Lars Wurzler
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schön, dass sich die Reihen der verschiedenen Fraktionen immer mehr füllen, denn es geht um die Fraktionen, die den Antrag ablehnen. Aber wir schauen einmal, wie sich die ganze Sache entwickelt. Gestatten Sie mir im ersten Teil einen Blick auf die aktuelle Politik des Bundes und der Länder. Starten wir mit den anderen Bundesländern, nicht, dass am Ende der Vorwurf kommt, wir forderten etwas Revolutionäres oder etwas völlig Neues. Besonders der Freistaat Sachsen steht wie kein Zweiter bei den aktuellen Maßnahmen für Bildung, für Innovation und für Kreativität ganz vorn. Als Stichwort nenne ich die 21 Maßnahmen des Kultusministers. Zurück zu den Bundesländern. Es gibt andere Bundesländer, die nicht erst seit dem Jahr 2025 solche Regelungen bei diesem Thema haben. Beginnen wir mit dem Bundesland, das für den Freistaat schon oft als Vorbild diente: B wie Bayern. Dort heißt es in der gültigen Fassung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen aus dem Jahr 2024 in Artikel 56 Abs. 5 Satz 1: „Die Verwendung von digitalen Endgeräten ist für Schülerinnen und Schüler nur zulässig 1. im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen, soweit die Aufsicht führende Person dies gestattet, 2. im Übrigen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, soweit dies die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Schulforum […]“ usw. Jetzt kommt der interessante Satz, nämlich der dritte Satz, der sich anschließt. Dort heißt es – ich zitiere weiter –: „Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für Grundschulen und Grundschulstufen an Förderschulen.“ So, das war ein kleiner Politikexkurs am Rande. Bayern wird aktuell regiert von der CSU und den Freien Wählern. Das nächste Beispiel; nehmen wir spontan H wie Hessen. In Hessen gilt ab dem 1. August 2025 ein Handyverbot. Konkret geht es in Hessen um sogenannte SmartphoneSchutzzonen, zeitnah verankert im Hessischen Schulgesetz, eingebracht von der Landesregierung Ende 2024. Ein kleiner Fingerzeig an dieser Stelle: Die Landesregierung dort besteht aus CDU und – die in der Regierung auch den Bildungsminister stellt – SPD. Bewegen wir uns gedanklich weiter nach Norden und gehen zu B wie Bremen. Dort gilt – damit wir auch hier die Rechtsnorm genannt haben – in Form eines Erlasses ab dem 01.06.2025, also in knapp zehn Tagen – Sie ahnen es –, ein Handyverbot an Grund- und Sekundarschulen. Geführt wird die dort als Bildungsbehörde zu bezeichnende von? – Der SPD. Unterstützung findet dieser Erlass, man höre und staune, von? – Der CDU, (Heiterkeit AfD) die ihrerseits etwas Ähnliches im Februar 2025 in die Bremische Bürgerschaft eingebracht hat. Es scheint also viele CDU und SPD im Land zu geben. Na, wir machen mal weiter. (Beifall BSW) Ein letztes Beispiel – nicht dass man uns am Ende vorwerfen könnte, wir würden nur den westlichen Teil unseres Landes im Blick haben –: Lassen Sie uns gedanklich zu unserem direkten Nachbarn reisen. Gehen wir nach T wie Thüringen. Auch wenn es dort – zumindest Stand heute – noch keine Rechtsnorm gibt, heißt es dort im Koalitionsvertrag: „Um die Lernbedingungen an den Grundschulen zu verbessern, setzen wir auf allgemein verbindliche Nutzungseinschränkungen für Handys in der Kernschulzeit. So minimieren wir Ablenkung.“ Hier besteht die Koalition aus CDU, BSW und SPD. Dazu weitere Vorstöße aus anderen Bundesländern wie NRW oder Baden-Württemberg, da spielen auch die GRÜNEN mal mit. Oder Brandenburg, dort steht es ebenfalls im Koalitionsvertrag zwischen SPD und BSW, aber das führt jetzt zu weit. Wem das alles zu regional ist, dann eben größer angelegt. Auch wenn Bildung – wie gerade dargestellt – natürlich Ländersache ist, das ist völlig unstreitig, und die KMK sich schon länger damit auseinandersetzt, lohnt ein Blick auf die Bundesebene und die neue Regierung. Nur der Vollständigkeit halber noch einmal: Bestehend aus? – CDU und SPD. Ich zitiere die Bundesbildungsministerin Prien – übrigens von der CDU – vom 17.05.2025: „In der Grundschule sollte die private Handynutzung verboten sein. An den weiterführenden Schulen sollten möglichst altersgerechte Regelungen gefunden werden.“ (Beifall BSW) Sie sehen also, es gibt auf den zwei relevanten politischen Ebenen Vorstöße, verbindliche Rechtsnormen, Ansätze, konkrete Pläne und Maßnahmen, die unserem Antrag sehr ähneln. Wenn Sie unserem Antrag zustimmen, schaffen wir, wenn wir Bayern mal weglassen und auch, wenn es kein Wettbewerb ist, zumindest noch die Bronzemedaille im Jahr 2025. Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Wurzler von der BSW-Fraktion. Möchte die CDUFraktion das Wort ergreifen? – Bitte, Herr Dr. Kromer.
