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Martin Modschiedler

CDU 26.06.2025 Sitzungen 8/16

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einzelplan 06, Justizhaushalt. – Schön, dass Sie alle gehen. Aber für diejenigen, die bleiben, und für die Interessierten sei gesagt: Wir diskutieren heute den Justizhaushalt. (Beifall CDU und Staatsregierung) Ich komme gern wieder. – Ich will gleich mit einer provokanten Frage einsteigen: Was ist uns die Justiz eigentlich wert? – Ich sage immer ganz ehrlich: Jeder einzelne Euro, den wir in die Justiz stecken; denn es gibt meiner Ansicht nach für die Demokratie und für eine funktionierende Justiz nichts Wertvolleres. Wir haben uns eine Gemeinschaftsordnung gegeben, die nicht auf dem Recht des Stärkeren, sondern auf der Stärke und der Unabhängigkeit des Rechts basiert. Das hätte ich jetzt selbst gesagt haben können und ich habe es auch gesagt; aber eigentlich ist es ein Zitat des Altbundespräsidenten Joachim Gauck, der das einmal sehr treffend formuliert hat. Und er hat wirklich recht. Das sind die unabhängigen Gerichte, denn sie sind die wesentliche Grundlage unserer Demokratie. Und unser Rechtsstaat ist ein Garant für ein friedliches Zusammenleben. Er bindet die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Recht und Gesetz. Er schützt den Einzelnen und er garantiert – das haben wir heute mehrfach gehört – unsere individuellen Freiheitsrechte. Nicht zuletzt gewährleistet die Justiz gemeinsam mit der Polizei und allen Sicherheitsbehörden die innere Sicherheit – der große Rahmen der inneren Sicherheit des Landes, unser aller Sicherheit. Kurzum: Der Rechtsstaat ist ein sehr hohes Gut und er hat einen ideellen Wert. Den müssen wir materiell unterfüttern, und das tun wir gerade. Priorität hat dabei die personelle Ausstattung unserer sächsischen Justiz. Neben der Weiterbildung und der Qualifizierung steht hier vor allem die Nachwuchsgewinnung im Fokus; denn wir müssen die altersbedingten Abgänge ausgleichen. Das nennt man Demografie und das gibt es in der gesamten Justiz. Wir haben zurzeit – um mal eine Zahl zu nennen – 1 500 Richter und Staatsanwälte im Freistaat Sachsen beschäftigt. Ich habe den Mittelbau und den Unterbau komplett herausgenommen. Aber allein in diesem Bereich werden in den nächsten zehn Jahren 50 % – die Hälfte – der Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand gehen. Das betrifft nicht nur Dresden und Leipzig, das betrifft alle Regionen. Wir wollen – das haben wir uns immer als Maß gesetzt – in der Fläche Recht sprechen, und dann müssen wir auch zukünftig in der Fläche präsent sein. Das schaffen wir nur, wenn wir der Referendarausbildung Rechnung tragen. Das tun wir zurzeit auch, indem wir in Bautzen die Referendarausbildung gestartet haben. Wir sind nämlich dabei und sehr aktuell. Der Lehrgang wurde durchgeführt, die Abschlüsse wurden erreicht. Ein Großteil ist auch in der Region geblieben. Jetzt sind es so viele, dass wir bei diesem Projekt schon einige Absagen erteilen müssen. Für dieses Projekt, vielleicht auch an anderen Standorten in Mittelzentren, werden wir jetzt noch 150 neue Ausbildungsstellen schaffen. Das ist ein guter Ansatz. Unabhängig davon hat das Justizministerium 17 zusätzliche Richterstellen und den dazu notwendigen Unterbau – den dürfen wir nie vergessen – an den Verwaltungsgerichten bereitgestellt. Das bringt vor Ort konkrete Entlastung, denn die Asylverfahren haben erheblich zugenommen. Die normalen verwaltungsrechtlichen und verwaltungsgerichtlichen Vorhaben laufen weiter, sie haben nicht aufgehört. Die Verwaltungsgerichte müssen hier kompensieren. Zur Abarbeitung dieser Asylverfahren musste also etwas getan werden. Die Ministerin hat im März 2025 einen Asylgipfel einberufen, und es wurde mit den Verwaltungsgerichten im Freistaat Sachsen eine gemeinsame Lösung mit diesen 17 neuen Richterstellen gefunden. Die Asylkammern werden mithin an mehreren Verwaltungsgerichten gestärkt. Ich finde: So geht Rechtsstaat. Ganz in diesem Sinne unterstützen wir auch – das ist mir auch ein persönliches Anliegen – die Beschleunigung der Verfahren. Die beschleunigten Verfahren sind eine Institution, die es schon seit Justizminister Sebastian Gemkow gibt. Die ehemalige Justizministerin Katja Meier hat das damals auch weitergeführt, aber es wurde wieder langsam, aber sicher durch Corona heruntergefahren. In diesen einfach gelagerten Fällen können Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte mit verkürzten Fristen ermitteln, vorführen und dann ein Urteil sprechen. Das entspricht nämlich dem Grundsatz, dass die Strafe auf dem Fuße folgen muss. Das ist ein wichtiges Ziel, auch für diejenigen, die zum Beispiel Opfer eines Diebstahls oder eines tätlichen Angriffs geworden sind. Sie