Ronny Kupke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch uns geht es um die Investitionen für die Krankenhausstrukturen der 76 Krankenhäuser in Sachsen. Wir freuen uns mittelbar, dass im aktuellen Doppelhaushalt zumindest die Investitionskosten fortgeführt werden und keine Streichungen vorgenommen worden sind. Allerdings reichen die Mittel bei Weitem nicht aus. Die stationäre Krankenhausversorgung steht unter wachsendem Druck. Alternde Bausubstanzen, steigende Anforderungen an Hygiene, Digitalisierung und energetische Standards sowie der medizinisch-technische Fortschritt machen kontinuierliche Investitionen zwingend erforderlich. Viele sächsische Krankenhäuser, insbesondere in den ländlichen Regionen oder in kommunaler Trägerschaft, können diese Investitionen nicht mehr aus eigener Kraft absichern. Nach Artikel 91b Grundgesetz und § 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz sind die Länder verpflichtet, die Investitionskosten der Krankenhäuser zu tragen. Sachsen kommt dieser Verpflichtung bisher nur teilweise nach. Der Investitionsstau in Sachsen wird auf eine bis 1,5 Milliarden Euro geschätzt. Das gefährdet mittelfristig die Qualität und die Patientensicherheit bei der wohnortnahen Versorgung. Deshalb fordern wir, für die Einzelförderung sowie für die Pauschalförderung der Krankenhäuser insgesamt 100 Millionen Euro mehr im Haushalt zu veranschlagen, als es bisher der Fall gewesen ist. Herr Unger, Sie haben heute wie auch Frau Schaper immer wieder den Sachsenfonds genannt. Wir bilden jetzt irgendwie alles über den Sachsenfonds ab. Wenn ich mich an die letzten Gespräche erinnere, sollen, wenn überhaupt, jedes Jahr 400 Millionen Euro hineinfließen. Dann ziehen wir davon noch den kommunalen Arm ab, der richtig und wichtig ist und für den etwa ein Drittel benötigt wird. Dann bleiben vielleicht 250 bis 260 Millionen Euro pro Jahr übrig, wenn es überhaupt so viel ist. Ich frage mich, was wir davon alles finanzieren wollen. (Beifall BSW –
