Christian Hartmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine – – (Die Mikrofonanlage fällt aus.) – Jetzt gibt es ein Mikrofon. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Urban, wenn Sie auf die Jagd gehen, passen Sie auf, dass sich der Bär nicht umdreht. (Beifall CDU, SPD, Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke, und Staatsregierung – Lachen AfD – Zuruf AfD: Welcher Bär?!) Wenn ich Ihre Rede so höre, stellt sich mir die Frage: Warum liegt hier überhaupt Stroh? Es zeigt sich, dass der Ministerpräsident recht hatte, als er sagte, bei 25 Milliarden Euro pro Jahr fänden sich sehr schön Argumente, weshalb man Dinge problematisch findet und sie nicht mittragen möchte – aber das ist einfach. Ja, die Personalkosten sind gestiegen, Herr Urban – insbesondere, weil Tarifpartner höhere Tarifergebnisse miteinander verhandelt haben. Auch das ist eine gesellschaftliche Diskussion, die wir alle vielleicht ehrlicher miteinander führen müssen: dass Tarifergebnisse, die zu permanenten Lohnsteigerungen führen, in der Folge mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden sind, dadurch die höheren Lohnkosten, Produkte und alles weitere steigen und damit eine Spirale in Gang gesetzt wird. Diese Tarifsteigerung, über die wir sprechen, macht bei dem Bestandspersonal – das ist mir mit Blick auf diesen Haushalt wichtig: das Bestandspersonal – eine signifikante Kostensteigerung von fast 600 Millionen Euro aus, zuzüglich erforderlicher Rücklagenbildung im Generationenfonds. Wir haben in diesem Haushalt nicht eine neue Stelle geschaffen und wir haben einen Einstieg in den Personalkostenabbau – ja, sehr mäßig, und es muss viel mehr folgen. Doch Personaleinsparung ist kein Selbstzweck. Es definiert sich nach Personalbedarf, Erforderlichkeit und der Frage, wie ich Prozesse anders strukturiere, um zu Personaleinsparungen zu kommen. Sie sprechen über Angebote, die Sie für einen Haushaltsbeschluss getätigt haben. Zur Wahrheit gehört dazu: Hier gibt es eine Koalition, wenn auch eine Minderheitskoalition. Angebote, die an einen Partner gehen, sind etwas wenig. Zumindest ich stehe dafür, dass tradierte Werte wie Vertragstreue noch irgendeinen Wert an sich haben. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Insoweit kann es in der jetzigen Situation Gespräche mit der CDU nur gemeinsam mit der SPD geben. Im Übrigen gilt auch: Ihre Deckungsvorschläge – und das sind Recht und Privileg der Opposition – kann man machen. Ob sie verantwortungsvoll sind und ob sie umsetzungsfähig sind, das ist eine andere Frage. Wenn Sie in das Land hinein die Forderung bringen, man könnte 240 oder 250 Millionen Euro an Asylbewerberkosten einsparen und das Geld anders einsetzen, dann sage ich immer noch: Das läuft auf bundesgesetzlicher Leistung, dazu ist der Freistaat verpflichtet, und zwar nicht nur wegen des Bundesrechts, sondern auch in Verantwortung für seine eigenen Kommunen, (Beifall CDU) die nämlich die Belastung tragen und darauf setzen, dass wir in der Verpflichtung den rechtlichen Kostenerstattungsansprüchen auch nachkommen. Insoweit ist die Welt nicht ganz einfach in Schwarz-Weiß zu trennen; es ist etwas komplizierter. Das muss Sie aber nicht berühren. Ich persönlich bin nur Auffassung: Es gehört dazu, dass die Welt nicht schwarz und weiß, sondern oftmals recht grau ist. Das gilt im Übrigen auch für die Investitionstätigkeit, die – leider Gottes – mit diesem Haushalt in der Tat abgesenkt wird. Wir halten nicht das hohe Niveau sächsischer Investitionsquoten der Vergangenheit. Darüber muss man auch nachdenken. Doch wir sind mit der Investitionsquote immer noch deutlich weit über dem Bundesdurchschnitt. Es hilft ab und zu, aus der eigenen Suppenschüssel über das gesamte Geschirr zu blicken, denn wir sind mit der Investitionsquote nach wie vor durchaus sehr handlungsfähig, auch wenn sie abgeschmolzen ist. Immerhin gibt es für diesen Haushalt noch ungefähr 5,5 Milliarden Euro an Investitionstätigkeiten, die vorgesehen sind. Wir würden