Bernd Rudolph
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bürokratieabbau ist sicherlich eines der meistverwendeten Wörter hier im Hohen Haus. Auch heute haben wir es bereits vielfach gehört, das auch völlig zu Recht. Oft ist es verbunden mit der Forderung, Verwaltungsaufwand abzubauen, die Effizienz der Verwaltung zu steigern und die Qualität von Verwaltungsleistungen zu halten oder am besten noch zu verbessern. Das Zauberwort dazu lautet – und das ist eng mit Bürokratieabbau verbunden –: Digitalisierung der Verwaltung. Vom Wohnzimmer oder Firmenbüro aus Anträge stellen oder Auskünfte einholen, Bescheide abfordern, Berichte abgeben, das stellt man sich darunter vor. Genau zu diesem Zweck wurde 2017 das Onlinezugangsgesetz beschlossen. Circa 2 000 Verwaltungsleistungen in 575 Leistungsbündeln sollten digitalisiert zur Verfügung gestellt werden. Der Termin dafür war das Jahr 2022. Ja, wir wissen, dass in Deutschland häufig alles ein wenig länger dauert, so ist das auch mit diesem Onlinezugangsgesetz. Sachsen liegt mit 211 online verfügbaren OZG-Leistungen laut „Dashboard Digitaler Staat“ gemeinsam mit dem Saarland an viertletzter Stelle. Es ist also noch viel Luft nach oben. (Beifall BSW) Meine Damen und Herren! Die heutige Vorlage soll das Once-Only-Prinzip beim Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen etablieren. Der Inhalt ist: Standardeingaben sollen nur noch einmal erfasst werden. In Registern vorhandene Daten sollen weiter- und wiederverwendet werden. Wer bei Wikipedia nach dem Once-Only-Prinzip sucht, wird dort ein schönes Beispiel aus Österreich finden. Ich möchte es zu Gehör bringen, es geht um die Familienbeihilfe. In Österreich ist das so: Wenn ein Kind geboren wird, dann werden die Daten des Kindes erfasst und an das Innenministerium in ein zentrales Personenstandsregister übertragen. Von dort werden die Daten weiter an die Finanzbehörden übergeben. Dort wird man automatisiert – ohne Antrag und ohne, dass es weiterer Belege bedarf – den Anspruch darauf prüfen. Im positiven Fall bekommen die Eltern einen Bescheid und das Geld landet am Ersten des nächsten Monats auf dem Konto. So kann das Once-Only-Prinzip durchgesetzt werden. Wir sehen also: Es ist ein großer Beitrag zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, zur Zeitersparnis und natürlich auch zur Datensicherheit; denn wenn Daten nur noch an einer Stelle vorgehalten werden, dann sind sie dort auch leichter zu schützen. Selbstverständlich – meine Vorredner haben darauf aufmerksam gemacht – gibt es auch bei diesem Prinzip Risiken und Hindernisse. Diese sind bekannt und müssen berücksichtigt werden. (Beifall Sabine Zimmermann, BSW) Zunächst müssen die technischen Lösungen geschaffen werden. Als Nächstes müssen die organisatorischen und rechtlichen Hürden beseitigt werden, die es dazu noch gibt. Am Ende sind Datenschutzfragen umfassend zu beachten. All das beinhaltet der NOOTS-Staatsvertrag, das muss angegangen werden. Für uns als BSW-Fraktion ist es wichtig und unverzichtbar, dass die Bürger und die Unternehmen digitale Inhaber ihrer Information bleiben und stets über den Zweck und die Weitergabe bestimmen können. (Beifall BSW) Wir stellen uns dabei das Modell eines digitalen Zwillings vor, der alle Eigenschaften und alle Attribute des Bürgers beinhaltet, auf den jeder Bürger einen exklusiven Zugriff hat. Jeder Bürger, jedes Unternehmen kann die Daten exklusiv, bedarfsgerecht und kontrolliert freigeben, und zwar für den Zweck, für den sie verwendet werden sollen. Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Der NOOTS-Staatsvertrag ist eine konsequente Fortentwicklung des Onlinezugangsgesetzes. Er vervollkommnet es, er setzt ihm die Krone auf, er ist ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Deshalb begrüßt unsere Fraktion den Staatsvertrag und stimmt der Vorlage selbstverständlich zu. Vielen Dank. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Bernd Rudolph sprach für die Fraktion BSW. Nun spricht für die SPD-Fraktion Kollege Pallas.
