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Lutz Richter

BSW 27.03.2025 Sitzungen 8/11

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche heute zu einem Antrag, der nicht nur unsere Fraktion bewegt, sondern der uns alle aus diesem Haus vereinen sollte. Es geht um die Verantwortung gegenüber unserer Geschichte und die Verpflichtung gegenüber unserer Jugend. Deshalb beantragt die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, dass die Staatsregierung die Voraussetzung dafür schafft, dass künftig der Besuch einer NS-Gedenkstätte im Rahmen der Schulzeit verpflichtend ist. Selbstredend muss das im Rahmen des Unterrichts in eine ausführliche Vorund Nachbereitung eingebunden werden. Natürlich befürworten wir den Besuch von vorrangig sächsischen Gedenkstätten. Parteilinie, damit das, was Sie versprechen, auch wirklich umgesetzt wird (Vereinzelt Beifall AfD) und nicht ein Weltmeister im Zurückrudern eingestellt wird! (Beifall AfD) Verstehen Sie? Das müssen Sie alle beherzigen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Das war es. Danke. (Zurufe und Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten im Schlusswort Herrn Schreyer von der AfD-Fraktion. (Mike Moncsek, AfD: Das war der Meisterbonus!) Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 8/2074 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist bei einer Reihe von Jastimmen, einer größeren Anzahl von Gegenstimmen und einer Zahl von Enthaltungen dieser Antrag nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Gedenkstättenbesuche in der Schule verbindlich einführen! Antrag der Fraktion BSW Eventuell führt der Besuch einer noch größeren Zahl von Schülergruppen – also junger Menschen – dazu, dass sich die Gedenkstätten noch stärker mit ihren Bildungsangeboten auf diese Bedürfnisse einstellen können. Andererseits kann die Umsetzung unseres Antrages auch dazu beitragen, die Arbeit in den Gedenkstätten langfristig zu sichern. Das wäre ein sinnvoller Nebeneffekt. Wir stellen diesen Antrag nicht aus Ritual- oder Pflichtbewusstsein, wir stellen ihn, weil wir sehen, was um uns herum geschieht: wachsende Geschichtsvergessenheit, Relativierung von NS-Verbrechen, ein Antisemitismus, der wieder salonfähig zu werden droht. Dagegen müssen wir als Gesellschaft Haltung zeigen, und zwar mit Substanz und nicht nur mit Symbolen. Genau das leistet dieser Antrag. Er schafft verbindliche Strukturen, bei denen bislang nur gut gemeinte Empfehlungen standen. Er macht aus dem „man könnte“ ein klares „wir müssen“. Es geht uns nicht um ideologische Instrumentalisierung. Es geht um Bildung, Aufklärung und letztlich Resilienz unserer Jugend gegenüber Verharmlosung, Hass und Intoleranz. Möglicherweise befürchtet der ein oder andere Abgeordnete des Sächsischen Landtags, dass verpflichtende Gedenkstättenbesuche einen Rückgriff auf die im DDR-Schulsystem vorgeschriebenen Besuche darstellen könnten. Ich möchte denjenigen die Angst nehmen und mitteilen, dass im Landtag des Saarlandes im letzten Oktober auf Initiative von CDU und SPD ein ähnlicher Antrag eine Mehrheit fand. Das Thema, wie wir die Erinnerung an die Zeit des Nationalsozialismus wachhalten können, beschäftigt vermutlich eine Mehrheit der Mitglieder des Sächsischen Landtags. Wer einmal an einem authentischen Ort gestanden hat – in Buchenwald, Pirna oder Theresienstadt –, wer dort die Stille und das Grauen, das sich nicht in Worte fassen lässt, gespürt hat, der wird Geschichte nie wieder so sehen wie vorher. Das verändert. Das prägt. Das kann schützen. Gedenkstätten sind keine Museen. Sie sind Mahnmale. Sie fordern uns heraus. Sie stellen Fragen, auf die es keine einfachen Antworten gibt. Ich möchte heute an dieser Stelle meine Rede zu diesem Antrag beenden. Wir hatten gestern bereits eine Debatte zum 8. Mai, bei der wir gemeinsam die Grundlage für ein öffentliches Gedenken schaffen. Inhaltlich möchte ich auch auf die Rede meines Fraktionskollegen Jens Hentschel-Thöricht verweisen, der aus meiner Sicht viele wichtige Punkte angesprochen hat. Aber an dieser Stelle werde ich nicht noch einmal darauf eingehen. Dieser Antrag ist eine Möglichkeit, das Gedenken in praktisches Handeln zu gießen. Wir bitten daher um Ihr Wohlwollen. Für heute bitte ich, Herr Präsident, nach § 52 der Geschäftsordnung um Überweisung an den zuständigen Bildungsausschuss und freue mich auf eine Diskussion mit Kritik, Anregungen und im besten Fall einer Beschlussfassung. Herzlichen Dank. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Richter für die BSW-Fraktion. Soll trotzdem eine Runde der Aussprache erfolgen oder ohne Aussprache? (Zuruf SPD: Ja, bitte!) – Dann kommen wir nun zur weiteren Aussprache. Für die CDU-Fraktion Frau Firmenich; bitte.

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