uns hier auch mehr wünschen, wir müssen auf dem Weg stärker werden. Doch hier setzen wir darauf, dass die zukünftigen Mittel, über die wir noch zu sprechen haben, einen weiteren, verstärkenden Beitrag leisten. Übrigens: Im März hat die Regierung ihren Entwurf für den sächsischen Haushalt der Jahre 2025 und 2026 in den Landtag eingebracht. Nun haben wir Juni, und es liegen drei Monate an intensiver Arbeit und Verhandlungen hinter uns. Sie können mir glauben: Das war ein hartes Stück Arbeit für alle, die sich an diesem Prozess ernsthaft beteiligt haben. Schließlich gilt es, einen Haushalt zu beschließen, mit dem wir die Staatsregierung wieder handlungsfähig machen und die Funktionstüchtigkeit dieser Minderheitsregierung unter Beweis stellen. Dass wir heute hier an dem Punkt sind, den Doppelhaushalt im Parlament zu beraten – und im besten Fall morgen zu beschließen –, zeigt, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir in diesem Parlament – im Übrigen über alle politischen Verschiedenheiten hinweg – Mehrheiten zum Wohle des Freistaates finden – zum Wohle des Freistaates! (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Denn wir können hier aus unterschiedlicher Perspektive stark diskutieren und kritisieren. Wer die Aktuellen Debatten etwas verfolgt hat, hat auch gehört, dass der Druck sowie die Erwartung aller Beteiligten in diesem Land in den letzten Wochen deutlich zugenommen haben: Beschließt endlich einen Haushalt, damit wir handlungsfähig sind! Bevor wir Haltungsnoten geben und aus unseren berechtigten Perspektiven die Dinge beurteilen: Der Wert an sich ist, dass wir jetzt davorstehen, diesem Land mit einem Haushalt Stabilität zu geben. Ich möchte an dieser Stelle etwas persönlich werden. Für mich und meine Fraktion waren die letzten Wochen alles andere als leicht. Ich bin mir absolut sicher, dass dies auch für die Verhandlungspartner gilt. Wir haben uns in den letzten Wochen stark aneinander gerieben und sicherlich an der einen oder anderen Stelle politische Schmerzlinien überschritten. Letztlich ist es uns aber gelungen, trotz aller Widrigkeiten einen tragfähigen Kompromiss für den Haushalt zu finden. Das hat nichts mit – wie es manchmal böswillig behauptet wird – politischer Fraternisierung zu tun. Nein, meine verehrten Damen und Herren, für mich ist das Ausdruck großer staatspolitischer Verantwortung, die mir persönlich großen Respekt abnötigt. Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten dafür danken, dass sie diesen wahrlich steinigen Weg bis hierher mitgegangen sind. Ich verbinde diesen Dank mit der Hoffnung, morgen Abend sagen zu können: Wir haben es geschafft und in einem gemeinsamen Kraftakt diesen Doppelhaushalt beschlossen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Die Vorzeichen für das bisher Erreichte waren alles andere als gut; denn wir hatten nicht nur wenig Zeit, da aufgrund der Wahlen im September seit Jahresbeginn die vorläufige Haushaltsführung gilt. Wir waren auch gezwungen, trotz des beachtlichen und einmaligen Volumens von über 50 Milliarden Euro für den Doppelhaushalt ein strukturelles Defizit von etwa 4 Milliarden Euro ausgleichen zu müssen und dabei wichtige und etablierte Strukturen in Sachsen möglichst aufrechtzuerhalten. Hierfür fehlt uns als regierungstragende Koalition zudem noch die Stimmenmehrheit im Parlament. Dementsprechend gab es auch kein etabliertes und erprobtes Beratungsverfahren für den Beschluss des Haushaltes. Wie heißt es so schön? Man wächst mit seinen Aufgaben. – Gut, ich gebe zu, bei mir ging das wahrscheinlich eher in die Breite. (Heiterkeit im Saal) Aber Spaß beiseite: Unsere oberste Priorität war es, bis Ende Juni einen Haushaltsbeschluss im Parlament herbeizuführen, um die vorläufige Haushaltsführung und die damit verbundene Unsicherheit im Land zu beenden. Dementsprechend haben wir, die beiden Regierungsfraktionen, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten unsere politischen Schwerpunkte bereits in den Regierungsentwurf