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Uta Knebel

BSW 21.05.2025 Sitzungen 8/13

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bundestag und der Bundesrat haben im März dieses Jahres mit der verfassungsändernden Zweidrittelmehrheit den Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz geändert. Es soll mehr Ausnahmen bei der Schuldenbremse geben. Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste sollen ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die durchlässiger und praxisbezogener sein, auch der Monitor Lehrkräftebildung empfiehlt neben frühen Praxisanteilen die Einführung dualer Studiengänge. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Ihre Redezeit ist bereits abgelaufen, Herr Kollege.

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