Franziska Schubert
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion BSW zur Umsetzung der Grundgesetzänderung und zur Schaffung finanzieller Spielräume für Sachsen adressiert einen wichtigen Aspekt: die neue Möglichkeit, über die Grundgesetzänderung auf Bundesebene eine Kreditaufnahme für die Länder zu ermöglichen. Der Antrag benennt die Notwendigkeit der Beteiligung Sachsens an der Ausgestaltung des Gesetzes – das begrüßen wir – und er fordert einen gerechten Verteilungsschlüssel, auch das ist berechtigt. Ich gehe auch davon aus, dass das der Anspruch der Minderheitsregierung hier in Sachsen ist. Vielleicht hören wir dazu noch etwas in den Ausführungen der Staatsregierung. Der vorliegende Antrag ist in den Teilen, auf die er sich bezieht, richtig, aber unvollständig. Die Bundesregierung hat sich dazu bekannt, diese Ausführungsgesetze prioritär auf den Weg zu bringen. Dazu gehören aber drei Säulen – nicht nur eine. Das beinhaltet die Kreditaufnahme, die Sie im Antrag benennen, aber auch die Bundesmittel Invest aus dem Sondervermögen sowie die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verhandelten 100 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds. Das ist uns naturgemäß besonders wichtig. Wir sind der Überzeugung, dass Sachsen sich proaktiv für alle drei Säulen einsetzen muss – entsprechend haben wir auch unsere Haushaltsanträge gestaltet. Das darf man nicht nur Nordrhein-Westfalen überlassen. Hier muss Sachsen sehr klar Position beziehen: Keine Kofinanzierung bei den Investitionsmitteln – und es braucht ein Verfahren, damit die Länder bedarfsorientiert an den Klimainvestitionen teilhaben können. Grundlagen wie die Klimaprogramme der einzelnen Länder könnten beispielsweise als Kriterien festgelegt werden. Sachsen hat dank der Regierungsbeteiligung der BÜNDNISGRÜNEN in der vorherigen Legislaturperiode bereits ein solches Programm vorliegen. Die gesellschaftlichen Herausforderungen sind enorm. Da sind wir uns einig. Klimawandel, soziales Auseinanderdriften, Fachkräftemangel und der Druck auf und in den Kommunen, das lässt sich – auch unserer Meinung nach – nicht mit dogmatischer Haushaltspolitik lösen. Es braucht mutige, nachhaltige und zielgerichtete Investitionen. Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben das von Anfang an deutlich gemacht: Wir wollen die Kreditmöglichkeit auch schon in diesem Haushalt vollzugsfähig abgebildet wissen. Das ist uns wichtig. Deshalb haben wir Änderungsanträge eingebracht, die das erreichen wollen. Wir wollen damit die Zukunft weiterhin gestalten, die Aufgaben der Gegenwart bewältigen und insbesondere Kürzungen verhindern, die die Gesellschaft sehr stark treffen würden. Uns fehlen im Antrag zwei wesentliche Komponenten. Erstens der Bezug zu den Ausführungsgesetzen für die zwei benannten Sondervermögen „Investitionen und Klima“ und den Transformationsfonds. Der Bund hat – wie ich bereits ausgeführt habe – neben der Kreditaufnahme in den Ländern auch weitere Instrumente geschaffen, um die sozial-ökologische Transformation zu bewältigen. In Ihrem Antrag haben Sie zudem das Stichwort „gleichwertige Lebensverhältnisse“ aufgegriffen. Ich denke, es ist wichtig zu betonen, dass das nicht bedeutet, alle bekommen gleich viel. Vielmehr heißt das, dass die Mittel dorthin fließen müssen, wo sie gebraucht werden und dass alle das erhalten, was sie brauchen, um ökologisch, sozial und demokratisch teilhaben zu können. Zweitens wird im Antrag nicht abgebildet, wie diese Mittel konkret an die Bedarfe im Land gekoppelt werden sollen. Wir sehen – und das teilen wir mit allen demokratischen Oppositionsfraktionen –, dass ein Festhalten an der extrem restriktiven Schuldenbremse in Sachsen für das Land negative Folgen haben wird. Das hat in Krisenzeiten nichts mit Generationengerechtigkeit zu tun. Ich bin Wirtschaftsgeografin und das Grundprinzip lautet: Wenn eine Krise da ist, wenn wir uns im Tal befinden, darf ich nichts tun, was das Tal noch tiefer macht. Stattdessen muss ich antizyklisch handeln, um wieder herauszukommen. Dieser Prämisse folgen wir. (Beifall BÜNDNISGRÜNE sowie vereinzelt BSW und Die Linke) Wie heute schon gesagt wurde, zahlen unsere Kinder und Enkel später doppelt und dreifach für alles, was jetzt nicht instandgesetzt, modernisiert oder gestärkt wird – mit kaputten Schulen, teuren Sanierungen und sozialen Brüchen. Es sei mir gestattet zu sagen: Wenn es in unserem Land so verlottert aussieht, dann haben wir bald auch keine Kinder und Enkel mehr – weil sie hier schließlich nicht mehr wohnen wollen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und BSW) Wir sagen: Unter dem Deckmantel der Konsolidierung wurde hier ein Haushaltsentwurf vorgelegt, der inakzeptabel ist – das habe ich mehrfach betont. Deshalb bleiben wir bei unserer Position, die Kreditmöglichkeit aktiv nutzen zu wollen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir enthalten uns aufgrund der ausgeführten Argumente bei diesem Antrag. Wir haben eigene Vorschläge gemacht. Wir betrachten die Perspektive etwas breiter und streben eine klare Verständigung in diesem demokratischen Parlament an, wie diese Mittel sinnvoll eingesetzt werden können. Das heißt: Wir wollen gute Schulen, gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein gutes Leben in Stadt und Land. Gleichzeitig wollen wir auch einen gesunden Planeten vor unserer sächsischen Haustür. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Insofern, danke für den Antrag. Er ist nicht falsch, aber aus unserer Sicht unvollständig. Daher werden wir uns enthalten. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Abg. Franziska Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir setzen in der ersten Runde fort mit dem Kollegen Gebhardt von der Fraktion Die Linke. Bitte schön, Sie haben das Wort.
