Janina Pfau
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wollen wir nun wieder in die fachliche Richtung der Kinder- und Jugendpolitik gehen. Ich danke den BÜNDNISGRÜNEN wirklich dafür, dass sie heute dieses wichtige Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben. Kinder haben Rechte, und sie haben auch das Recht auf Beteiligung – doch leider wird das im politischen Alltag noch viel zu wenig umgesetzt. Das liegt einerseits an den politischen Akteurinnen und Akteuren, aber auch an dem fehlenden Interesse von jungen Menschen. Wenn sich junge Menschen nicht beteiligen wollen, ist es aber nicht unsere Aufgabe, uns zurückzulehnen und zu sagen: Wir haben es ja versucht. Unsere Aufgabe ist es, die Beteiligungsmöglichkeiten so zu gestalten, dass Kinder und Jugendliche auch auf Dauer aktiv mitwirken wollen. (Beifall BSW) In Sachsen existieren aktuell 36 Kinder- und Jugendgremien – in meinem Landkreis leider nur ein einziges, das ist der Jugendbeirat in Erlbach. Es gibt aber auch verschiedene andere Formen, beispielsweise das Jugendforum in der Stadt Zwickau oder in Wildenfels, Kinder- und Jugendparlamente in Freiberg und Leipzig sowie im Landkreis Bautzen eine „JugendIdeenKonferenz“. Doch 36 Gremien sind bei 418 Gemeinden in Sachsen einfach viel zu wenig. Ja, Sie haben vollkommen recht, dass die bestehenden Beteiligungsformen und -instrumente in Sachsen oft unverbindlich sind bzw. mit „soll“ und nicht mit „muss“ in der Gemeindeordnung festgeschrieben sind. Wenn die Beteiligungsformen an der Lebensrealität vorbeigehen, wird es aber auch bei einer Verpflichtung nicht automatisch erfolgen, dass sich die Kinder mehr beteiligen. Wir hatten beispielsweise bereits in mehreren Städten in Sachsen Jugendparlamente, die sich jedoch leider wieder aufgelöst haben, da es keine Jugendlichen mehr gab, die die Aufgaben übernehmen wollten, und die Einflussmöglichkeiten durch Politik und Verwaltung gering gehalten wurden, sodass die jungen Menschen keine Erfolge erzielen konnten. Wir unterstützen dennoch Ihre Forderung, die Beteiligung nach § 47 a in der Gemeindeordnung in eine Verpflichtung umzusetzen und gemeinsam mit Kommunen, Trägern der Jugendhilfe sowie jungen Menschen ein praxisorientiertes Landeskonzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung zu entwickeln. Wichtig ist hierbei aber, die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort genau in den Blick zu nehmen; insbesondere die Mobilität spielt dabei eine große Rolle. Die aktuellen Beteiligungsformen zeigen das Spannungsfeld zwischen Stadt und Land auf. Kinder und Jugendliche in der Stadt haben meist kurze Wege, wobei die jungen Menschen auf dem Land meist schon viel Zeit im Bus verbringen, sowohl während der Hin- als auch auf der Rückfahrt zur Schule. Auch danach verbringen sie ihre freie Zeit oftmals im Umkreis der Schule, weil dort der Jugendklub oder der Treffpunkt ist, sodass die Beteiligung am Wohnort zeitlich größtenteils schwierig ist. Auch die Einrichtung von Kinderrechtsbüros mit mobilen Angeboten ist wichtig, wobei wir hierbei nicht auf Modellprojekte, sondern auf dauerhaft angelegte Angebote setzen wollen, da es Zeit kostet, das Vertrauen der jungen Menschen zu gewinnen und die Zeit der Modellprojekte dann meist schon vorbei ist. Zusätzlich ist für uns hierbei aber zwingend, ein digitales Angebot zu schaffen, da die jungen Menschen natürlich mehr im Internet unterwegs sind und damit viel besser umgehen können als wir. Was das Wahlalter betrifft, sind wir etwas anderer Meinung. Auch wir sind natürlich der Meinung, dass das Wahlalter gesenkt werden sollte – 16 ist bei uns aber die Untergrenze. Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag leider enthalten müssen. Es gibt genug Studien über die Sinnhaftigkeit des Wahlalters mit 16, und auch die Europawahl hat gezeigt, dass nicht die Welt zusammengebrochen ist, nur weil 16-Jährige auf einmal wählen durften. (Zustimmung Staatsministerin Petra Köpping) Den Kritikern der Senkung des Wahlalters, die meinen, Jugendliche in diesem Alter seien noch nicht genug informiert, gebe ich gern etwas zu Bedenken mit: Wir überprüfen doch auch nicht, ob ein 57-jähriger Wähler sich intensiv mit einem Wahlprogramm beschäftigt hat. Ehrlich gesagt bin ich mir sicher: Sollten wir eine 16-jährige Erstwählerin und einen 63-Jährigen über den Inhalt der Wahlprogramme der verschiedenen Parteien befragen, kann sicherlich die 16-Jährige besser antworten als der 63-Jährige. (Mike Moncsek, AfD: Was?) Im Alter von 16 Jahren können wir davon ausgehen, dass sie in der Lage sind, sich selbst ein unabhängiges und kritisches Urteil bei einer Wahlentscheidung bilden zu können. Unsere Aufgabe liegt darin, dass wir junge Menschen weiterhin dafür interessieren, ihr demokratisches Wahlrecht auch bei den darauffolgenden Wahlen zu nutzen. Auch die Forderung nach kontinuierlichen Fort- und Weiterbildungsangeboten für Fachkräfte im Bereich der politischen und demokratischen Bildung ist eine wichtige. Doch dazu müssen wir erst einmal die Situation der Fachkräfte in der offenen Arbeit stärken. Durch den vorgelegten Haushalt mit dem Status quo im Kinder- und Jugendbereich werden wir aber genau das Gegenteil erreichen. Bei allen im Antrag genannten Forderungen ist es wichtig, dass wir bei den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern sowie bei den Verwaltungen klarmachen, dass auch Kinder Beteiligungsrechte haben und diese gesehen und gehört werden wollen. Es gibt nichts Schlimmeres, als wenn junge Menschen sich beteiligen und dann alles im Sand verläuft oder die Akteure vor Ort die Forderungen überhaupt nicht berücksichtigen. Akteure vor Ort sollten die Beteiligung als Bereicherung ihrer Kommune sehen, nicht als „Ich muss es ja machen“ oder gar als Belastung. Mit der Beteiligung junger Menschen wird gleichzeitig der soziale Zusammenhalt und das Vertrauen in den Staat und die Demokratie gefördert, und natürlich binden positive Erfahrungen an den Heimatort. Abschließend möchte ich noch feststellen, dass die Verankerung von Kinderrechten – und, liebe AfD, es gibt Kinderrechte – (Beifall Laura Stellbrink, SPD) sicherlich eine wichtige normative Grundlage für die Verbesserung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland und der Berücksichtigung ihrer Interessen wäre. Die jetzige Verankerung im Artikel 6 und im SGB VIII ist sicher nicht ausreichend. Es würde der Sächsischen Staatsregierung wirklich gut zu Gesicht stehen, wenn sie sich im Bundesrat für die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz stark machen würde. (Beifall BSW) Wir müssen uns deshalb jenseits der Verankerung von Grundrechten für Kinder und Jugendliche dafür einsetzen, dass ihr Recht auf individuelle Chancengleichheit und soziale Teilhabe durch gute Bildung und effektive individuelle Förderung sichergestellt wird. Das ist im Besonderen für Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Milieus mit individuellen Beeinträchtigungen und Familien mit Migrationshintergrund essenziell. (Lachen Mike Moncsek, AfD) Der aktuelle Haushaltsentwurf, den die Landesregierung aufgestellt hat, stellt dies aber auch nach den Änderungen durch BÜNDNISGRÜNE und Linke keinesfalls sicher. Wir werden uns deshalb nachdrücklich dafür einsetzen, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht auf einen Paragrafen in einem Gesetzblatt beschränkt bleiben. Danke. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Pfau sprach für die Fraktion des BSW, und nun spricht für die SPD-Fraktion Kollegin Stellbrink; bitte schön.