eingebracht, um im weiteren Beratungsverfahren auf weitere eigene Anträge zu verzichten. Ich kann mit einigem Stolz sagen, dass wir uns hier bis zum Schluss diszipliniert haben. Das hat auch dazu beigetragen, dass der Beratungsprozess nicht weiter verkompliziert wurde und wir uns darauf fokussierten, eine Haushaltsmehrheit im Parlament zu suchen. Für alle Beteiligten waren diese Haushaltsverhandlungen eine neue Erfahrung. Für mich war es mental sicherlich eine Grenzerfahrung, vielleicht vergleichbar mit einem Fallschirmsprung, bei dem man erst eine Minute vor dem Aufprall weiß, ob sich das Ding wirklich öffnet oder ob man auf die Piste klatscht. (Lachen Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Nach über 30 Jahren klarer Mehrheitsverhältnisse sind wir in der 8. Legislatur dieses Hohen Hauses an einen Punkt gekommen, an dem wir uns von bekannten, etablierten Mustern parlamentarischer Zusammenarbeit lösen mussten. Dass Koalition und Opposition gemeinsam einen Haushalt beschließen müssen, erfordert von allen Seiten erhebliches Umdenken. Dabei verrate ich an dieser Stelle kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir als CDU vom Beginn der Haushaltsberatungen an einen präferierten Partner hatten, mit dem wir einen Kompromiss und damit die nötigen Stimmen für eine Haushaltsmehrheit erlangen wollten. Trotz intensiver Verhandlungsrunden mit dem BSW ist es uns letztlich nicht gelungen, zu einer Einigung zu gelangen, die für alle beteiligten Fraktionen tragfähig gewesen wäre. Ich bedaure das, da ich die Gespräche als konstruktiv und vertrauensvoll wahrgenommen habe und es auch zahlreiche politische Schnittmengen gab. Trotz allem war es letztlich nicht möglich, an dieser Stelle eine Haushaltsmehrheit abzubilden. Gleichwohl hatten wir als Regierungsfraktion entschieden, von Beginn an die Gespräche mit allen Fraktionen zu führen, die sich in der Koalitionsfalle einem gemeinsamen Beratungs- und Verhandlungsprozess stellen wollten. Deshalb waren wir über die gesamte Zeit auch mit den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke im Gespräch, um dann über das Pfingstwochenende ein Paket zu schnüren, über das wir in den kommenden zwei Tagen hier beraten und letztlich abstimmen werden. Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass ich diesen gemeinsam erkämpften Kompromiss – mit einer Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses am Montag der vergangenen Woche – für alles andere als selbstverständlich halte. All das ist unter erheblichem Zeitdruck entstanden und hat nicht nur uns Abgeordnete, sondern auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen aufs Äußerste beansprucht. Dafür bedanke ich mich bei allen Beteiligten recht herzlich! (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Ebenso möchte ich der gesamten Staatsregierung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, vor allem aber auch dem Ministerpräsidenten, dem Chef der Staatskanzlei sowie dem Staatsminister der Finanzen dafür danken, dass Sie in den zurückliegenden Wochen den parlamentarischen Prozess intensiv begleitet haben. Die zurückliegenden Wochen haben gezeigt, dass Kompromisse in der Sache auch über größere politische Distanzen hinweg möglich sind, wenn man sich mit Respekt begegnet und die roten Linien der Verhandlungspartner achtet. Auch dann ist dieser Prozess für alle Beteiligten immer noch schmerzhaft, schafft aber doch ein gewisses Vertrauen. Eine dieser Haltelinien war für mich ganz persönlich das Thema der Kreditaufnahmen. Mein Grundsatz für diesen Haushalt lautete von Beginn an: Keine neuen Schulden! Mit 50 Milliarden Euro hat Sachsen in diesem Haushalt genug Geld. Jetzt Schulden zu machen, wäre das vollkommen falsche Signal. Diese Haushaltsdisziplin ist für mich kein Dogma, sondern Ausdruck von staatspolitischer Verantwortung. Ich will solide wirtschaften, statt Schulden auf dem Rücken kommender Generationen aufzubauen. Es ist unsere Aufgabe, alles Mögliche dafür zu tun, um neue Schulden zu