Juliane Nagel
Ich setze noch einmal mit den bundesweiten Zahlen fort: 60 400 Menschen sind verdeckt wohnungslos – sie kommen also bei Freunden und Bekannten unter – und circa 47 300 leben auf der Straße. Das kann man auf Sachsen herunterbrechen. Somit erhöht sich die sowieso hohe Zahl sicher noch um ein Vielfaches. Ich will ganz klar unterstreichen: Wohnungslosigkeit ist kein Problem individuellen Versagens. Niemand lebt freiwillig in Not und Elend; anders kann man es nicht nennen. Annähernd die Hälfte der Betroffenen verliert ihre Wohnung – das schreibt sich seit vielen Jahren fort – wegen Mietschulden oder Kündigungen. Weitere Gründe sind persönliche Schicksalsschläge, Erkrankungen. Menschen, die zum Beispiel aus dem EU-Ausland kommen und hier zum Arbeiten sind, sind besonders gefährdet. Fakt ist, dass die Wohnung in vielen Fällen an die Arbeit geknüpft ist, Leute entlassen werden und damit ihre Wohnung verlieren und auf der Straße landen. Zwangsräumungen führen oft in die Wohnungslosigkeit. Wir müssen konstatieren, dass in Sachsen die Zahlen von Zwangsräumungen noch immer stetig steigen und Sachsen bundesweit eines der führenden – im negativen Sinn – Länder bei Zwangsräumungen ist. Außerdem haben wir viele Menschen – das kommt hinzu –, die bedroht sind, wohnungslos zu werden: Menschen, die aus dem Gefängnis entlassen werden, denn tatsächlich werden Hunderte Menschen aus dem Gefängnis in die Wohnungslosigkeit entlassen. Wir müssen auch betrachten, dass Frauen, die aus Schutzhäusern ausziehen müssen, weil der Platz zu eng ist – das wissen wir auch –, dann keine Möglichkeit finden, safe und allein wohnen zu können. Als Linke haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder auf die Not Wohnungsloser hingewiesen und auch das Land zum Handeln gedrängt. Ich erwarte gleich eine Debatte, die wieder auf die Kommunen verweist, aber wir meinen: Die Lösung des Problems kann nicht den Kommunen überlassen werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass es eine EU-Parlamentsentscheidung gibt, die Deutschland auch angenommen hat, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Das ist ein hehres Ziel und uns bleibt nicht mehr viel Zeit. Wir fordern eine landesweite Strategie zur Verhinderung von Wohnungsnotfällen und zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit. Ich habe es im Plenum auch schon ein-, zweimal angesprochen: Es gibt wunderbare Blaupausen, beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen mit der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit – sie heißt: „Endlich ein ZUHAUSE“ – oder die Thüringer Strategie gegen Wohnungslosigkeit. Man kann noch einige andere Bundesländer nennen. Ich mache es exemplarisch an diesen beiden. Uns geht es in unserem Antrag darum, gute Praxis aus den Kommunen und Landkreisen zusammenzuführen und gezielt Maßnahmen und konkrete Hilfsangebote zu entwickeln, die insbesondere auf die Verhinderung verdeckter Wohnungslosigkeit abzielen, unter anderem durch die Unterstützung flächendeckender aufsuchender Sozialarbeit. Das gibt es in Dresden und Leipzig, vielleicht auch in Chemnitz, aber in den Landkreisen gibt es solche Instrumente nicht. Das ist ein erster Konnex dabei, Menschen zu erfassen, zu ergründen und auch in Hilfesysteme zu bringen. Wir fragen uns: Wann fangen wir endlich damit an, so etwas flächendeckend zu denken? Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wohnungslosigkeit ist kein kurzfristiges Phänomen. Menschen sind in der Regel über Jahre hinweg betroffen. Daher ist das Prinzip der kurzfristigen Unterbringung in Übergangswohnheimen – das kennen sicher viele von Ihnen –, wie es überwiegend in den sächsischen Kommunen praktiziert wird, aber bei Weitem nicht von allen angenommen wird – dafür gibt es Gründe –, kein taugliches Instrument, um Wohnungslosigkeit nachhaltig zurückzudrängen. Wir brauchen ausreichend bezahlbaren Wohnraum. Der Bau von Sozialwohnungen muss dringend vorangehen. Wir wollen den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen über die Richtlinie gebundener Mietwohnraum ermöglichen; darauf drängt auch Leipzig, das weiß ich. Das muss natürlich finanziert werden. Wir brauchen Modelle wie Housing First, die den Zugang zu einer eigenen Wohnung als Dreh- und Angelpunkt weiterführender Hilfen sicherstellen. Leipzig ist hierbei vorangegangen, auch mit finanzieller Unterstützung des Sozialministeriums. Auch Dresden ist dabei. Doch ich muss sagen: Viele Bundesländer finanzieren nicht nur Leitfäden für so etwas wie Housing First, sondern konkrete Housing-First-Projekte. Wir müssen konstatieren, dass Sachsen seine Unterstützung für dieses Thema, für diesen Bereich im vorliegenden Haushaltsentwurf einfach wegstreichen möchte. Das wollen wir ändern. Wir müssen im äußersten Fall Kommunen dabei unterstützen, privaten Wohnraum zur Abwendung von Wohnungslosigkeit zu beschlagnahmen. Das ist jetzt keine wilde Idee von uns Linken, sondern das hat sich bereits in Strategien und Leitfäden dieser Landesregierung wiedergefunden. Wir müssen dabei vorangehen. An erster Stelle – darüber sind wir uns als Linke im Klaren – muss die Verhinderung des Wohnungsverlustes stehen. Dazu gehört, den Mieterinnen- und Mieterschutz auszubauen, Armut zu verhindern und soziale Anlaufstellen zu stärken, die Menschen in schwierigen Lebenslagen zur Seite stehen. Ich muss ehrlich sagen: Mit Blick auf die Vorhaben der Bundesregierung – darüber wurde heute bereits gesprochen – im Bund, im Bereich der Mieterinnen- und Mieterpolitik sowie mit Sicht auf den vorliegenden Landeshaushalt sind wir leider pessimistisch, dass das Thema wirklich in den vielen Facetten – also vorher, während der Wohnungslosigkeit und bei der Nachsorge – beherzt angegangen wird. Wir sind der Meinung, dass es deshalb diesen Antrag braucht. Aus unserer Sicht braucht es zudem ein konzertiertes und vernetztes Handeln des Freistaates Sachsen. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Nagel von den Linken. Als Nächstes spricht Frau Kuge von der CDU-Fraktion.
