Holger Gasse
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle haben in den vergangenen Wochen und Monaten in diesem Hohen Haus hart darum gerungen, einen zustimmungsfähigen Haushalt vorzulegen. Auch wenn ich gleich zum Kultushaushalt sprechen möchte, so existiert dieser doch nicht im luftleeren Raum. Die Rahmenbedingungen dafür – darüber wurde heute schon viel gesprochen – waren denkbar schlecht. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Blick über den sächsischen Tellerrand zu werfen. Die deutsche Wirtschaft steckt aus diversen Gründen in der Krise. Der Ministerpräsident wies heute bereits ziemlich umfänglich darauf hin. Ja, meine Damen und Herren, die Situation in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Dies hatte auch seine Auswirkungen auf Sachsen. Exemplarisch möchte ich kurz einen Blick auf die Ausgaben beim Arbeitslosengeld in Deutschland werfen. Im Jahr 2019 lagen sie noch bei 16,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 waren es schon 23,6 Milliarden Euro, also 7,4 Milliarden Euro mehr. Damit gehen zusätzliche Ausgaben einher, die nun nicht mehr – nicht in Bildung und auch nicht in Sachsen – investiert werden können. Auch wenn die Steuereinnahmen der letzten Jahre noch leicht stiegen, konnten sie schon nicht mehr den Anstieg der Ausgaben kompensieren. Unsere Haushaltsrücklage, die sich im Jahr 2022 noch auf 3,673 Milliarden Euro belief, mussten wir zum Ausgleich des aktuellen Doppelhaushaltes – darüber wurde heute bereits gesprochen – vollständig auflösen, und im Jahr 2026 wird sie restlos aufgebraucht sein. Wie ich bereits sagte: Es war alles andere als eine komfortable Ausgangsposition, die wir zu Beginn unserer Haushaltsverhandlungen vorgefunden haben. Umso mehr ist es mir ein besonderes Anliegen, mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten – sowohl bei meinen Koalitionskollegen als auch bei den Fraktionen der BÜNDNISGRÜNEN und der Linken – dafür zu bedanken, dass wir bei aller Härte in der Sache doch mit Sachlichkeit, Ernsthaftigkeit, Zielorientiertheit und der nötigen staatspolitischen Verantwortung zu einem Ergebnis gekommen sind, das sich trotz aller notwendigen Einschränkungen sehen lassen kann. An dieser Stelle geht es beim Einzelplan 05 um mehr als ein Fünftel des Gesamthaushaltes des Freistaates Sachsen. Trotz aller finanziellen Schwierigkeiten möchte ich eines besonders betonen: In diesem Haushalt wollen wir mehr Geld als jemals zuvor in die Bildung, die Erziehung und die Betreuung unserer sächsischen Kinder investieren. Ich bin sehr dankbar dafür, dass unserer ehemaliger Kultusund jetziger Finanzminister, Herr Christian Piwarz, gleich am Beginn der Haushaltsdebatte angekündigt hatte, dass im kommenden Doppeletat im Bildungs- und Jugendbereich nicht gekürzt werden soll. Ganz im Gegenteil: Der Aufwuchs gegenüber dem letzten Doppelhaushalt beträgt im Bildungsetat immerhin mehr als 400 Millionen Euro. Diese Zusage bedeutete jedoch im Umkehrschluss – auch das gehört zur Wahrheit dazu –, dass der Bildungsetat im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 für zusätzliche Maßnahmen nicht wesentlich erhöht werden konnte. Das bedeutet für uns ganz konkret, dass bei steigenden Kosten im Pflichtbereich, zum Beispiel für Personal, der finanzielle Spielraum für zusätzliche Maßnahmen leider entsprechend kleiner geworden ist. Mit der Priorisierung der Unterrichtungsversorgung gingen leider auch notwendige Einsparungen von wünschenswerten, aber leider nicht zu finanzierenden Ausgaben einher. Genau aus diesem Grund werden wir die vielfältigen Erhöhungsanträge des BSW ablehnen müssen, welche meist sogar deutlich über die Ansätze des letzten Haushalts hinausgingen und mit einer unsoliden Kofinanzierung noch mehr Lasten in die Zukunft verschieben würden. Ebenso werden wir die ziemlich durchsichtigen Kürzungsanträge der AfD ablehnen, die – wie so oft – ziemlich platt auf die Themen Migration, Europa und Demokratie abzielen. Andererseits ist klar, dass wir der eingangs benannten bundesweiten Misere insbesondere dadurch entgegenwirken können, dass wir bei uns in Sachsen schwerpunktmäßig weiterhin in Bildung investieren. Immerhin sind die Bildungsleistungen der Bevölkerung, wie sie beispielsweise der PISA-Test misst, der wichtigste Bestimmungsfaktor für das langfristige volkswirtschaftliche Wachstum. In diesem Zusammenhang tragen wir beispielsweise ganz konkret der Sicherung der Fachkräfteausbildung für den Mikroelektronikstandort in Dresden Rechnung. In der Haushaltsdebatte haben wir uns darauf verständigt, Mittel aus dem EFRE-Programm dafür strukturell umzuschichten. Somit werden wir in der Lage sein, für den Neubau des BSZ Mikroelektronik in Dresden 100 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Damit nutzen wir die Chance, den Fachkräftebedarf des aufstrebenden Clusters Mikroelektronik und den Fachkräftebedarf der sich ansiedelnden Unternehmen künftig besser zu decken. Bei dieser Bildungsinvestition