vermeiden. Genau das zeigt der vorliegende Haushaltsentwurf. Dies war allerdings – das gehört zur Ehrlichkeit dazu – auch nur möglich, weil wir alle verfügbaren Mittel ausgeschöpft haben; etwa durch die vollständige Entnahme unserer Haushaltsausgleichsrücklage in Höhe von 1,3 Milliarden Euro. Unser Notgroschen für schwierige Zeiten ist damit aufgebraucht. Wir werden die Einzahlungen in den Generationenfonds um eine halbe Milliarde Euro reduzieren und die Tilgung der Corona-Notlagenkredite in die Zukunft strecken, um notwendige Spielräume im Haushalt zu schaffen. Ebenso wird die Kofinanzierung vom Bundesund EU-Programm leicht herabgesetzt. All das verdeutlicht: Wir haben wirklich bis zum letzten Cent alles getan, um einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Kredite zu ermöglichen. Eines möchte ich an dieser Stelle gleich noch ergänzen: Die Anpassung der Sächsischen Haushaltsordnung war ein großer Diskussionspunkt, der wie ein Damoklesschwert über den gesamten Haushaltsverhandlungen schwebte. Sie war auch einer der Punkte, bei dem ich politisch an meine persönliche Schmerzgrenze gegangen bin. Letztlich, finde ich, haben wir einen klugen, tragfähigen Kompromiss gefunden, der die Änderung des Artikels 109 Abs. 3 des Grundgesetzes in der Sächsischen Haushaltsordnung aufnimmt und klarstellt. Wir zeichnen in der Sächsischen Haushaltsordnung damit die Rechtslage nach, die nunmehr nach der Änderung des Grundgesetzes für die Länder gilt. Nach diesen ist die Gesamtheit der Länder zur Kreditaufnahme berechtigt, wenn sie durch die erzielten Einnahmen aus Krediten 0,3 % des Bruttoinlandprodukts nicht überschreiten; dem entgegenstehende landesrechtliche Regelungen sind außer Kraft gesetzt. Nicht mehr und nicht weniger steht in unserem Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz. Von tatsächlicher Kreditaufnahme ist da nichts zu lesen. Vielmehr obliegt es der Mehrheit des Sächsischen Landtags, darüber zu befinden, ob in der Zukunft von dieser Regelung Gebrauch gemacht werden soll oder nicht. Neben dem bewussten Sparen ist uns natürlich das Investieren wichtig, und zwar gezielt und priorisiert. Schwerpunkte sind Bildung, innere Sicherheit, Infrastruktur, Forschung und die Wirtschaftsförderung. Jeder fünfte Euro des Haushalts 2025/2026 fließt in Bildung, Erziehung und Kinderbetreuung. Insgesamt sind das 10,6 Milliarden Euro. Das ist ein klares Bekenntnis zur Zukunft unserer Kinder, auch in schwierigen Zeiten. Sie merken, Herr Urban: Ich halte gerade ein wenig den Gegenentwurf zu Ihrer Argumentation. – Ganz bewusst setzen wir ein Zeichen bei den Lehrern und Erziehern, vor allen Dingen bei den Personalstellen. Denn wir wissen: Gute Bildung benötigt engagiertes und qualifiziertes Personal. Mit dem Regierungsentwurf wurde der Grundstein für eine nachhaltige Verbesserung der Schulvorbereitung gelegt, sowohl finanziell als auch inhaltlich. Unser Ziel ist es, den Sächsischen Bildungsplan inhaltlich im Sinne einer besseren Schulvorbereitung vorzuentwickeln und die Kommunen bei der Finanzierung ihrer Aufgaben zu unterstützten. In den Verhandlungen wurden zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die Personalausstattung in den Kitas auch vor dem Hintergrund rückläufiger Kinderzahlen zu stabilisieren. Auch die Unterrichtsvorsorge gehört zu den prioritären Maßnahmen im Doppelhaushalt. Bereits im Regierungsentwurf sind die erforderlichen Mittel und Stellen berücksichtigt. Wir hoffen, mit dieser Maßnahme im neuen Schuljahr mehr grundständig ausgebildete Lehrkräfte für eine Beschäftigung in den öffentlichen Schulen des Freistaates zu gewinnen und damit zu einer Verbesserung der Unterrichtsversorgung beizutragen. Auch in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung haben wir den Rotstift aus der Hand gelegt. Schließlich bilden die Lehre an den Hochschulen und die exzellenten Forschung zwei elementare Säulen der Investitionskraft unseres Landes. Grundsätzlich konnten die Finanzierung und Weiterentwicklung der sächsischen