Lars Wurzler
Sehr geehrter Landtagspräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal lautet das übergeordnete Thema Schule und Bildung. Ich habe kurz erwogen, ob ich meine Redebeiträge sehr kurz gestalte und nur auf die Äußerungen verschiedener, für das Thema relevanter Politiker der letzten Tage in der Tagespresse verweise, damit wir sofort abstimmen können. Da ich den Spannungsbogen aufrechterhalten möchte, der Ernsthaftigkeit verpflichtet bin und aus Respekt vor diesem Hohen Haus stelle ich unseren Antrag ausführlich, sinnhaft und begründend dar. Da ich voraussetze, dass vermutlich nicht allen von Ihnen der Antrag im Detail bekannt ist, werde ich kurz auf die zentralen Punkte eingehen. Danach soll es in diesem ersten Teil unserer Antragseinbringung um die wissenschaftlich-fachliche Begründung unseres Antrags gehen. Um es gleich an den Anfang zu stellen: Unser Antrag ist nicht nur ein Verbot von privaten digitalen Endgeräten von Schülerinnen und Schülern an sächsischen Grundschulen, er soll vor allem Rechtssicherheit schaffen, weit über individuelle Schullösungen oder Hausordnungen hinaus. (Beifall BSW) Unser Antrag umfasst darüber hinaus noch weit mehr: die Forderung nach einem pädagogischen bildungszentrierten Gesamtkonzept, eine Richtlinie für den Umgang an weiterführenden Schulen, verpflichtende Fortbildungskonzepte für Lehrkräfte sowie digitale Unterrichtsgestaltung und Medienpädagogik als verbindlichen Teil des Lehramtsstudiums sowie das Vorbereitungsziel, dieses zu stärken und auszubauen. (Beifall BSW) Doch geben wir nun der Wissenschaft etwas Raum: Wenig überraschend gibt es aktuell wenige sinnhafte Studien zum Thema Auswirkung von Smartphone- und Handyverboten auf den Schulalltag, weil Internet und digitale Endgeräte kein Neuland sind, aber die Problematik erst recht kurz wissenschaftlich erforscht wird. Gerade in der Forschung, wenn diese gründlich sein soll, müssen die Ergebnisse objektiv, valide und belastbar sein. Ich stütze mich im Schwerpunkt auf das Ergebnis der Forscher am Lehrstuhl für Schulpädagogik der Universität Augsburg und ihrer Überblicksstudie, in der fünf große Studien aus Norwegen, Spanien, Tschechien, England und Grundschulen – Kinder stärken, pädagogische Klarheit schaffen Antrag der Fraktion BSW Schweden miteinander verglichen wurden. Darin zeigt sich – ich zitiere –: „Smartphone-Verbote haben eine erhebliche Wirkung. Diese ist im Bereich des sozialen Wohlbefindens stärker ausgeprägt als im Leistungsbereich. SmartphoneVerbote können soziale Probleme, zum Beispiel Mobbing, reduzieren. Der geringe Effekt auf die akademische Leistung könnte auf die begrenzte Anzahl von Studieneffekten zurückzuführen sein.“ Weiter heißt es: „Wir empfehlen, Smartphone-Verbote an Schulen einzuführen, mit Aufklärungsmaßnahmen zu begleiten und regelmäßig zu evaluieren. Dies kann das soziale Klima verbessern und mögliche Ablenkung im Klassenzimmer reduzieren.“ (Beifall BSW) Oder nehmen wir die sogenannte Brain-Drain-Studie aus dem Jahr 2023 der Universität Paderborn. Fazit der Studie – einfach formuliert –: Die bloße Anwesenheit eines Smartphones reduziert die Aufmerksamkeitsleistung. Das gilt nicht nur an Schulen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Oder lassen wir den Bildungsforscher Prof. Schleicher, seines Zeichens Direktor für Bildung und Kompetenzen und Berater für Bildungsfragen des Generalsekretärs bei der OECD, zu Wort kommen – Zitat –: „Wenn man das den Schulleitungen überlässt,“ – gemeint sind hier Smartphone-Verbote – „dann sehen wir kaum Effekte.“ Die Schüler finden immer Wege, damit umzugehen. Wenn man das den Lehrkräften überlässt – wobei Lehrkräfte sich mit Schülern auf bestimmte Verfahren einigen –, ist das im Grunde wirkungslos. Unser Antrag ist deshalb so wichtig, weil wir einheitliche, gesetzliche Regelungen an allen sächsischen Grundschulen wollen. (Beifall BSW) Zum Ende des ersten Teils noch ein kurzer Blick auf unsere europäischen Nachbarn mit einer kurzen Aufzählung von Ländern, in denen bereits konkrete Maßnahmen ergriffen wurden: Frankreich, Italien, Großbritannien, Dänemark, Niederlande und Finnland. Die vier letztgenannten sind bei PISA 2022 besser gewesen. Insgesamt haben bisher weltweit 79 Staaten Maßnahmen zum Thema Handyverbot eingeführt. Wenn dieses Verbot dazu beiträgt, dass sich Schülerinnen und Schüler besser auf den Unterricht konzentrieren und sich gegenseitig besser aufeinander einlassen können, dann ist schon einiges geholfen und etwas verbessert. Dieses beendet meinen ersten Beitrag. Vielen Dank. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Wurzler von der BSW-Fraktion. Als Nächstes ist Herr Dr. Kromer von der CDU-Fraktion an der Reihe.
