landtag.sachsen.de ↗

Albrecht Pallas

SPD 21.05.2025 Sitzungen 8/13

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wohnungslosigkeit ist eine der sichtbarsten und zugleich bedrückendsten Formen sozialer Ungleichheit und Ausgrenzung in unserer Gesellschaft – in einem Land, das zu den reichsten der Welt zählt und in dem niemand wohnungslos sein müsste und sollte. Wer mit offenen Augen durch unsere Städte geht, bemerkt überall – auch jenseits der bereits vorgetragenen statistischen Daten –, dass Wohnungslosigkeit leider ein wachsendes Phänomen ist. Für uns als SPD-Fraktion zählt aus Gerechtigkeitsgründen der wirksame Kampf gegen soziale Ungleichheit zu den wichtigsten Zielen. Dazu gehört auch, dass kein Mensch in unserem Land ohne ein Dach über dem Kopf sein muss und sollte. Ich bin dankbar für die Debatte, die wir heute auf Basis des Antrags der Linken führen können; denn er benennt viele wichtige Herausforderungen im gesamten Bereich der Wohnungspolitik und fokussiert sich dabei auf die Wohnungslosigkeit – ein Thema, das meiner Meinung nach nicht oft genug angesprochen werden kann. Auch wenn das Land an verschiedenen Stellen Prävention, Wohnraumversorgung und Hilfe für Wohnungslose unterstützt, liegt die Zuständigkeit für dieses Thema nach wie vor bei den Kommunen. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen, vor allem angesichts des Alarmismus meines Vorredners, der den Eindruck erwecken wollte, das Land müsse alles allein lösen und habe bislang nichts unternommen. So kann ich das nicht stehen lassen, Herr Kollege. Deshalb will ich das in aller Deutlichkeit auch so formulieren. (Beifall CDU) In den letzten Jahren wurden in sächsischen Städten verschiedene Ansätze ausprobiert, zum Beispiel Housing First, wie schon erwähnt. Dabei bekommen wohnungslose Menschen zunächst eine Wohnung, bevor weitere Hilfen folgen. Dieser Ansatz wurde etwa in Leipzig und Dresden erfolgreich umgesetzt und vom Freistaat unterstützt. Das Sozialministerium hat dafür sogar einen Handlungsleitfaden entwickelt, den auch andere Kommunen nutzen können. Bezahlbares Wohnen ist und bleibt jedoch der Dreh- und Angelpunkt der Frage, wie wir Wohnungsnotfälle und Wohnungslosigkeit verhindern. Die angespannten Wohnungsmärkte sind ein zunehmendes Problem für Menschen mit kleinem und mittlerem Geldbeutel. Deshalb bleibt es eine der akutesten und schwierigsten sozialpolitischen Fragen unserer Zeit. Sie sprechen damit einen Punkt in Ihrem Antrag an, der für die SPD schon lange ein wichtiges Anliegen ist. Dabei treffen wir uns immer wieder – natürlich mit Nuancen und Unterschieden, aber dennoch beim grundsätzlichen Ziel; denn es spielt für die Vermeidung von Wohnungslosigkeit eine wichtige Rolle. Man muss konstatieren: Wir haben im Jahr 2017 nach einem gewissen Kampf den sozialen Wohnungsbau in Sachsen wiedereingeführt und kämpfen seitdem jedes Jahr dafür, dass wir im Haushalt ausreichend Mittel einstellen, um die Bundesfördermittel abrufen zu können. Wir stellen fest, dass sie aus verschiedenen Gründen nicht abgerufen werden. Man kann sich sicher darüber unterhalten, woran das liegt. Wir haben die letzte Staatsregierung dabei unterstützt, die Förderprogramme stetig weiterzuentwickeln und an die Marktsituation anzupassen. Wir haben mit den Förderrichtlinien „gebundener Mietwohnraum“ – für die Schaffung von neuen Sozialwohnungen – und „preisgünstiger Mietwohnraum“ – für die Sanierung von Bestandswohnungen – gute Instrumente geschaffen, die wir regelmäßig an die Herausforderungen angepasst haben und weiter anpassen werden. Auch wenn wir in Sachsen vielleicht besser dastehen als andere Bundesländer, in denen der soziale Wohnungsbau wirklich fast zum Erliegen gekommen ist, so sind die Baugenehmigungen und Fertigstellungen von Geschosswohnungsbau auch bei uns stark eingebrochen. Doch ohne das soziale Wohnungsbauprogramm in Sachsen hätte es in den letzten Jahren so gut wie gar keinen Wohnungsbau mehr in unserem Bundesland gegeben; damit das