Hochschullandschaft bereits im Regierungsentwurf umfassend abgesichert und auch die Kostenentwicklung berücksichtigt werden. Im Haushalt sind jährlich rund 2 Milliarden Euro für Hochschulen und Forschungseinrichtungen eingeplant. Bereits begonnene Investitionen in der Forschungsinfrastruktur können fortgeführt werden. Dazu gehören Vorhaben in der Halbleiterforschung, ein Erweiterungsbau des MaxPlanck-Instituts für evolutionäre Anthropologie in Leipzig sowie die Förderung der Außenstellen des Deutschen Krebsforschungszentrums in Dresden. Selbstverständlich sind überall Kompromisse nötig. Dennoch bleiben Bildung und Wissenschaft für uns Priorität, auch wenn wir den Gürtel an mancher Stelle etwas enger schnallen müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen lebt von dem Leistungsgedanken seiner Unternehmerinnen und Unternehmer. Wenn wir über die Zukunft Sachsens sprechen, dann reden wir besonders auch über unsere Unternehmer. Sie schaffen Wohlstand. Wir müssen für sie die Bedingungen schaffen und an vielen Stellen auch verbessern. Im neuen Doppelhaushalt sind unter anderem 818 Millionen Euro für Wirtschaftsförderung vorgesehen, vor allem in den ländlichen Regionen. Die Gesamtinvestitionsquote liegt bei 11 bis 12 %. Damit bleiben wir zwar hinter den Investitionsquoten vorangegangener Doppelhaushalte zurück, stehen in Anbetracht der Gesamtlage und im Ländervergleich aber dennoch auf einem vorderen Platz. Zudem haben wir allein im Bereich Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz die Investitionen gegenüber dem Haushalt 2023/2024 um 7 % erhöht. Damit geben wir kleineren und mittleren Unternehmen, Handwerkern und Familienbetrieben gezielt Rückenwind. Starke Wirtschaft heißt starke Regionen. Auch deshalb setzen wir weiterhin auf Investition und Innovation. (Beifall CDU und Staatsregierung) Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, die Fachkräfteausbildung für die Mikroelektronik am Standort Dresden zu sichern. Für den Neubau des Berufsschulzentrums Mikroelektronik am Standort Dresden stehen nunmehr 100 Millionen Euro zur Verfügung, um den Fachkräftebedarf für das wachsende Mikroelektronikcluster langfristig zu sichern. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Investitionen in die sächsische Infrastruktur. Sachsen wird in den nächsten zwölf Jahren insgesamt etwa 5 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen vom Bund erhalten. Im Rahmen der Haushaltsgespräche gab es ebenfalls eine klare Verständigung und Positionierung der beteiligten Fraktionen über die Verwendung der Infrastrukturmittel des Bundes in den kommenden zwei Jahren. Sie sollen ausschließlich für in die Zukunft gerichtete Investitionen genutzt werden und eben nicht dafür da sein, Haushaltslöcher zu stopfen. Sie bieten die Chance, größere Investitionsvorhaben umzusetzen, die die sächsische Wirtschaft stärken und einen nachhaltigen volkswirtschaftlichen Nutzen entfalten, indem sie langfristig Wert-schöpfung generieren und Arbeitsplätze schaffen. Dabei wollen wir vor allem Prioritäten in den Bereichen Wirtschafts- und Infrastruktur, Energieversorgung und digitale Anbindung setzen. Ebenso sollen die Krankenhausinfrastruktur sowie die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt modernisiert werden. Mit dem Beschluss des sächsischen Doppelhaushaltes 2025/2026 werden wir ein Instrument schaffen, mit dem wir dieses Geld in den kommenden Jahren gewinnbringend für alle Sachsen investieren können: den Sachsenfonds. Damit dieses Vorhaben gelingt, haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eine Vereinbarung getroffen, dass die Kommunen und Landkreise über den Sachsenfonds unmittelbar an den Infrastrukturmitteln beteiligt werden. Wir stehen damit vor einem Jahrzehnt der Investitionen in unsere Infrastruktur, von der die kommunale Ebene in erheblichem Umfang profitiert. Mit dem kommunalen Arm des Sachsenfonds schaffen wir das richtige Instrument, um Städte, Gemeinden und Landkreise langfristig und rechtssicher in