Tom Unger
Das war eher eine Zwischenbemerkung, Herr Präsident, (Rico Gebhardt, Die Linke: Das war eine aufklärende Bemerkung!) aber ich kann ja trotzdem ausführen, ob es formaljuristisch oder materiell verfassungswidrig ist. Zumindest hat das Bundesverfassungsgericht diese Regelungen, die das Land Berlin adressiert hat, für verfassungswidrig erklärt. Der Antrag der Linken enthält ja auch wenige Informationen dazu, wie dieser Mietendeckel ausgestaltet werden soll. (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Deshalb bleibt es erst einmal dabei, dass es dazu verfassungsgerichtliche, höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Zielführender und viel einfacher wäre es doch, ohne dass wir uns jetzt in verfassungstheoretischen Diskussionen verlieren – Herr Lippmann, das können wir gerne noch bilateral oder trilateral machen –, den Wohnungsbau voranzutreiben, das Umland der Städte attraktiver zu gestalten und gezielte sozialpolitische Maßnahmen zu ergreifen. (Susanne Schaper, Die Linke, steht am Mikrofon.) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Unger, gestatten Sie eine erneute Zwischenbemerkung?