müssen sehen: Der, der mir etwas angetan hat, soll sofort dafür geradestehen. Das ist ein gutes Zeichen. (Beifall CDU und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Aber – das muss man auch immer sagen – zu einer unabhängigen Justiz gehört auch ein Justizvollzug. Vollzug heißt nicht einfach: Ach, mal wegsperren und gut. Das hört man immer wieder. Nein. Resozialisierung ist ein zentraler Bereich, den wir immer wieder auch im Vollzug ansprechen müssen. Der Verurteilte soll in der JVA darauf vorbereitet werden, in der Gesellschaft straffrei und auch davon selbst überzeugt leben zu wollen und nicht, wie es so oft vorkommt: Er lernt in der JVA das weitere Handwerkszeug für die Fortsetzung seiner kriminellen Karriere und kann sie dort noch verfeinern. Genau das wollen wir nicht, und das müssen wir verhindern. Um das zu erreichen, müssen wir Suchttherapien verstetigen. Wir müssen den Menschen seelsorgerisch und auch mit psychologischer Betreuung zur Seite stehen. (Zuruf Tobias Heller, AfD) Gegenüber dem Regierungsentwurf haben wir noch einmal zusätzliche Mittel eingestellt: für das Jahr 2025 3,9 Millionen Euro und für das Jahr 2026 noch einmal 4 Millionen Euro für die Suchtberatung, für die Seelsorge, für die Opferhilfe und für die Straffälligenbetreuung. Das sind Mittel, die gut eingesetzt sind. Ich betone noch einmal: Das alles geschieht nach dem Grundsatz, den Häftling in ein straffreies Leben zu entlassen. Auch für die ärztliche Versorgung – die ist auch nicht immer einfach, der Job ist nicht der coolste für einen Arzt; es machen viele, aber nicht genug – haben wir Mittel in den Haushalt eingestellt, und zwar insgesamt 2,5 Millionen Euro für die kommenden zwei Jahre für den Ausbau der Telemedizin. Wenn wir von Digitalisierung reden, dann beginnt Fortschritt auch hinter Gittern. Damit bin ich bei unserem zentralen Thema „Digitalisierung in der Justiz“. Wir wollen in den nächsten zwei Jahren insgesamt knapp 60 Millionen Euro – in Worten: sechzig Millionen Euro – investieren. Das klingt erst einmal richtig viel. Aber dafür gibt es eine ganze Reihe von vielen wichtigen Leistungen. Sie kosten natürlich auch etwas, aber sie bringen den notwendigen und positiven Effekt. Die elektronische Akte – ja, das ist das eine, aber die Technik in allen Gerichten, in allen Behörden und auch in den Staatsanwaltschaften, das ist das andere. Der Arbeitsalltag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Wir müssen alle Mitarbeiter auf jeder Ebene motivieren, wir müssen sie unterstützen und sie durch diese Veränderungen dazu bringen, dass sie sie mittragen und auch mitgestalten wollen. Das funktioniert bestimmt nicht mit dem „Los, Leute! Jetzt habt ihr das Zeug, kümmert euch mal darum. Ihr kriegt das schon irgendwie hin.“ So funktioniert es nicht. Wir müssen die Zugänge barrierefrei schaffen, wir müssen unsere Mitarbeiter schulen, und wir müssen sie auch weiterbilden. Vor allem ist wichtig – das merkt man insbesondere an den Gerichten –: Wir müssen ihnen immer beratend zur Seite stehen; das ist nicht immer einfach. Dieser Herausforderung müssen wir uns stellen. Digitalisierung ist kein einmaliges Event – eingerichtet, fertig, jetzt geht’s los –, sondern sie ist ein ewiger, ein fortlaufender Prozess, der Zeit, Energie und Arbeit kostet. Aber er zeigt in einer langen Dimension, dass es schneller und sicherer und vor allem auch transparenter wird. Das ist der Wille, den wir auch als Haushaltsgesetzgeber haben. Noch einmal zusammengefasst: Wir werden jedes Jahr eine Milliarde Euro in unsere sächsische Justiz investieren. Ich halte das für gut angelegtes Geld. Ja, es könnte auch mehr sein, aber trotz aller finanziellen Schwierigkeiten und Vorzeichen spricht der Justizhaushalt eine klare Sprache. Sachsens Justiz ist gut aufgestellt, und wir machen sie mit diesem Haushalt zukunftsfest. Lassen Sie mich bitte noch einmal verinnerlichen – das ist wichtig, weil es immer wieder verkehrt interpretiert wird – : Innere Sicherheit beginnt nicht bei der Polizei und endet nicht vor den Türen der Staatsanwaltschaft. Die Zusammenarbeit mit allen Sicherheitsbehörden und der Justiz ist entscheidend, um Straftaten zu verhindern, zu verfolgen und dann auch zu ahnden. Deshalb stehen wir für eine starke, verlässliche und vor allem unabhängige Justiz. Unsere Demokratie muss wie ein Augapfel gehütet werden; wir müssen sie hegen und pflegen. Bei der Justiz ist es genauso, denn die Justiz ist nicht alles, aber ohne Justiz ist alles nichts, und zwar gar nichts. Und jetzt stimmen wir unserem Haushalt zu. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Modschiedler von der CDU-Fraktion. Als Nächstes spricht für die AfD-Fraktion Herr Dr. Dringenberg; bitte schön.

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