die Lage zu versetzen, vor Ort zu gestalten und zum Beispiel Straßen, Schulen, Zivilschutz, Feuerwehren und Digitalisierung zu modernisieren. Wir als Freistaat stärken unsere Partnerschaft mit der kommunalen Ebene weiter, indem wir dezentral investieren, verantwortungsvoll planen und den Kommunen und Landkreisen neue Handlungsspielräume eröffnen. Das ist umso wichtiger, als die Gemeinden und Landkreise unter großem finanziellen Druck stehen. Deshalb sind die kommunalen Zuweisungen mit insgesamt rund 16,5 Milliarden Euro im Doppelhaushalt 2025/2026 ein weiterer haushaltspolitischer Schwerpunkt unserer Fraktion. (Beifall CDU und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Im Übrigen: 16,5 Milliarden Euro – das ist ein Drittel des gesamten Doppelhaushaltes. Darin enthalten ist ein Sonderpaket von circa 600 Millionen Euro, um Städte und Gemeinden unmittelbar zu entlasten. Wir halten an der bestehenden Systematik des Finanzausgleichs fest und schaffen gleichzeitig zusätzliche Mittel durch Stundung und gezielte Landeshilfen, unter anderem durch die Aufstockung des Budgets für den kommunalen Straßenbau, eine Erhöhung der Mittel für Waldbrandvorsorge und -bekämpfung sowie den Ausgleich der eingebrochenen Steuereinnahmen und der Belastung aus Wohngeld- und Grundsteuerreform. Wir halten an unserem Ziel fest, die Kommunen langfristig und nachhaltig zu entlasten. Dafür hat das Kabinett in der zurückliegenden Woche eine Reformkommission unter Beteiligung der kommunalen Ebene eingesetzt. Die Ergebnisse sollen in ein Gesetz zur Stärkung kommunaler Freiheiten und Verantwortung einfließen. Die Kommission soll sich unter anderem mit der Verteilung von Zuständigkeiten zwischen Landes- und interkommunaler Ebene befassen und Vorschläge zur Stärkung von Subsidiarität, Flexibilisierung und Entlastung vorlegen. Dabei sind wir uns mit der kommunalen Ebene einig, dass es mehr Gestaltungsspielraum für die kommunale Familie braucht. So können beispielsweise pauschale Zuweisungen statt kleinteiliger Förderprogramme helfen, die Planbarkeit zu verbessern und Bürokratie zu reduzieren. Zudem werden wir uns beim Bund dafür einsetzen, die kommunale Ebene von Pflichtaufgaben zu entlasten. Dabei sollen vor allem die kommunalen Sozialbelastungen auf Bundesebene gedeckelt und das Konnexitätsprinzip stärker zur Anwendung gebracht werden. Es kann nicht sein, dass der Bund über die Länder Aufgaben an die kommunale Familie delegiert und diese dann auf den Kosten sitzen bleibt. Vor allem gilt es, der kommunalen Ebene keine neuen Belastungen aufzubürden. Mit einer Bundesratsinitiative wollen wir dafür sorgen, dass derjenige die Leistung bezahlt, der sie bestellt. Kosten, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen des Bundes auf kommunaler Ebene entstehen, müssen durch den Bund übernommen werden. Bis eine umfassende Reform des FAG greift, werden wir der kommunalen Ebene mit Übergangshilfen unter die Arme greifen und Ermessensspielräume im kommunalen Haushaltsrecht nutzen. (Beifall CDU, Henning Homann, SPD, und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Auch in den Bereichen Inneres und Ehrenamt stellen wir die richtigen Weichen. Sicherheit bleibt für uns ein Schwerpunkt. (Beifall Marko Schiemann, CDU) Starke Polizei, moderne Feuerwehr und verlässlicher Katastrophenschutz sind Teile des Fundaments für Freiheit und Wohlstand. Wir haben in Sachsen in den vergangenen Jahren massiv in unsere Polizei investiert – und das aus gutem Grund. Heute sehen wir, wie sich diese Entscheidungen auszahlen: Die Sicherheitslage ist im Wesentlichen stabil, die Polizei ist präsent, einsatzfähig und sichtbar. Damit das so bleibt, stellen wir auch mit diesem Haushalt sicher, dass alle Polizeianwärterinnen und -anwärter nach der Ausbildung übernommen werden können. Wir folgen außerdem der Empfehlung der Fachkommission Polizei und heben den Einstellungskorridor bei der Polizei von 450 auf 475 Stellen pro Jahr an. Im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz lag