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Albrecht Pallas

SPD 21.05.2025 Sitzungen 8/13

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Dr. Hundert! Bei allem gebührenden Respekt, Herr Präsident, und ohne die Entscheidung der BSW-Fraktion zu hinterfragen: Es sind manchmal auch Themen, die später am Abend drankommen, so wichtig, dass man – das finde ich schon – hier vorne ausführen kann, was man dazu politisch mitteilen will. Heute behandeln wir den Tätigkeitsbericht der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten für den Berichtszeitraum 2023. Leider hat das Ende der vergangenen Legislaturperiode verhindert, dass wir schon im letzten Jahr darüber gesprochen haben, umso wichtiger ist, dass wir das heute im Plenum tun. Meine Damen und Herren! Am 25. Januar 2024 bekräftigte der Sächsische Verfassungsgerichtshof die Bedeutung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung in Artikel 33 der Sächsischen Verfassung in seinem Urteil, nachzulesen auf Seite 56 – ich zitiere –: „Die freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen die unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Sie dürfen deshalb ohne seine freiwillige und ausdrückliche Zustimmung nicht erhoben, gespeichert, verwendet und weitergegeben werden. Jeder behördliche, für den Betroffenen unfreiwillige Umgang mit ihnen berührt dieses Grundrecht […]. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist eine Gesellschafts- und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der die Einzelnen nicht mehr wissen, wer, was, wann bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“ Ich möchte an der Stelle zuerst einen Bogen dahin zurückschlagen, was wir heute unter Tagesordnungspunkt 8 über das Gesetz zur Zustimmung zum NOOTS-Staatsvertrag abstimmten. Damit haben wir für Sachsen die Grundlage gelegt, dass Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen künftig nur noch einmal ihre Daten zur Verfügung stellen müssen und Behörden künftig diese Daten untereinander austauschen können. Ich habe in der Debatte auf die Bedeutung der Einwilligung in diese Datenerhebung, -verarbeitung und -weitergabe hingewiesen. Darauf möchte ich noch einmal zurückkommen. Wenn wir sagen, dass das ein Fortschritt für eine moderne, bürger/-innenfreundliche Verwaltung ist, dann geht das nicht ohne eine konstruktiv-kritische Begleitung durch die Datenschutzbeauftragten im Bund und in den Ländern. Daher werden wir in der Umsetzung dieses Once-OnlyPrinzips sicher noch einiges zu tun haben. Im § 7 Abs. 4 des Staatsvertrags heißt es dann auch: „Bund und Länder tragen dafür Sorge, bestehende Rechtsvorschriften zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass Abrufe und Übermittlungen von Nachweisen und Daten im Umfang der Anschluss- und Nutzungsverpflichtung datenschutzkonform möglich sind.“ „Ich hoffe sehr darauf, dass es künftig eine noch frühzeitigere und engere Abstimmung zwischen den Ressorts und der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten bei der Erarbeitung oder Änderung von Rechtsregelungen gibt.“ Diesen Wunsch aus dem Bericht der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten will ich aussamt als Landespolitik in Sachsen brauchen wir die Expertise der Sächsischen Datenschutzbeauftragten sehr. Ich zitierte bereits das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 25.01.2024. Im Bericht für das Jahr 2023 finden sich erneut viele Prüffälle, die einen Bezug zur polizeilichen Erhebung und Erhebung von personenbezogenen Daten haben, auch von anderen Sicherheitsbehörden. Das Beispiel der diesbezüglichen Folgen des Tag-X-Einsatzes hat sehr deutlich gemacht, über welche Dimension wir dabei sprechen. Als Landtag steht uns nun die Novelle des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes ins Hohe Haus, nachdem der Sächsische Verfassungsgerichtshof einige Befugnisse als insbesondere mit Artikel 33 der Sächsischen Verfassung unvereinbar erkannt hat. Wir brauchen verfassungsrechtlich haltbare Regelungen im Sinne des Datenschutzes und einer handlungsfähigen Polizei. Beides zusammen kann gelingen. Es muss kein Widerspruch sein. Im Namen der SPD-Fraktion möchte ich der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Juliane Hundert, und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihrer Behörde für ihre wichtige Arbeit danken. Diese zeichnet sich durch einen klaren Blick und die notwendige Beharrlichkeit aus, wenn es um Grundrechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit geht. Damit bleiben Sie für uns ein wichtiges Korrektiv und eine wichtige Ratgeberin, auch im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung oder der Polizeirechtsnovelle. Gleichzeitig zeigen Ihr Bericht, die Stellungnahme der Staatsregierung, aber auch Ihre heutige Rede, die lösungsorientierte und kollegiale Art und Weise, mit der Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Sie datenschutzrechtliche Konflikte im öffentlichen Bereich lösen wollen. Diesen Weg unterstützt meine Fraktion ausdrücklich weiter. Ich danke noch einmal sehr, ebenso für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und Staatsregierung)

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