Ingo Flemming
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das SMIL, das Sächsische Ministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung, bewirtschaftet für die Jahre 2025 und 2026 ein Volumen von 4,4 Milliarden Euro. Das bedeutet immerhin eine Steigerung des Haushaltsvolumens um insgesamt – Formale Einbringung durch Herrn Kollegen Dornau. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Den kann ich nicht sehen. Dann würden wir nun über den Änderungsantrag in Drucksache 8/3197 abstimmen, und ich bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Enthaltungen, einer ganzen Reihe FürStimmen und einer deutlichen Mehrheit an Gegenstimmen ist der Änderungsantrag nicht beschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Kapitel 09 23. Bei Zustimmung bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist das Kapitel bei Gegenstimmen und Enthaltungen dennoch beschlossen. Wir können jetzt den Stellenplan und die Anlagen gemeinsam beschließen. Ich sehe dagegen keinen Widerspruch. Wer Stellenplan und Anlagen wohlwollend seine Zustimmung ausdrücken möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen sind Stellenplan und Anlagen dennoch mit Mehrheit beschlossen. Wir kommen jetzt zur Gesamtabstimmung über den Einzelplan 09 des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft. Wer dem Einzelplan die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Einzelplan 09 bei einer ganzen Reihe von Gegenstimmen, aber einer deutlichen Mehrheit von Für-Stimmen beschlossen. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNISGRÜNE – Beifall Staatsregierung) Meine Damen und Herren! Ich verderbe die Freude ungern, aber es geht weiter. Ich rufe auf 1.8 und Landesentwicklung 245 Millionen Euro im Vergleich zum letzten Doppelhaushalt. Da mischt sich Freude auch mit Leid. Erhöhungen wird es beim Deutschlandticket geben, um es auszufinanzieren, ebenso beim sozialen Wohnungsbau, zumindest ab 2026. In diesem Jahr, mit vorläufiger Haushaltsführung, sieht das anders aus. Das betrifft bei den Erhöhungen die sogenannten Regionalisierungsmittel für den öffentlichen Personennahverkehr und den schienengebundenen Personenverkehr und solche gesetzlichen Leistungen wie das Wohngeld. Sie erkennen sicherlich, dass es sich dabei um Leistungen des Bundes handelt, welche sogenannte gesetzliche Leistungen und Verpflichtungen sind. Gestaltungsmöglichkeiten haben wir dabei kaum. Man sollte dennoch dankbar dafür sein, dass wir dieses Geld gezielt für die Themen Wohnen und Verkehr einsetzen können. Das bedeutet einen deutlichen Mehrwert für die Menschen in Stadt und Land. Sachsens ländlicher Raum ist lebenswert, und so wird es auch bleiben. Dieser wird keinesfalls abgehängt, wie manch ein Schwarzmaler aus den Reihen hier verkündet. Die Gemeinden sind aktive und attraktive Wohn- und Arbeitsorte und Heimat für viele Menschen. Mehr als die Hälfte aller Sachsen lebt dort, sie leben dort gut. Die Menschen erwarten zu Recht gleichwertige, wenn auch nicht gleiche Lebensverhältnisse wie in den großen Städten. Meine Fraktion steht für eine attraktive ländliche Entwicklung mit möglichst vielen Freiräumen vor Ort. Attraktive Ortszentren schaffen Identität, Selbstbewusstsein und bedeuten Lebensqualität für die Einwohner. Deshalb haben wir das Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ sowie die Regionalbudgets für die nächsten zwei Jahre mit 27,5 Millionen Euro und 34 Millionen Euro fortgeführt. In diesem Zusammenhang werden wir weiterhin mit dem Sächsischen Landeskuratorium Ländlicher Raum, dem Christlich-Sozialen Bildungswerk und dem Zentrum für Baukultur Vereine fördern, die wesentlich zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensverhältnisse der Menschen im Land beitragen. (Beifall CDU) Hierfür stehen 2,7 Millionen Euro zur Verfügung. Wenn sich die Kritiker im Haus einmal ernsthaft und konkret mit dieser Arbeit auseinandersetzen würden – das machen sie nämlich häufig nicht –, dann würden sie wahrnehmen, was da geleistet wird. Hervorzuheben ist aus meiner Sicht auch der soziale Wohnungsbau, der weiterhin auf sehr hohem Niveau gefördert wird, vor