfeil ans Pult.

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