Norbert Mayer
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Linken fordert die vollständige Kostenübernahme des Bundes bei Aufgabenübertragungen auf die Kommunen nach dem Motto: Wer bestellt, bezahlt. Diese Forderung kann im Grundsatz nicht falsch sein. Sie würde auch der Rechtslogik in Deutschland vor dem Jahr 2006 entsprechen. Zur Erinnerung: 2006 war Angela Merkel Bundeskanzlerin und unser heutiger Ministerpräsident – leider ist er wieder nicht da – war Mitglied der Regierungsfraktion im Deutschen Bundestag. Damals wurde die direkte Aufgabenübertragung vom Bund auf die Kommunen ausgeschlossen, durch Artikel 84 Abs. 1 Satz 7 Grundgesetz. Das klingt sehr gut, wenn es denn der Realität entspräche. Oder war es damals nicht mehr als eine Täuschung der Wähler? Denn seitdem werden die Kommunen quasi durch die Hintertür mit neuen Aufgaben überfrachtet. Wie geht das? Nun, der Bund erhöht in seiner uferlosen – angeblichen – Wohltätigkeit permanent und großzügig die Standards und beschränkt gleichzeitig die Kontrollmöglichkeiten gegen Sozialmissbrauch. Ihr Antrag, liebe Kollegen von der SED, läuft daher in die falsche Richtung. Die wirklich mehrwertschaffenden Unternehmen und ihre Mitarbeiter werden im Zuge der gezielten Deindustrialisierung Deutschlands immer weniger, (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) die Zahl der durch sozialistische Gießkannenpolitik Beglückten immer größer. Nach sozialistischer Tradition wird der entstehende Fehlbetrag durch immer neue Schulden ausgeglichen, wie wir jetzt gerade wieder in den Haushaltsverhandlungen im Bund sehen können. (Zurufe Rico Gebhardt, Die Linke, und Albrecht Pallas, SPD) – Dass es Ihnen nicht gefällt, dass ich Sie hiermit an Ihre Vergangenheit erinnere, ist doch ganz normal. Ja, Herr Gebhardt, beruhigen Sie sich. Das Ergebnis konnten wir ja bis 1989 schon sehen. Was da passiert ist: marode Schulen, marode Krankenhäuser, abgewirtschaftete Betriebe und kaputte Straßen und Brücken. Es scheint heute wieder in diese Richtung zu laufen. Unsere Kommunen, vor allem die Landkreise und Großstädte, müssen sich inzwischen massiv verschulden, um die vom Bund per Gesetz bestellten Standards zu erfüllen; sie stehen kurz vor dem Kollaps. Was die Kommunen aber wirklich beklagen, sind nicht neue Aufgaben, sondern die ständigen Standarderhöhungen und der fehlende Ausgleich für die von oben verordneten Mehrbelastungen. Die Sächsische Verfassung sichert den Kommunen einen solchen finanziellen Ausgleich bereits zu – in Artikel 85 Abs. 2; das können Sie nachlesen. Das Land leistet diesen Ausgleich jedoch höchst ungenügend. Was schätzen Sie, meine Damen und Herren, wie hoch waren laut Sächsischem Städte- und Gemeindetag die Schulden der sächsischen Kommunen zum Stichtag? Sie haben es vorhin – – (Susanne Schaper, Die Linke: Das habe ich doch gerade eben dargelegt! Wieso muss man da jetzt schätzen!) – Ich habe einen anderen Stichtag, den 31.12.2024. – Erstmals waren es mehr als eine Milliarde Euro. (Susanne Schaper, Die Linke: Das habe ich auch gesagt!) – Das kann man ja nicht oft genug sagen: Schulden, die unsere kreisfreien Städte und Landkreise bald zusammenbrechen lassen! Am Ende müssen unsere Bürger die Last der Zinszahlungen und die Last der Tilgungen tragen. Und Sie, liebe Staatsregierung, sind schuld an diesem Finanzdesaster, weil Sie unsere Kommunen, unsere Bürgermeister und Landräte seit Jahren allein im Regen stehen lassen. Allein mit ausufernden Migrationskosten, allein mit überbordenden Wohngeldkosten, allein mit desaströser Infrastruktur, allein mit Lehrer- und Ärztemangel und einem immer teureren ÖPNV. (Zuruf Sören Voigt, CDU –