allem mit Bundesmitteln. Das sind im Doppelhaushalt immerhin 281 Millionen Euro. Durch einen beschlossenen Änderungsantrag werden wir zudem mehr Mittel in den barrierearmen und barrierefreien Ausbau von Mietwohnungen investieren können. Das ist zu begrüßen. Was mir nicht gefällt, sind die zurückgehenden Mittel bei der Wohneigentumsbildung. Ich bin ein großer Anhänger davon, Menschen in Eigentum zu bringen, weil das viele Probleme lösen kann, insbesondere auf dem Land und bei Familien, am besten auf einem alten Bauernhof. Allerdings hat jeder seine eigenen Präferenzen, wie man wohnen möchte. Aber gerade deshalb ist es wichtig und gut, dass wir Eigentum fördern, damit man diese Entscheidung treffen kann. Das muss in Zukunft wieder stärkere Berücksichtigung im Einzelplan finden. Die Mittel sind eingestellt, aber da geht mehr. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Kohlereviere brauchen weiterhin eine Perspektive. Insgesamt werden wir in den nächsten zwei Jahren alle zur Verfügung stehenden Bundesmittel bereitstellen und, wenn es nötig ist, kofinanzieren. In den kommenden beiden Jahren sind alle Mittel aus dem Strukturentwicklungsfonds gebunden. Die zweite und dritte Förderperiode schreiten voran. Die Regionen sind kreativ und auf einem guten Weg, die Gelder sach- und fachgerecht zu verwenden. Im mitteldeutschen Revier sind beispielsweise schon alle Mittel bis 2038 in Perspektivprojekten unterlegt und gebunden. Das sind 660 Millionen Euro für das mitteldeutsche Revier. Eine besondere Herausforderung stellt der Haushalt im Bereich des Verkehrs dar. Über die Hälfte des Budgets des Ministeriums wird dafür verwendet. Das ist bei dieser Haushaltssituation eine Optimierungsaufgabe. Die Ausgaben für Straßenbau – Erhalt, Um- und Ausbau sowie Neubau – können – immerhin, aber eben auch nur – auf dem Niveau von 2021/2022 fortgeführt werden. Das ist für uns ein unbefriedigender Zustand, der wirklich nur das Nötigste an Maßnahmen zulässt und wenig neue Genehmigungen ermöglicht. Dennoch werden viele laufende Projekte im Straßenbau, zum Beispiel Umgehungsstraßen und Verlegungen, weitergeführt und zum Ziel gebracht. Es wird also auch im Jahr 2025 gebaut. Ich verweise auf die Mittel des Straßenlastenausgleichs, die im Finanzausgleichsgesetz den Kommunen zugeteilt werden. Diese Mittel werden beim Straßenbau gern zu berücksichtigen vergessen, sie tragen aber erheblich zum Erhalt des sächsischen Straßennetzes bei. Auf Dauer werden wir uns diese Verkehrs- und Infrastrukturfinanzierung nicht leisten können. Wir werden sie uns nicht leisten können, weil sonst der Verschleiß zu stark voranschreitet. Hierfür werden wir uns spätestens im nächsten Doppelhaushalt etwas einfallen lassen müssen. Das gilt nicht nur für uns, sondern für alle Einzelpläne und Fachbereiche im Sinne der Prioritätensetzung. Im Bereich des Regionalverkehrs ist die Finanzierung des Bildungstickets zu nennen, welche für weitere zwei Jahre gesichert bleibt. Für 15 Euro im Monat kann jeder Schüler den ÖPNV für den Weg von und zur Schule nutzen. Das macht immerhin einen zu finanzierenden Betrag von nahezu 51 Millionen Euro aus. Abschließend noch ein Wort an unsere LEADER-Regionen, die bereits seit einiger Zeit – und aus deren Sicht schon viel zu lange – auf die Mittel warten. Die vielfältigen Projekte im ländlichen Raum sind beeindruckend. Für die Förderperiode 2023 bis 2027 steht den LEADER-Regionen ein Gesamtbudget von 241 Millionen Euro zur Verfügung, welches auf die einzelnen Jahre verteilt wird. In 2025 und 2026 sind das überdurchschnittliche 55 Millionen Euro pro Jahr. Das nicht gebundene Budget der Vorjahre kann dabei in die Folgejahre übertragen werden. Die LEADER-Regionen können weiterhin innovativ sein und wichtige Projekte für den ländlichen Raum entwickeln und finanzieren. Sehr geehrte Damen und Herren! Trotz aller Zwänge, die uns die angespannte Haushaltssituation bringt, ist der vorliegende Entwurf des Einzelplans 10 eine wichtige Grundlage für eine positive Entwicklung aller Regionen in unserem Freistaat. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Einzelplan 10. (Beifall CDU und SPD)