unser Augenmerk darauf, die bestehende Verbands- und Ehrenamtsstruktur abzusichern. Ohne Ehrenamt bei Feuerwehr, THW, DRK und zahlreichen gemeinnützigen Einrichtungen und Vereinen wäre unser Zivil- und Katastrophenschutz nur halb so schlagfertig. (Beifall CDU und Staatsregierung) Wir sichern nicht nur die Förderung für die Kinder- und Jugendfeuerwehr und den Landesfeuerwehrverband auf bestehendem Niveau, wir halten auch an den Instrumenten des Feuerwehrführerscheins, der Feuerwehrpauschale und den Jubiläumszuwendungen an ehrenamtlich Tätige im BRKG-Bereich fest. Dass wir trotz der Einsparungen in allen Bereichen immerhin 49 Millionen Euro für die investive Brandschutzförderung aufbringen können, ist für uns ein großer Erfolg. (Beifall CDU) Erlauben Sie mir einen Satz, weil es diesbezüglich Irritationen gegeben hat: Selbstverständlich wird der Freistaat Sachsen dafür sorgen, dass die Feuerwehrschutzsteuer den Kommunen im vollen Umfang zur Verfügung gestellt wird, und zwar zweckgebunden. (Beifall CDU und Henning Homann, SPD) Wir halten an der gesellschaftlichen Infrastruktur fest, die unser Land zusammenhält und schützt. Dennoch gilt auch hier: Nicht alles kann bleiben, wie es ist. Wir müssen auch in diesen Bereichen sparsam, aber klug vorgehen, damit wir die vorhandenen Ressourcen gezielt dort einsetzen, wo sie den größten Nutzen für die Gemeinschaft bringen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Haushaltsentwurf mit dem nun vorliegenden Kompromisspaket setzt Schwerpunkte für die nächsten Jahre. Ich will einer Legende vorbeugen: Er ist mit über 50 Milliarden Euro kein Sparhaushalt. Mit den getroffenen Entscheidungen sichern wir die sozialen und bildungspolitischen Errungenschaften und etablierten Strukturen, investieren klug in wirtschaftliche Stärke und kommunale Entwicklung und verankern gleichzeitig Grundlagen für finanzielle Disziplin und Stabilität auch in Zukunft. Es ist ein Haushalt der Vernunft, mit dem wir verantwortungsvoll die uns zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, ohne zukünftigen Generationen neue Belastungen aufzubürden. Wir lassen uns nicht vom konsumtiven Zeitgeist treiben, sondern müssen einen Pfad der Konsolidierung einschlagen, der zwar an vielen Stellen schmerzhaft sein wird, aber sachlich und zukunftsgerichtet ist. Diese Entscheidungen sind notwendig, weil auch mittelfristig nicht mit deutlich wachsenden Steuereinnahmen zu rechnen sein wird. Ganz im Gegenteil: Die wirtschaftliche Lage hat sich seit der letzten Steuerschätzung weiter eingetrübt. Deutschland verzeichnet seit dem Jahr 2019 praktisch kein Wirtschaftswachstum mehr. Mit der aktuellen US-amerikanischen Handelspolitik wachsen die konjunkturellen Risiken, weshalb wir für das Jahr 2025 kein Wachstum mehr erwarten. Ob die Maßnahmen der neuen Bundesregierung zusätzliche Wachstumsimpulse liefern, wird sich erst im Laufe der nächsten Jahre zeigen. Allerdings sind damit auch teils zusätzliche steuerliche Einnahmerisiken verbunden. Darüber hinaus werden finanzielle Spielräume nicht mehr bestehen oder Belastungen in die Zukunft verschoben, wenn ich beispielsweise an die Haushaltsausgleichsrücklage, die Tilgung von Coronakrediten oder die Zuführung an den Generationenfonds denke. Der Freistaat Sachsen steht vor der Herausforderung, dass die laufenden Ausgaben dauerhaft die Einnahmen übersteigen. Unsere Verfassung und natürlich auch die Sächsische Haushaltsordnung schreiben vor, dass die Haushaltsausgaben durch Einnahmen gedeckt sein müssen. Daher bedarf es grundlegender struktureller Reformen, um die staatlichen Aufgaben zu konsolidieren. Der aktuell zu beschließende Haushalt ist damit nur ein Übergangshaushalt, der Zeit schaffen soll, notwendige Strukturvorhaben und Reformen vorzubereiten, wie der Finanzminister im Übrigen schon in seiner Einbringungsrede zum Haushalt betonte. Kredite sollen nur aufgenommen werden, wenn künftige Generationen von den Investitionen profitieren. Andernfalls wären sie eine Hypothek für folgende