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Daniela Pfeifer

CDU 26.06.2025 Sitzungen 8/16

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Kommen wir nun nach einem langen Plenartag zum Einzelplan 09, dem Haushalt für den Bereich Umwelt und Landwirtschaft. Die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft ist ein Wirtschaftsfaktor, Arbeitgeber und prägend für den ländlichen Raum. Außerdem werden gesunde Lebensmittel erzeugt. Grundlage allen Wirtschaftens in den genannten Bereichen ist eine gesunde Umwelt. Sie schafft die Rahmenbedingungen, wie erfolgreich die ländliche Wirtschaft sein kann. Keiner kann auf diesen Wirtschaftszweig verzichten. Deshalb gilt es, sie besonders zu fördern und zu halten. Insbesondere und gerade in der jetzigen krisengeschüttelten Zeit müssen wir unsere Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bestmöglich unterstützen. (Vereinzelt Beifall CDU – Beifall Staatsregierung) Während Lebensmittel aus deutscher Herstellung an Bedeutung gewinnen, steigen parallel die Produktionskosten stark, sodass viele Betriebe in ihrer Existenz bedroht sind. Die Stärkung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft ist daher eine unserer größten Aufgaben – gerade zur Sicherung unserer Ernährungssicherheit und zum Erhalt unserer Kulturlandschaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle möchte ich eines betonen: Uns als CDU ist es gleichgültig, ob ein Betrieb ökologisch oder konventionell wirtschaftet. Wir stehen zu jedem einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb, unabhängig von seiner Rechtsform oder Größe. Doch zurück zum Einzelplan 09. Der Einzelplan 09 umfasst in den Jahren 2025 und 2026 etwa 1,4 Milliarden Euro. Darüber hinaus werden Direktzahlungen der ersten Säule der GAP verausgabt, und zwar als Einkommensgrundstützung sowie als Umverteilungs- und Junglandwirtprämie, als Zuzahlungen für Mutterkühe, -schafe und - ziegen sowie für die Öko-Regelungen mit einem Volumen von rund 0,4 Milliarden Euro, die jedoch nicht im Einzelplan 09 abgebildet sind. 1.7 Umwelt und Landwirtschaft Im Vergleich zum letzten Doppelhaushalt 2023/2024 stehen dennoch circa 0,5 Milliarden Euro weniger zur Verfügung. Gründe dafür sind die Neuverteilung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien. Die Themen Klima, Energie und Kreislaufwirtschaft sind nun dem SMWA zugeordnet. Das Förderprogramm „Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ läuft planmäßig aus. Hinzu kommen Einsparungen, um die Ausgaben im Freistaat Sachsen mit den verfügbaren Mitteln in Einklang zu bringen. Besonders hervorheben möchte ich, dass die Einnahmen aus der Abwasser- und Wasserentnahmeabgabe weiterhin zweckgebunden für die Verbesserung des Gewässerzustands und des Wassermanagements eingesetzt werden. Der staatliche Hochwasserschutz, vor allem aus Drittmittelprogrammen, wird fortgesetzt. Die Kofinanzierung für Bundes- und EU-Programme ist finanziell abgesichert, sodass die begonnenen Hochwasserschutzprojekte umgesetzt werden können. Bei künftigen Investitionen der Landestalsperrenverwaltung ist jedoch sorgfältig abzuwägen, ob Betrieb und Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen mit den verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen gewährleistet sind. Von besonderer Bedeutung sind aus meiner Sicht die Finanzierung der Wasserwerksertüchtigung Burkhardtsdorf und Einsiedel in Höhe von 4,9 Millionen bzw. 4,7 Millionen Euro sowie die Ertüchtigung der LTVAnlagen nach den KRITIS-Anforderungen mit 4 Millionen Euro im Jahr. Die Finanzierung der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Rahmen der Ersatzvornahme „Gefahrenstoffentfrachtung Fluorchemie Dohna“ erfolgt mit 11 bzw. 9 Millionen Euro. Das ist eine besondere Herausforderung, die die Menschen vor Ort erwarten und der wir selbstverständlich nachkommen werden. Zur Förderrichtlinie „Teichwirtschaft und Naturschutz“. Hierbei erfolgt eine Anpassung der Zuwendungsbeträge. Dafür stehen zusätzliche Landesmittel in Höhe von insgesamt 4,4 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2027 bereit. Mit der aktuellen Richtlinienänderung werden die Prämien an die tatsächlichen Mehraufwendungen und wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst, damit die Teichlandschaft in Sachsen mit der traditionellen Teichbewirtschaftung langfristig erhalten werden kann. Die forstliche Förderung über die Förderrichtlinie „Waldund Forstwirtschaft“ sowie die Förderung der Bodenschutzkalkung wird in den Jahren 2025 und 2026 fortgeführt. Das Naturschutz-Ehrenamt im Freistaat Sachsen wird gestärkt und gegenüber der Öffentlichkeit gewürdigt. Naturschutzhelfern des kreislichen Naturschutzdienstes wird weiterhin eine Aufwandsentschädigung von jährlich 300 000 Euro gewährt. Die SchafZi-Förderungen bis insgesamt 3 Millionen Euro sind gesichert. Die Weiterführung des EU-Schulprogramms für Schulmilch, -obst und -gemüse ist ebenfalls gesichert. Nun erlauben Sie mir bitte noch ein paar Worte zum Schluss. Insgesamt liegt Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein Haushalt vor, der den aktuellen Herausforderungen angemessen ist. Ich möchte Ihnen dieses Votum ebenfalls nachdrücklich empfehlen. (Anhaltender Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Pfeifer für die CDU-Fraktion. Als Nächstes spricht für die AfD-Fraktion Herr Dornau.

Alle Reden von Daniela Pfeifer Protokoll ↗