Ulf Günter Lange
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der von der BSW-Fraktion eingebrachte Antrag zur Deckelung der Fleischhygienegebühren für Handwerksmetzgereien und kleinere Schlachtbetriebe zielt im Grunde nur darauf ab, das umzusetzen, was alle Parteien in ihrem Wahlprogramm stehen haben und was auch im Koalitionsvertrag steht: regionale Wertschöpfungsketten und Strukturen unterstützen sowie den Klein- und Mittelstand stärken. Wir wollen diese Aussagen aus den Schubladen der Wahlkampffloskeln herausholen und sie quasi als Praxisauftrag formulieren. Handeln statt reden! Angesichts rückläufiger Zahlen von Betrieben der handwerklichen Fleischverarbeitung müssen wir die Branche in die Lage versetzen, den Firmen der industriellen Schlachtung Paroli zu bieten. Die derzeitige Regelung des aufwandsbezogenen Kostendeckungsprinzips bei den Fleischhygienegebühren verschafft diesen großen Schlachtbetrieben einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber Betrieben mit kleinen Schlachtzahlen. Dem gilt es, Einhalt zu gebieten. Die von uns angestrebte Neuordnung der Fleischhygienegebühren beendet diesen Wettbewerbsnachteil für kleine Betriebe und stärkt lokale und regionale Verwertungsketten von tierischen Produkten aus Sachsen. Sie verschafft Produzenten und Verarbeitern erheblich verbesserte Zukunftsperspektiven in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung. Danke. (Beifall BSW)
