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Tom Unger

CDU 22.05.2025 Sitzungen 8/14

Danke, Frau Kollegin. Das waren zwei Zwischenfragen. (Susanne Schaper, Die Linke: Ist nicht verboten!) – Nein, ich beantworte sie sehr gern; meine Redezeit läuft ja auch nicht weiter. Kommen wir noch einmal zur verfassungstheoretischen Komponente – Kollege Lippmann hat es bereits angesprochen: Es geht um die Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern. Dabei gibt es namhafte Verfassungsjuristen, die in der einschlägigen Literatur vertreten sind – und das ist keine Mindermeinung –, dass selbst ein bundesweiter Mietendeckel verfassungsrechtlich problematisch sein könnte. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wenn man argumentiert, es gehe um gleichwertige Lebensverhältnisse, muss man dennoch zur Kenntnis nehmen, dass namhafte Verfassungsjuristen durchaus die Auffassung vertreten, ein solch bundesweiter Mietendeckel könne verfassungswidrig sein. Genau deshalb habe ich diesen Punkt angesprochen – auch weil der Antrag in dieser Hinsicht nur sehr wenige Informationen liefert und wir auf einer breiteren Grundlage sachgerechter hätten diskutieren können. Ein anderer Punkt ist die Vermögenssteuer – ordnungspolitisch ist sie mit uns nicht zu machen. Aber selbstverständlich hat sie Auswirkungen auf die Wirtschaft: Wenn Sie vermögende Einzelunternehmer stärker besteuern und diese Belastung zulasten ihrer Unternehmen geht, kann das langfristig die Unternehmensstruktur verändern – etwa, wenn Firmen abwandern oder ihren Standort verlagern. Insofern hat das Thema sehr wohl auch eine volkswirtschaftliche Dimension. Ich komme zum dritten Punkt: In Ihrem Antrag fordern Sie die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, Hygieneartikel sowie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Die Mehrwertsteuerrichtlinie im Anhang III lässt dies grundsätzlich zu und hält es sogar für sinnvoll. Problematisch sind jedoch die erheblichen jährlichen Steuerausfälle, die mit einer vollständigen Abschaffung der Mehrwertsteuer einhergehen würden. Einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung oder eine alternative Finanzierung legen Sie in Ihrem Antrag allerdings nicht vor. (Susanne Schaper, Die Linke: Vermögenssteuer!) – Wie gesagt, für uns nicht tragfähig, obwohl es die Mehrwertsteuerrichtlinie zulassen würde. In einem weiteren Punkt fordern Sie die Etablierung einer funktionierenden Aufsicht über die Energiepreise, einschließlich einer Genehmigungspflicht. (Susanne Schaper, Die Linke: Richtig!) Wir alle wissen: Strompreise werden an nationalen und internationalen Handelsplätzen gehandelt. Sie entstehen an Strombörsen, und sind, wie der Strompreis an sich, eine sehr komplexe Variante. Ich möchte keine energiepolitische oder strompolitische Fachdebatte führen, aber unseres Erachtens wäre dies durchaus ein unzulässiger Markteingriff. Zum dritten Punkt möchte ich noch ausführen: Sie sprechen sich für die Wiedereinführung des Deutschlandtickets für 9 Euro aus und perspektivisch adressieren Sie auch ein kostenloses Deutschlandticket. Aktuell zahlen Bund und Freistaat hälftig für das aktuell bestehende 59 EuroDeutschlandticket. Das sind ungefähr 86 Millionen Euro für das Jahr 2025. Davon trägt die Hälfte der Freistaat Sachsen, das sind 43 Millionen Euro. Für eine kostenfreie Variante würde es zu einem massiven Ausgabenanstieg im dreistelligen Millionenbereich kommen, Tendenz steigend. Das ist aktuell im Bundes- oder im Landeshaushalt nicht abbildbar. Zum Mindestlohn fordern Sie eine gesetzliche Festlegung für 15 Euro pro Stunde. Für meine Fraktion kann ich deutlich unterstreichen, dass wir einen politisch festgesetzten Mindestlohn ordnungspolitisch ablehnen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Im Koalitionsvertrag haben wir uns dazu in der neuen Bundesregierung wie folgt geeinigt – Herr Präsident, ich zitiere kurz aus dem Koalitionsvertrag –: An einer starken und unabhängigen Mindestlohnkonvention halten wir fest. Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen der Gesamtabwägung orientieren. Im Rahmen der Gesamtabwägung meiner vorgetragenen Argumente ist der Antrag für uns nicht zustimmungsfähig und wir werden ihn von daher ablehnen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU und Staatsminister Armin Schuster) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Unger von der CDU, und jetzt spricht von der AfDFraktion Herr Barth.

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