Generationen. Die Leitlinie muss lauten: Staat modernisieren, Effizienz steigern, Bürokratie abbauen und Prioritäten setzen. Wir müssen uns in diesem Prozess kluge Fragen stellen und diese ehrlich beantworten. Welche Aufgaben kann sich der Staat noch leisten? Wo können wir effizienter sein? Wo können Verwaltungsleistungen reduziert, welche Standards können gesenkt werden? Der Kurs ist klar: Um den kommenden Haushalt aufzustellen und für die Zukunft Vorsorge zu treffen, müssen große Konsolidierungsanstrengungen unternommen werden. Das wird auch einen weiteren, einen stärkeren Personalabbau notwendig machen. Mit dem aktuellen Haushaltsentwurf sind wir einen ersten kleinen Schritt gegangen. Das ist der Anfang. Den Personalabbaupfad werden wir in den kommenden Jahren weitergehen müssen; denn nur so bekommen wir die Haushalte strukturell und dauerhaft wieder in den Griff. Bund, Länder und Kommunen stehen hierbei vor ähnlichen Herausforderungen – Sparen ist in der Perspektive unausweichlich. Effiziente Verwaltungsprozesse sparen Personal- und Sachkosten. Als zentrale Maßnahme dient die Digitalisierung der Verwaltung. Sachsen hat bereits eine moderne ITInfrastruktur aufgebaut und einen Masterplan „Digitale Verwaltung Sachsen“ erarbeitet. Dennoch läuft die Umsetzung bisher langsam. Bürokratieabbau umfasst auch die organisatorische Seite. Länder wie Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben bereits eigene Programme für Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung aufgelegt. Sachsen sollte diesem Beispiel folgen. Eine technikgestützte Verwaltung schafft Kapazitäten durch effizientere Verwaltungsabläufe. Neben der technischen und organisatorischen Modernisierung des Staates muss es uns auch gelingen, die bürokratischen Lasten zu verringern. Gesetzgebung und Verwaltungsvorschriften sollten so schlicht wie möglich sein und nur das Notwendige regeln. Ziel ist es, den Normendruck zu senken und Doppelregeln, beispielsweise von Bund und Land, zu vermeiden. Ebenso gilt es, staatliche Aufgaben zu hinterfragen, um neue Gestaltungsspielräume zu schaffen. Dafür müssen alle Ausgabepositionen systematisch auf ihren Nutzen und ihre Kosten hin geprüft werden. Leistungen, die nicht zwingend staatlich erbracht werden müssen, können an kommunale Träger, Dritte oder die Privatwirtschaft übertragen werden. Das schafft wiederum zusätzlichen Raum für Strukturoptimierung: Behörden können zusammengelegt, Stellenprofile angepasst oder Verwaltungsvorgänge zusammen-geführt werden. In den kommenden Monaten werden wir daher gemeinsam mit der Staatsregierung über entsprechende Reformanstrengungen diskutieren: über mögliche Digitalisierungsvorhaben im öffentlichen Dienst, die Überprüfung von Förderprogrammen oder die Zusammenlegung von Verwaltungen. Unser Ziel muss es sein, die Leistungsfähigkeit des Staates zu erhalten, ohne die Bürgerinnen und Bürger über Gebühr zu belasten. Nur so erhalten wir die notwendige Investitionskraft und gestalten Handlungsspielräume für morgen. Wir müssen unseren Staat und seine Leistungen grundlegend überdenken. Wir können nicht auf Dauer mehr ausgeben als wir einnehmen. In den kommenden Haushalten bis 2029 wird es deshalb eine grundlegende Konsolidierung der Aufgabenstruktur geben. Wir müssen einen Personalabbaupfad einschlagen, gesetzliche Leistungen auf den Prüfstand stellen, Ausgabestrukturen anpassen und die vorhandenen finanziellen Mittel effizienter einsetzen. Das wird keine leichte Aufgabe – aber sie ist notwendig. Ich lade Sie ein, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen, um gemeinsam gute Lösungen für die Zukunft des Freistaates Sachsen zu suchen. Heute und morgen gilt es, den Haushalt zu beschließen. Nach der Sommerpause sollten wir gemeinsam den Weg beschreiten, die Voraussetzungen für den nächsten Doppelhaushalt und die mittelfristige Perspektive des Freistaates zu diskutieren. Ich lade Sie ein, diesen Weg mit uns gemeinsam zu gehen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.)
