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Ingo Flemming

CDU 22.05.2025 Sitzungen 8/14

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der AfD-Fraktion atmet wieder einmal puren Populismus. Herr Dornau, dass die Windkraft in Frankreich jetzt verboten sein soll, halte ich für kompletten Nonsens. Es gab dort Änderungen, was die Lärmmessung betrifft, aber ansonsten sollten Sie sich darüber noch einmal genauer informieren. (Vereinzelt Beifall CDU) Aber zum Thema. Die Transformation unseres Energiesystems und der damit verbundene Ausbau der erneuerbaren Energien gehört ohne Zweifel zu den größten wirtschaftlichen, aber auch gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Vor dem Hintergrund des Klimawandels, geopolitischer Instabilitäten und der schwindenden Vorräte fossiler Energieträger müssen wir diese Aufgabe aktiv gestalten, um langfristig eine sichere, nachhaltige und preiswerte Energieversorgung zu gewährleisten. Die Modernisierung der Infrastruktur für die Energie erfordert einen Aus- und Umbau von erneuerbaren Erzeugungskapazitäten. Daran besteht kein Zweifel. Intelligente Energieverteilungssysteme und innovative Speicherkonzepte gehören aber ebenso dazu. Digitale Technologien wie Smartgrids und Energiemanagementsysteme spielen eine entscheidende Rolle dabei, Angebot und Nachfrage effizient zu steuern. Gleichzeitig ist die Dezentralisierung der Energieproduktion ein wichtiger Aspekt. Regionale Lösungen können die Abhängigkeit von zentral gesteuerten großen Kraftwerken verringern und lokale Wirtschaftskreisläufe unterstützen. So viel zu unserem Grundverständnis der aktuellen Transformation auf dem Energiemarkt. Nun liegt aber mit dem sogenannten „Wind-an-Land-Gesetz“ eine gesetzliche Grundlage für den Windausbau in ganz Deutschland vor, die sicherlich nicht jedem gefällt, uns als Union auch nicht wirklich, und die berechtigterweise viel Kritik einstecken musste. Es sind fünf Kritikpunkte, die ich ansprechen möchte. Erstens, die Bürgerbeteiligung und Akzeptanz. Das ist nach wie vor ein Top-down-Ansatz in allen Entscheidungsprozessen. Themen wie Lärmbelästigung, visuelle Eingriffe in das Landschaftsbild und Verlust von Freiräumen scheinen den Betroffenen zu unreif berücksichtigt. Wir haben Planungs- und Genehmigungsverfahren als Zweites, die die Windkraft privilegieren und damit auch bei den Betroffenen auf Kritik stoßen, weil sie glauben, dass ihre Interessen damit unzureichend berücksichtigt sind. Drittens haben wir Umwelteinflüsse und das Thema Landschaftsschutz. Es gibt Eingriffe in die Umwelt und das Landschaftsbild. Manche sprechen sogar von vermeintlicher Monokultur. Als Viertes gibt es wirtschaftliche und soziale Aspekte. Da, wo jetzt Windkraft oder großflächig Photovoltaik existieren oder hinkommen, haben die Landwirtschaft oder andere flächenbeanspruchende Branchen das Nachsehen. Als Letztes haben wir noch die gerade angesprochenen Herausforderungen des Netzanschlusses, des Netzausbaus und der nötigen Speichertechnologien, bei denen noch nicht ausreichend viel getan wird. Dies zeigt, dass es ein schwieriger Balanceakt zwischen dem ambitionierten Ausbau erneuerbaren Energien, der aber notwendig ist, und dem berechtigten Anliegen der lokalen Bevölkerung ist. Allerdings ist der AfD-Antrag weder realistisch noch hilfreich bei der Lösung dieser Probleme um die Windkraft. Der Antrag für die Wiedereinführung der Länderöffnungsklausel 10 H ist Populismus. Fakt ist, dass selbst in Bayern, welches diese Abstandsregelung einmal hatte, im Jahr 2022 eine Aufweichung und eine Abschaffung stattfand. Das wurde durch gerichtliche Entscheidungen erzwungen. Ich frage mich, warum diese gerichtlichen Entscheidungen in Sachsen auf einmal nicht mehr gelten sollten. (Thomas Thumm, AfD: Es muss ja nicht richtig sein!) Es gibt allerdings einige alternative Ansätze zur 10H-Regelung, die maßvolle Leitplanken setzen und den Ausbau erleichtern können. Das ist der Mindestabstand, den wir in fast allen Bundesländern haben. Auch in Sachsen haben wir die 1 000-Meter-Regelung. Für jede Baugenehmigung ist eine individuelle Standortprüfung notwendig, die die örtlichen Belange berücksichtigen muss. Es gibt die Möglichkeit der Öffnung für diejenigen, die die Abstände nicht einhalten wollen, weil sie sich darin einig sind. Diese können das tun. Die 10H-Länderöffnungsklausel würde mit ihrer derzeitigen Auslegung das Erreichen des Flächenbeitragswertes von 1,3 %, den Sachsen bis 2027 einhalten muss, infrage stellen. Eine Anpassung der Abstände von 1 000 Meter auf 10 H würde bei Anlagenhöhen von 250 Metern – das ist angesprochen worden – 2,5 Kilometer bedeuten. Das würde zu einem erheblichen Wegfall von potenziellen Flächen für die Windenergiegebiete führen und das Risiko steigern, dass der Freistaat das Flächenziel von 1,3 % im Jahr 2027 verfehlt. Das Ergebnis wäre – und das wissen Sie von der AfD – eine vollständige Privilegierung von Windenergievorhaben im Außenbereich, die sogenannte Superprivilegierung, bei der raumordnerische Festlegungen, Ausweisungen, Flächennutzungspläne sowie Mindestabstände nicht mehr einzuhalten wären. Ob das von der AfD so gewollt ist, kann ich nicht einschätzen. Wir als CDU wollen das nicht. Deshalb erachten wir diesen Antrag als populistisch. Sie wissen, dass Sie dafür keine Mehrheit bekommen können. Sie wissen, dass es rechtswidrig wäre, diese 10H-Regelung in Sachsen wiedereinzuführen. Wir lehnen dieses Vorhaben auf jeden Fall ab. (Beifall CDU und SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Flemming sprach für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion des BSW spricht jetzt Kollege Prof. Dr. Scheibe.

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