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Thomas Thumm

AfD 26.06.2025 Sitzungen 8/16

Herr Präsident, vielen Dank. Ich möchte an dieser Stelle einen hilfreichen Hinweis geben, warum der Abg. Berger nicht mehr zugegen ist: Er befindet sich in medizinischer Behandlung und hat das auch dem Präsidium angezeigt. Insofern wundere ich mich, dass das Fehlen des Kollegen Berger wiederholt angesprochen wird. Er befindet sich, wie gesagt, in medizinischer Behandlung. Ein diesbezügliches Schreiben liegt dem Präsidium vor und er kann nur temporär an den Haushaltsverhandlungen teilnehmen. Das möchte ich noch einmal klarstellen. (Zurufe CDU und BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Danke für den Hinweis, Herr Thumm. Jetzt spricht Herr Staatsminister von Breitenbuch. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz schwieriger Bedingungen und Vorfestlegungen ist es im Bereich des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft gelungen, den Doppelhaushalt 2025/2026 auf den Weg zu bringen. Der verantwortungsvolle Umgang in dieser Haushaltsaufstellung ermöglicht es, dass nunmehr 1,4 Milliarden Euro für den Zeitraum bis Ende 2026 für das Haus zur Verfügung stehen. Das bringt auch Verlässlichkeit für unsere Partner und Verbände. Dafür meinen herzlichen Dank. (Beifall CDU) Das bedeutet aber auch, dass im Vergleich zum Doppelhaushalt 2023/2024 circa eine halbe Milliarde Euro weniger zur Verfügung steht. Diese Entwicklung ist besonders zurückzuführen auf die Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsregierung – insbesondere zum SMWA –, das Auslaufen der Förderungen im Bereich ELER sowie die allgemein vom SMUL geforderten Einsparungen, um die Ausgaben im Freistaat Sachsen mit den verfügbaren Mitteln in Einklang zu bringen. Das geht nur über die Landesmittel, und das ist der Flaschenhals, durch den wir durchmussten. In den Kabinettsklausuren zum Haushalt in Stolpen und Döbeln war deutlich geworden, dass der Gesamthaushalt wie auch der Einzelplan des SMUL das Missverhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben ausgleichen müssen. In einem sehr ernsthaften und gemeinschaftlichen Dialog innerhalb des Ministeriums über alle Fachbereiche hinweg und mit den nachgeordneten Behörden haben wir einen fundierten und wohlüberlegten, verantwortungsvollen Vorschlag gemacht. Im Ergebnis ist es uns trotz Herausforderungen mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 gelungen, die Finanzierung in den Bereichen Umwelt und Landwirtschaft so weit wie möglich sicherzustellen und nach Möglichkeit gewachsene Strukturen aufrechtzuerhalten. So konnten beispielsweise folgende Vorhaben finanziell überhaupt abgesichert werden: die Finanzierung der 10. und 11. Landesgartenschau in Aue-Bad Schlema und Auerbach-Rodewisch, die Abfinanzierung und neue Förderung bis insgesamt 3,3 Millionen Euro in der Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung Scha-Zi, die KRITIS-Anforderungen mit 4 Millionen Euro für unsere Talsperren – die IT-Lösung ist schon angesprochen worden – und die Fluorchemie Dohna, von der wir nicht wissen, ob es 20 oder 40 Millionen Euro werden. Folgende schmerzliche Einschnitte sind bei Einzelmaßnahmen dann aber doch zu verzeichnen gewesen: Die auskömmliche Finanzierung der investierten Vorhaben bei den Staatsbetrieben haben wir um 27 Millionen Euro halbiert. Wir leben hier von der Substanz und das können wir so nicht lange machen. Zu nennen ist der Verzicht auf die angewandte Forschung von 3 Millionen Euro, und die hälftige Finanzierung des Gewässerlastenausgleichs für die Kommunen mit 5 Millionen Euro finde ich besonders schmerzlich. Auch die Zuführung für den Altlastenfonds haben wir reduziert, um diese ganzen Fächer aufrechtzuerhalten. Wir haben es uns nicht leicht gemacht, das will ich deutlich sagen. Ich begrüße daher die Bestrebung, dass die nicht abschließende Aufzählung in § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Sachsenfonds auch Maßnahmen des Hochwasserschutzes und Investitionen in das Wassermanagement enthalten soll. Ich freue mich, dass die Bedeutung dieses Themas anerkannt wurde. (Beifall CDU) Gleichzeitig werbe ich für den zur Abstimmung stehenden Entschließungsantrag, dass im nächsten Doppelhaushalt insbesondere bei den Mitteln für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung mindestens wieder die Höhe der Ansätze für das Haushaltsjahr 2024 Eingang finden wird. (Beifall CDU) Im SMUL ist es unser Ziel, in den wesentlichen fachpolitischen Schwerpunktbereichen unseres Hauses handlungsfähig und verlässlich zu bleiben und Vertrauen in die hohe Fachlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten. Was heißt