Sandra Gockel
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Denkmäler und Gedenkstätten, Gedenktage und gesellschaftliche Debatten sind gemeinsam die Pfeiler einer lebendigen Erinnerungskultur; denn diese füllen die verfassungsrechtlichen Formulierungen, die sich im Grundgesetz und in der Sächsischen Verfassung infolge der dunkelsten Stunden der Geschichte Deutschlands finden lassen, erst mit Leben. So werden wir erinnert, so werden wir ermahnt und so werden wir auch zu steter Wachsamkeit angehalten. Unsere Gedenkstätten mit ihren vielen Akteuren erhalten Erinnerungen. Sie konservieren sie auf der einen Seite und machen auf der anderen Seite Geschichte erlebbar. Damit leisten sie einen unverzichtbaren Anteil der Erinnerungskultur. Darin sind wir uns einig, liebe Kolleginnen und Kollegen von den BÜNDNISGRÜNEN. Gerade wir hier im heutigen Freistaat Sachsen können und müssen uns doch auch daran erinnern, wie sich der Verfall seine Wege bahnte, als der Staat nicht in der Lage war, sich an Veränderungen anzupassen und mit seinen Ausgaben über seine Verhältnisse lebte. Auch wenn sich einige vielleicht nicht mehr daran erinnern wollen oder können: Die Filmdokumentationen und Bildbände über das einheitliche Grau von maroden Innenstädten und Straßenzügen, wie sie immer präsent waren, aber in den letzten Tagen der DDR zunehmend und unübersehbar zu Tage traten, geben diesen Aspekt als Erinnerung eindrücklich und zweifelsfrei wieder. Als Finanzminister Christian Piwarz den Gesetzentwurf der Staatsregierung im letzten Plenum eingebracht hat, hat er nach meiner Erinnerung die aktuellen Umstände und Rahmenbedingungen nachvollziehbar und konsistent abgebildet und zudem auf die Möglichkeiten des parlamentarischen Verfahrens verwiesen, die Notwendigkeit eines Konsolidierungsbedarfes von exponentiell gestiegenen Ausgaben im Verhältnis zu den Einnahmen sowie die letztmalige Möglichkeit der Verwendung der Haushaltsausgleichsrücklage in diesem Zusammenhang zu den vielen besonderen Situationen seit 2020 gestellt und das im Hinblick auf Strukturen, Kreditlasten und Generationsgerechtigkeit auch im Ausblick auf die Folgejahre dargestellt. Vor dem Hintergrund einer Deckungslücke, die auch unter letztmaliger Verwendung besagter Ausgleichsrücklage noch in Milliardenhöhe zu Buche steht, waren folgerichtig alle Ressorts mit der verpflichtenden Maßnahme von Einsparungen konfrontiert. Wir alle würden uns wohl eine Ausgangslage wünschen, die uns einen größeren Gestaltungsspielraum lässt, aber diese stellt sich so nicht dar und ruft alle Parlamentarier auf, sich auch unter diesen schwierigen Voraussetzungen an der Aufstellung eines seriösen und generationengerechten Haushaltes zu beteiligen. Seit dem 3. April befindet sich der Regierungsentwurf nun im besagten parlamentarischen Verfahren und wird in den Fachausschüssen beraten. Mit der bisher einmaligen Konstellation einer Minderheitsregierung im Freistaat kommt diesem Verfahren ein ganz besonderer Stellenwert zu. Da es einer Mehrheit im Parlament bedarf, um den Doppelhaushalt zu beschließen, sind auch die Fraktionen, die nicht an der Regierung beteiligt sind, ganz besonders gefragt, sich konstruktiv einzubringen. Um dies im Sinne eines Angebotes zu ermöglichen, wurde ein Budget, welches sich aus dem Haushaltsresteverfahren in Höhe von rund 80 Millionen Euro zusammensetzt, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) mit in die Haushaltsberatungen eingebunden. Damit ist ein Instrument integriert, dass es den Fraktionen des Landtags erlaubt, sich verantwortungsvoll und schwerpunktorientiert zu beteiligen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich lohnt es immer, sich im politischen Diskurs und im Wettstreit zu begegnen und vielleicht auch einen Punkt anzusprechen, um diesen stärker in die öffentliche Beratung zu rücken. Aber der Titel der von Ihnen eingebrachten Debatte bezieht leider nicht das Heute mit den vorhandenen Möglichkeiten ein. Er lässt vor allem das Übermorgen aus grundlegender Perspektive außer Acht. Am liebsten würden wir alle doch noch viel mehr in die Erinnerungskultur investieren. Aber wer über seine Verhältnisse lebt, belastet unsere Zukunft und damit sowohl das Morgen als auch das Übermorgen, insbesondere unsere Nachfolgegenerationen mit viel zu hohen Verbindlichkeiten und beschneidet damit deren Entscheidungsspielraum. Liebe BÜNDNISGRÜNE-Fraktion, ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie solche Lasten unseren nachfolgenden Generationen wirklich zumuten wollen. Abschließend dürfen wir nicht vergessen, dass die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen erwarten, dass alle Fraktionen mit ihren gewählten Abgeordneten sorgsam mit den ihnen anvertrauten Steuergeldern umgehen und dabei dem Grundsatz eines konsolidierten Haushaltes, der auch in der Sächsischen Verfassung verankert ist, gerecht werden. Weiteres folgt in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach am Rednerpult Frau Abg. Gockel von der CDUFraktion. Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Kirste, bitte.