handelt es sich zugleich um eine gezielte Investition in die wirtschaftliche Zukunft unseres Freistaates Sachsen. Damit sind wir wieder bei meinem zu Beginn erwähnten Zusammenhang von Einnahmen infolge positiver wirtschaftlicher Entwicklung und der Möglichkeit von Ausgaben – auch im Bildungsbereich. Bei der nachhaltigen Verbesserung der Schulvorbereitung haben wir einen weiteren Kompromiss gefunden, nicht nur finanziell, sondern auch inhaltlich. Wir haben uns darauf verständigt, die Kommunen bei der Finanzierung der Schulvorbereitung zu unterstützen. Mit der Weiterentwicklung des Sächsischen Bildungsplans und einer Verbesserung der inhaltlichen Vorgaben werden wir eine bessere Schulvorbereitung sicherstellen. Darüber hinaus sind wir in der Haushaltsdebatte übereingekommen, zusätzliche Mittel bereitzustellen, um das Kita-Moratorium – es wurde heute oft erwähnt – bereits ab dem 1. August 2025 umzusetzen. Im Übrigen, Herr Barth, zu dem „links-grünen“ Projekt, das Sie vorhin erwähnten, möchte ich Sie sehr gern daran erinnern, dass es zum Ende der letzten Legislaturperiode einen einstimmen Beschluss dieses Hohen Hauses, also auch mit Zustimmung Ihrer Fraktion, zu diesem Thema gab. Vor dem Hintergrund rückläufiger Kinderzahlen werden wir die Personalausstattung in den Kindertagesstätten stabilisieren. Dafür werden in diesem Jahr 6,583 Millionen Euro und im kommenden Jahr 16,019 Millionen Euro bereitgestellt. Hiermit haben wir einen weiteren Schwerpunkt auf den Bereich unserer frühkindlichen Bildung gelegt, und das ist im Haushalt gleichzeitig unser zweitgrößter Ausgabeposten. Bei der pädagogischen Arbeit rücken wir hiermit den reibungslosen Übergang vom Kindergarten in die Schule stärker in den Mittelpunkt. Außerdem sorgen wir dafür, dass bei den Kitaträgern der Aufwand für Personalabrechnung und Dienstplanung in Zukunft sinken wird. Die entsprechenden Regeln dafür werden wir vereinfachen und flexibilisieren. Die größten Einschnitte mussten leider im Bereich der Förderung der Bildungsinfrastruktur vorgenommen werden. 2022/2023 förderten wir diesen Bereich noch mit 137 Millionen Euro und 2024 sogar mit 165 Millionen Euro. Jetzt stehen pro Jahr nur noch etwa 50 Millionen Euro für die Abfinanzierung bereits bewilligter Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung. Das gehört leider zur Wahrheit dazu. (Zuruf Lars Wurzler, BSW) Doch nicht nur die staatlichen Schulen bleiben bei uns im Fokus. Die Zuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft werden im Jahr 2025 auf 608 Millionen Euro und im Jahr 2026 auf über 646 Millionen Euro steigen. Auch die Berufsorientierung ist für uns ein sehr wichtiger Punkt. Deshalb werden wir die Förderung von Praxisberatern an den Oberschulen auf dem bisherigen Niveau fortführen. Dasselbe gilt für die Berufseinstiegsbegleitung für die abschlussgefährdeten Förderschüler sowie die abschlussgefährdeten Oberschüler, die den Hauptschulabschluss anstreben. Beide Maßnahmen werden von der Agentur für Arbeit kofinanziert. Insgesamt stellen wir für die Maßnahmen der Berufsorientierung 48 Millionen Euro für dieses Jahr und mehr als 52 Millionen Euro für das nächste Jahr zur Verfügung. Im Übrigen lag der Wert im Jahr 2024 noch bei 41,6 Millionen Euro. Nun ein paar Worte zum Thema Schulbudgets. Wir werden die bisher einzeln veranschlagten Budgets – das flexible Lernbudget, das Qualitätsbudget und die Budgetierung des Lehrarbeitsvermögens – zu einem globalen Schulbudget zusammenführen. Das wird mit jährlich 15 Millionen Euro ausgestaltet, was leider nicht mehr der Summe der Einzelbudgets der Vorjahre entspricht. Wir wollen damit unter anderem erreichen, dass die Schulen eigenständig und zielgerichtet externes Personal – dort, wo es nötig ist – gewinnen können. Schülerwettbewerbe werden wir ebenfalls weiterhin ermöglichen. Diese können dann in enger Abstimmung mit den Schulen und externen Partnern durchgeführt werden. Die Landeszentrale für politische Bildung kehrt in den Geschäftsbereich des Kultusministeriums zurück. Die Aufwendungen hierfür werden über 4 Millionen Euro betragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim vorliegenden Doppelhaushalt mussten wir der aktuellen Notwendigkeit des sparsamen Umgangs mit den Steuergeldern Rechnung tragen. Ich bin sehr froh und auch ein wenig stolz darauf, dass wir es als Parlament in Gänze geschafft haben, diese Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung für unser Land zu lösen. (Beifall CDU) Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass wir trotz aller Herausforderungen auf einem guten Weg sind, unseren sächsischen Kindern die bestmögliche Bildung und Erziehung angedeihen zu lassen. Deshalb bitte ich Sie ganz herzlich um Ihre Zustimmung für diesen Etat. Herzlichen Dank. (Beifall CDU und Staatsminister Conrad Clemens) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gasse sprach für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion der AfD spricht nun Kollege Heller.