das für uns konkret im Bereich der Förderung der Landbewirtschaftung, des Wassers und des Naturschutzes? Dahinter stehen das LfULG, der Sachsenforst, die LTV, das angesprochene Gestüt und die BfUL. Erstens, der Bereich Förderung. Im Bereich der EU-Mittel ist es für uns zentral, die durch die notwendigen Einsparungen frei werdenden Mittel im Programm überhaupt zu halten und für andere Maßnahmen verfügbar zu machen. Damit wird es gelingen, dass dem Freistaat im Umweltund Landwirtschaftsbereich keine EU-Mittel verloren gehen und die sächsischen ELER-Förderangebote der auslaufenden und der neuen Förderperiode weitgehend aufrechterhalten werden können. (Allgemeine Unruhe) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Minister, einen kleinen Moment. – Ich bitte um etwas mehr Ruhe. Es ist wieder sehr laut. Wenn Sie Gespräche privater Art führen wollen, können Sie bitte das Foyer nutzen. Danke. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Somit können beispielsweise das EU-Schulprogramm, das EU-Sektorprogramm Bienenzucht sowie die Verbrauchersensibilisierung für regional erzeugte Lebensmittel fortgeführt werden. Im Bereich der Bundesmittel ist es hinsichtlich der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz gelungen, eine angemessene und auskömmliche Finanzierung weiterhin zu ermöglichen. Zudem wird mit insgesamt 29 Millionen Euro dafür Sorge getragen, dass die Mittel für die notwendigen Investitionen in eine zukunftsfähige IT zur Verfügung stehen. Damit wird im Agrarbereich eine moderne, rechtssichere und zuverlässige digitale Verwaltung von Fördermitteln im Rahmen des IACS-Projekts im Freistaat sichergestellt. Soweit zur Förderung. Ich komme zur Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Der Bereich der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie die Ernährungswirtschaft sind wichtige sächsische Wirtschaftszweige. Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, ist uns ebenso ein Anliegen wie die Anerkennung ihrer Gemeinwohlleistungen. Neben der bereits erwähnten Finanzierung der Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung wird auch die traditionelle Teichwirtschaft – Daniela Pfeifer hat es schon angesprochen – als ein wichtiger Bestandteil sächsischer Kulturlandschaft mit 6,9 Millionen Euro unterstützt. Zweiter Punkt. Damit die Ausbildung in den grünen Berufen mit den technischen und ökologischen Anforderungen Schritt hält, investiert Sachsen 43 Millionen Euro in den Bau und die Modernisierung unserer landwirtschaftlichen Bildungsstätten. Das ist ein absoluter Schwerpunkt in unserem Bereich. Ziel ist dabei die Stärkung der überbetrieblichen Ausbildung, um jungen Menschen praxisnahe und zukunftsorientierte Qualifikationen zu bieten. Insbesondere Investitionen in die Bildung sind und bleiben eines unserer wichtigsten Anliegen. Wir setzen die Förderung der überbetrieblichen Ausbildung und der Verbundausbildung mit der Förderrichtlinie „Berufliche Bildung“ fort und halten weiterhin am Meisterbonus fest. (Beifall Staatsminister Conrad Clemens) Zur Wald- und Forstrichtlinie und zur Waldkalkung hat Kollegin Pfeifer vorhin ebenfalls ausgeführt. Dabei geht es auch um den Privatwald und gerade in Richtung Kleinprivatwald können wir weiterhin tätig sein. Ich komme zum dritten Punkt, Wasserbewirtschaftung. Im Bereich der Wasserbewirtschaftung setzt unser Haus in dieser Legislatur einen absoluten Schwerpunkt. Wasser ist die wichtigste Ressource, Lebens-, Natur- und Wirtschaftsgrundlage. Eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung ist die Grundlage eines resilienten Wasserhaushaltes. Handlungsgrundlage ist hierfür das Handlungsprogramm „Zukunft Wasser für Sachsen“. Es formuliert einen integrativen und umfassenden Ansatz und ist Leitlinie für staatliches Handeln. Der Bedarf hierfür ist angesichts von Klimawandel, demografischem Wandel, Kohleausstieg und Strukturentwicklung offensichtlich. Der Doppelhaushalt 2025/2026 greift den Handlungsbedarf in diesem Bereich auf, insbesondere bei der Trinkwasserversorgung als Daseinsvorsorge und Standortfaktor für Ansiedlungen, zur Arbeit an der Wasserrahmenrichtlinie, für einen resilienten Wasserhaushalt sowie für ein strategisches Niedrigwassermanagement zur Bewältigung von Nutzungskonflikten. Die Resilienz unserer Gewässer ist ein wichtiges Thema. Dafür ist ein strategisches Niedrigwassermanagement notwendig. Hierfür stellt die Staatsregierung 3,4 Millionen Euro im Doppelhaushalt bereit. Mit der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft unterstützen wir die öffentliche Wasserversorgung durch die Bereitstellung von 27 Millionen Euro. Wir fördern damit insbesondere die Ertüchtigung und