als Fakt mit auf dem Tisch liegt. Unter den angespannten Wohnungsmärkten, vor allem in Leipzig und Dresden, leiden Menschen mit kleinem, aber zunehmend auch mittlerem Einkommen. Das wird sich erst ändern, wenn der Neubau und die Sanierung von bezahlbaren Wohnungen den Bedarf decken. Bis dahin helfen die Begrenzungen für Mietsteigerungen bei laufenden und Neuvertragsmieten dabei, bei gefährdeten Menschen ein Abrutschen in eine Wohnungsnotlage oder Wohnungslosigkeit zu verhindern. Darum kämpfen wir dafür, dass wir die Grundlage für diese mietpreispolitischen Maßnahmen in Sachsen fortsetzen können. Ich gehe davon aus, dass der Bund den Rechtsrahmen dafür schafft und die Mietpreisbremse verlängert. Ich bin außerdem sehr froh darüber, dass wir mit der letzten Koalition zusammen mit CDU und GRÜNEN die Rechtsgrundlage für ein Zweckentfremdungsverbot in den sächsischen Kommunen schaffen konnten. Leipzig hat schon eine Satzung beschlossen, sie ist in Kraft und wirkt. In Dresden ist das Rathaus etwas langsamer, obwohl Stadtrat und Öffentlichkeit dringend darauf warten. Da muss man wirklich etwas Druck machen; denn man kann dem Wohnungsmarkt auf diese Art mehrere Hundert zweckentfremdete Wohnungen wieder zuführen, vor allem in nachgefragten Stadtteilen. Auch hilft es, den Druck von Wohnungsmärkten und somit von Menschen zu nehmen. Wir können uns weitere Instrumente zum Schutz der Mieter vor weiteren Kostensteigerungen vorstellen, zum Beispiel spezifische Schutzregeln bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, verlängerte Kündigungsfristen etc. Aber zurück zum Antrag. Bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit muss Prävention natürlich oberste Priorität haben. Es ist allemal besser, bestehende Wohnverhältnisse zu sichern und die Handlungsfähigkeit von Menschen in Wohnungsnotfällen zu stärken, als später wohnungslos gewordenen Menschen aufwendig zu helfen. Das ist weder sozial noch wirtschaftlich besonders sinnvoll. Hierzu sind bedarfsgerechte Hilfen und Strukturen in den Kommunen erforderlich. Das sind – noch einmal – kommunale Aufgaben und Strukturen, bei denen das Land unterstützt und auch unterstützen muss. Ich hoffe inständig, dass im Rahmen der laufenden Haushaltsverhandlungen im Landtag zwischen den Fraktionen eine Lösung für die Landesförderung, gerade bei der Schulden- und Insolvenzberatung, gefunden werden kann; das werden wir sehen. Aber auch der Bund tut etwas, es wurde schon angesprochen: die Hinweise im nationalen Aktionsplan der Bundesregierung. Man sollte genauer hinschauen, welche Maßnahmen wir in Sachsen noch nicht so intensiv verfolgen und ins Portfolio aufnehmen sollten. Das reicht von der Überprüfung der Bestimmung der Wohnraumförderung im Hinblick auf die Vermeidung von Wohnungsnotfällen über Housing First oder andere wohnungsgeleitete Hilfsangebote bis hin zu Maßnahmen gegen die Diskriminierung wohnungsloser Menschen, zum Beispiel am Wohnungsmarkt oder in der Öffentlichkeit. Ich denke, Sachsen tut gut daran, sich an diesem Aktionsplan zu orientieren. Jetzt habe ich viele Argumente vorgetragen, warum der Antrag gut und in einigen Teilen richtig ist. Wir werden dem dennoch nicht zustimmen und ich denke, Sie werden dafür Verständnis haben. Zum einen habe ich bereits die laufenden Haushaltsverhandlungen angesprochen. Es ist finanzwirksam. Zum anderen haben wir uns als Fraktionen im Sächsischen Landtag eine Regel zur Konsultation gegeben. Wenn also eine Fraktion ein Anliegen hat und eine Mehrheit dafür haben will, hätte man vorher reden müssen. Das haben wir nicht gemacht, deshalb denke ich, dass Sie das gar nicht unbedingt wollen. Sie wollten es hier diskutieren, und das ist auch in Ordnung so. (Widerspruch und Unruhe Die Linke) Doch bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dem nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Pallas von der SPD-Fraktion. Als Nächstes bitte ich Herrn Löser für die BÜNDNISGRÜNEN nach vorn.

Alle Reden von Albrecht Pallas Protokoll ↗