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André Barth

AfD 26.06.2025 Sitzungen 8/16

Das ist ein Änderungsantrag, der in jedem Einzelplan eine Rolle spielt: eine zusätzliche Globale Minderausgabe beim Personal. Deshalb stelle ich mich zum Einzelplan 02 einmal hier vorn hin und erläutere dies, sodass Sie es nachvollziehen und verstehen können, ebenso zu den anderen Einzelplänen. Wir gehen davon aus, dass die in der Beschlussvorlage vorgesehenen Personalminderungen noch gesteigert werden können, und ich will Ihnen gern unsere Berechnungsmethode erläutern. Als Basis ziehen wir die Auskunft der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Schubert vom Januar dieses Jahres heran. Das ist die Drucksache 8/1445. Aus dieser ergibt sich, dass 5 245 Stellen zum 1. Januar 2025 unbesetzt waren. Wir gehen davon aus, dass diese Zahl ein guter Anhaltspunkt ist, wie viele Stellen durch natürliche Fluktuation zu jedem Stichtag frei sein werden. Hierbei sind übrigens nicht nur die Stellen der Staatsverwaltung berücksichtigt. Die freien Stellen im Personalsoll C wurden nicht mit herangezogen. Im Regierungsentwurf vom Monat März lesen wir, dass die Staatsregierung einen Großteil dieser Stellen über die Globale Minderausgabe für Personal ausreichen wird. Aus der Gruppierungsübersicht zum Haushaltsentwurf ergeben sich insgesamt Globale Minderausgaben in Höhe von 324,3 Millionen Euro für 2025 und 333,2 Millionen Euro für 2026. Auf die Anzahl der Stellen berechnet, ergibt das einen Durchschnittskostensatz von etwas über 60 000 Euro pro Stelle, was angesichts der Tarifsteigerungen der letzten Jahre und des durchschnittlichen Entgeltes der Besoldungsgruppen in der Staatsverwaltung ein in unseren Augen zu niedriger Ansatz ist. Wir rechnen daher mit einem deutlich höheren durchschnittlichen Personalkostenansatz je freier Stelle und erzielen damit eine über alle Einzelpläne um circa 13 bis 15 % höhere Globale Minderausgabe durch die Streichung der unbesetzten Stellen. Dieser Betrag ist im Vergleich zu unserem Antrag auf einen Einstellungsstopp natürlich weniger durchschlagend. Wir setzen damit jedoch bewusst ein Zeichen, dass wir uns in jeder Hinsicht über die Problematik der galoppierenden Personalausgaben Gedanken gemacht haben. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag, nicht nur in diesem Einzelplan, sondern auch in allen anderen Einzelplänen, zu denen der Antrag nur noch formal eingebracht wird. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Herr Abg. Barth sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann können wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion kommen. Wer möchte dem Antrag seine Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einigen Stimmen dafür, aber mehr Stimmen dagegen wurde der Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über das Kapitel 02 02. Wer dem Kapitel seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Bei erheblichen Stimmen dafür und weniger dagegen wurde dem Kapitel zugestimmt. Wir kommen zum Kapitel 02 03. Hierzu liegen mir vier Änderungsanträge vor: Drucksache 8/2994 zum Titel 68 663, Drucksache 8/3028 zum Titel 68 64, Drucksache 8/3029 zur Titelgruppe 67 und Drucksache 8/3030 zur Titelgruppe 70. Das alles sind Änderungsanträge der AfDFraktion. Ist Einbringung erwünscht? – Bitte schön.

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