Errichtung von Verbundlösungen der Wasserversorgung und Fernwasserverbünde und stellen die Notfall- und Krisenvorsorge überhaupt sicher. (Beifall CDU und Staatsregierung) Mit der Bereitstellung von 18,9 Millionen Euro im Haushaltsplan wird die Abwasserbeseitigung unverändert finanziell unterstützt. Damit stehen wir weiter verlässlich an der Seite der kommunalen Aufgabenträger und der Hochwasserschutz bleibt ebenfalls eine tragende Säule. Hier knüpfen wir an das bestehende Niveau an. Ich komme zum vierten und letzten Punkt, dem Naturschutz. Im Bereich des Naturschutzes wird eine verlässliche Politik auf hohem Niveau fortgeführt werden. Dies gilt insbesondere auch für die Unterstützung der anerkannten Naturschutzvereinigung im Rahmen der LAG und des digitalen Büros. Die Bereiche Naturschutz und Landschaftspflege sind essenziell für den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Insbesondere im Bereich der investiven Naturschutzförderung tragen wir Sorge für eine weiterhin hohe Mittelbereitstellung. Auch die Förderung von Präventionsmaßnahmen gegenüber Schäden von Wolf, Luchs und zunehmend dem Biber ist einer unserer fachpolitischen Schwerpunkte im Naturschutzbereich, um die Akzeptanz im Land in diesem Bereich hochzuhalten. Weiterhin konnte der Ansatz für den Härtefall- und Schadensausgleich im Vergleich zum vorherigen Doppelhaushalt erheblich erhöht werden, und zwar von 1,4 auf 2,6 Millionen Euro pro Jahr. Damit wird dem zunehmenden Schadaufkommen, insbesondere im Bereich der Teichwirtschaften, verantwortungsbewusst Rechnung getragen. Viele Aufgaben im Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege werden direkt vor Ort in der Naturschutzstation umgesetzt. Die Unterstützung der Naturschutzstation wird fortgeführt. Auch die Finanzierung des Programms „Junge Naturwächter“ ist gesichert worden sowie die Unterstützung des Ehrenamtes. Ebenso erhalten die Naturparks jetzt mehr als das, was uns möglich gewesen war. (Ministerpräsident Michael Kretschmer: Ja!) Herzlichen Dank dafür. Abschließend möchte ich resümieren, dass wir es uns im SMUL mit der Situation unseres Haushaltes nicht leichtgemacht haben, wie das hier manchmal durchklang. Wir haben sorgfältig abgewogen – wie es der respektvolle Umgang mit öffentlichen Geldern verlangt. Es gibt Geldmittel, die der Landtag jetzt zur Verfügung stellt, mit denen wir mit Rücksicht auf den künftigen Haushalt nicht zu rechnen gewagt hatten. Wir haben gezeigt, dass wir aufeinander zugehen können, um das Beste für den Freistaat Sachsen zu erreichen. Das wird das SMUL auch im Vollzug des Haushalts leisten. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Staatsminister von Breitenbuch. Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Einzelplan 09, Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, einschließlich Stellenplan und Anlagen. Da Änderungsanträge vorliegen, stimmen wir, wie zuvor vereinbart, über den Einzelplan kapitelweise ab. Kapitel 09 01. Hierzu liegen keine Änderungsanträge vor, sodass wir über dieses Kapitel sofort abstimmen können. Wer dem Kapitel 09 01 zustimmen möchte, der hebe bitte die Hand. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist das Kapitel 09 01 bei vielen Enthaltungen, einigen Gegenstimmen, aber deutlich mehr Zustimmung angenommen. Wir kommen zum Kapitel 09 02. Hierzu liegt uns mit der Drucksache 8/3196 ein Änderungsantrag der Fraktion AfD zu Titel 462 01 vor. Möchten Sie diesen einbringen? (Jörg Dornau, AfD: Ist formal eingebracht!) – Damit können wir über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Damit ist dieser Änderungsantrag bei deutlich mehr Gegenstimmen als Zustimmungen abgelehnt. (Zurufe Die Linke: Die Enthaltungen!) Entschuldigung. Gibt es Enthaltungen? – Ja, es gibt auch einige Enthaltungen. Das ändert aber nichts am Abstimmungsergebnis. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 8/3197, Änderungsantrag der Fraktion AfD Nr. 1 zu Titel 812 99. Möchten Sie diesen einbringen? (Jörg Urban, AfD: Formal!) – Er ist formal eingebracht. Damit können wir auch über diesen Änderungsantrag abstimmen. Bei Zustimmung bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch dieser Änderungsantrag ist bei vielen Jastimmen, einigen Enthaltungen und deutlich mehr Neinstimmen abgelehnt. Damit können wir über das Kapitel 09 02 abstimmen. Wer diesem Kapitel seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das Kapitel 09 02 ist bei deutlich mehr Jastimmen angenommen. Wir kommen zum Kapitel 09 03. Hierzu liegt uns mit der Drucksache 8/3117 ein Änderungsantrag der Fraktion BSW zu Titel 684 01 vor. Ich bitte Herrn Lange um Einbringung.

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