Ronny Kupke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schwietzer hat es mit ihrem vorhergehenden Antrag schon deutlich gemacht. Der BSW-Fraktion ist das Thema Pflege genauso wichtig. Von Tom Unger habe ich das ebenfalls vernommen. Auch mit Ihnen, Frau Köpping, haben wir über das Thema Pflege schon oft diskutiert und vernommen, dass es auch Ihnen wichtig ist. Wir sind uns, glaube ich, alle in dem Hohen Haus darüber einig, dass es dringender Reformen auch auf Bundesebene bedarf, die das Land Sachsen aber nicht beeinflussen kann. Was das Land Sachsen beeinflussen kann, ist, seinen Beitrag nach dem SGB XI zu leisten, wie es Frau Schwietzer schon bei ihren Ausführungen zur Übernahme der Investitionskosten dargestellt hat. Die Zahlen sind identisch mit denen, die ich habe. Über 430 Euro pro Monat muss ein Pflegeheimbewohner in Sachsen bei stationärer Pflege dazuzahlen. Das ist der eine Punkt. Zudem ist uns das Thema Ausbildung noch wichtig. Es ist wichtig, dass der Freistaat dazu seinen Beitrag leistet, weil neben den 431 Euro für Investitionen jeder Pflegeheimbewohner noch circa 113 Euro pro Monat berappen muss, um die durchschnittlichen Kosten für die Ausbildung zu übernehmen; denn auch diese werden auf den Heimbewohner bzw. die Heimbewohnerin umgelegt. Frau Präsidentin, ich fasse unsere Anträge jetzt gleich zusammen und bringe sie dann zum Thema Pflege formal ein. Ich habe somit unsere Anträge zu den Ausbildungs- und Investitionskosten erläutert, weil, wie gesagt, die Zahlen und die Begründung identisch sind. Diese hat Frau Schwietzer schon genannt. Uns ist es genauso wichtig, dass wir die Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner endlich entlasten und der Freistaat hierzu seinen Beitrag leistet. Dann gibt es von uns einen weiteren Änderungsantrag zum Thema Investitionen in Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Dazu wurde im Freistaat Sachsen in den vergangenen Jahren einiges getan. Im Haushalt ist dazu derzeit nichts eingestellt, sondern im Jahr 2024 war es nur ein geringer Betrag in Höhe von 750 000 Euro für die Förderung von Kurzzeitpflegeplätzen. Wir wollen Mittel in Höhe von 6 Millionen Euro jeweils für die Jahre 2025 und 2026 für die Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen einstellen. Diese sind wichtig für die dringend benötigte Entlastung, insbesondere in Zeiten von Urlaub, Krankheit und Krisensituationen, das heißt, sie sind für die Angehörigen erforderlich, damit diese ihre zu pflegenden Personen unterbringen können. Das waren die Anträge zum Thema Pflege seitens der BSW-Fraktion. Vielen Dank. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Herr Kollege Kupke sprach für die BSW-Fraktion. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind alle folgenden Anträge unter diesem Kapitel jetzt formal eingebracht. Richtig?
