Dr. Claudia Maicher
Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Ich möchte ein weiteres Thema ansprechen, das viele Kultureinrichtungen im Freistaat gerade sehr bewegt. Das ist das Thema Inklusion im Kulturbereich. Die Titelgruppe im Haushaltsentwurf ist mit dem Entwurf leergeräumt. Die Folge sieht man zum Beispiel bei den Filmfestivals wie DOK Leipzig, Schlingel in Chemnitz oder dem Neiße Filmfestival. Es fehlen jeweils mehrere Zehntausend Euro, die für Hörfassungen oder auch Untertitelungen gebraucht würden. Letztlich heißt das in der Konsequenz, dass ein Teil des Publikums ausgeschlossen wird. Die Bundesrepublik hat sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, hat diese unterzeichnet. Aus unserer Sicht reden wir deswegen nicht mehr von Freiwilligkeit. Nun sind in den letzten Haushaltsjahren die Mittel bereits zurückgefahren worden, doch jetzt gehen sie auf null. Wie ist das aus Ihrer Sicht mit der rechtlichen Verpflichtung vereinbar?
