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Katja Meier

GRÜNE 26.06.2025 Sitzungen 8/16

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine starke Justiz ist das Rückgrat unseres Rechtsstaates. Sie schafft Vertrauen, sorgt für Stabilität und schützt unsere Demokratie gegen Feinde von außen, aber auch aus den eigenen Reihen. Damit sie dieser Rolle gerecht werden kann, braucht sie auch eine verlässliche materielle Grundlage. Der Haushaltsentwurf für die sächsische Justiz wirkt auf den ersten Blick solide: keine drastischen Kürzungen, ein scheinbar stabiles Niveau. Wer aber genau hinsieht, erkennt: Ein stabiler Haushaltsansatz allein reicht nicht aus, um den Herausforderungen in der Justiz wirksam zu begegnen; denn die Herausforderungen wachsen, und sie wachsen schneller, als der Haushalt hinterherkommt. Positiv ist – da schließe ich mich Martin Modschiedler an –: Die Mittel für die Digitalisierung und auch die zusätzlichen Stellen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit sind richtig und notwendig. Doch wie sieht es im Justizvollzug aus? Der Mittelansatz wurde größtenteils gehalten. Doch unter den Bedingungen steigender Preise, inflationsbedingter Mehrkosten und steigender Tarifabschlüsse bedeutet ein gleichbleibender Ansatz faktisch eine Kürzung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Deshalb haben wir als GRÜNE mit unseren Änderungsanträgen gezielt nachgesteuert. Besonders wichtig waren mir, waren uns die Bereiche des Jugendstrafvollzugs und des Strafvollzugs in freier Form. Diese Angebote werden als wichtige Alternative zum klassischen Vollzug von uns gestärkt. Beispiele sind das „Seehaus“ für Jugendliche, „Pear 36“ in Dresden und „Halbe Treppe“ in Mohorn für Frauen. Diese Träger leisten hervorragende Arbeit, andere Länder beneiden uns darum. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU und SPD) Dass wir sie namentlich erwähnen, das ist kein Zufall, sondern Ausdruck politischer Wertschätzung und eines klaren Willens, diese Einrichtungen nachhaltig zu sichern. Auch das Zentrum für kriminologische Forschung braucht Planungssicherheit, gerade für die langfristigen Projekte. Unsere Änderungen sorgen hier für eine überjährige Finanzierung und sichern unabhängige Forschung, die für eine moderne Justiz unverzichtbar ist. Ein weiterer Punkt ist „Restorative Justice“, deutschlandweit ebenfalls ein Leuchtturmprojekt, obwohl gerade eine opferbezogene Vollzugsgestaltung gesetzlich vorgeschrieben und praktisch hochwirksam ist. Unsere Änderungen helfen hier, genau das zu stärken. Weiterhin gibt es die Suchttherapiestation in der JVA Chemnitz. Sie ist ein Ort des Hinsehens, nicht des Wegschauens, ein Ort der Hilfe für Frauen mit Abhängigkeitserkrankungen. Diese Arbeit verdient nicht nur Anerkennung, sondern konkrete Unterstützung, die wir mit unserem Änderungsantrag sicherstellen, sodass diese wichtige Arbeit personell fortgeführt werden kann und nicht auf der Strecke bleibt. Nun komme ich noch zu einem Punkt, der mir ganz wichtig ist. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gefangenenvergütung verlangt politisches Handeln, und zwar jetzt. Das Haushaltbegleitgesetz wäre der richtige Ort gewesen, um Verantwortung zu übernehmen. Stattdessen wird vertagt und auf später verwiesen. Aber das wird der Sache nicht gerecht, sondern verdeutlicht vielmehr, wie ernst das Urteil des höchsten Gerichts genommen wird, nämlich gar nicht. Wenn hoffentlich im nächsten Jahr das Gesetz kommt, dann will ich nicht die obligatorische Ausrede hören, dass es an der haushalterischen Vorsorge fehle. Ich komme zum Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ein Justizhaushalt ist kein reines Zahlenwerk und kein bloßer Verwaltungsakt. Er ist eine politische Weichenstellung. Doch allzu oft dient die gestaltungsarme Justizzuständigkeit als Vorwand, um sich aus politischer Verantwortung zurückzuziehen. Justizpolitik wird dann zur reinen Verwaltungsfrage degradiert: effizient, technisch, unauffällig. Aber dieser Rückzug greift zu kurz. Unsere Änderungsanträge waren deshalb kein Detailgefecht, sondern ein Beitrag zur politischen Verantwortung für eine Justiz, die funktioniert, aber nicht im Status quo verharrt, für eine Justiz, die den Menschen gerecht wird. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU und SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Meier. Besteht bei der Fraktion Die Linke Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Beim fraktionslosen Abgeordneten offensichtlich auch nicht. Soll es eine zweite Rederunde geben? – Es besteht kein Bedarf. Dann erteile ich jetzt der Staatsregierung das Wort. Bitte, Frau Ministerin.

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