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Jens Hentschel-Thöricht

BSW 27.03.2025 Sitzungen 8/11

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gleich vorab: Wir sprechen uns ausdrücklich für den Gesetzentwurf „5 Tage Bildungszeit in Sachsen“ aus. Dieser Entwurf ist ein wichtiger Schritt, um die Rechte der Beschäftigten im Freistaat Sachsen zu stärken und den Herausforderungen unserer Zeit gerecht zu werden; denn Bildung ist weit mehr als der bloße Erwerb von Fachwissen. Es ist eine wesentliche Grundlage für eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, für politische Mündigkeit und für die Anpassungsfähigkeit an die sich stetig wandelnde Arbeitswelt. Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Jahr 1987 betont, dass lebenslanges Lernen für die individuelle Selbstbehauptung und die Anpassungsfähigkeit der Gesellschaft unerlässlich ist. (Vereinzelt Beifall BSW) In diesem Sinne verstehen wir den Anspruch auf Bildungsfreistellung als ein Recht, das über die berufliche Weiterbildung hinausgeht, hin zu einer ganzheitlichen Entwicklung des Menschen. Es ist längst überfällig, dass Sachsen als eines der letzten Bundesländer diese Form der Bildungszeit gesetzlich verankert. Wir hoffen nicht, dass so sächsisch geht. Während andere Bundesländer seit Jahren erfolgreich Bildungsfreistellungen anbieten, blieb Sachsen bisher zurück. Dass die Inanspruchnahme in anderen Bundesländern oft bei wenigen Prozent liegt, ist für uns kein Argument gegen die Einführung, sondern vielmehr Anlass, den Zugang zu erleichtern, die Angebote bekannt zu machen und einen echten Mehrwert zu schaffen. Besonders hervorheben möchten wir, dass der Gesetzentwurf, nicht nur berufliche, sondern gerade politische und kulturelle Bildung sowie Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeit umfasst. Ehrenamtliches Engagement ist eine tragende Säule für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer sich für die Gemeinschaft einsetzt, verdient Unterstützung und die Möglichkeit, sich gezielt weiterzubilden. Hier müssen wir die Menschen in den Blick nehmen, die sich als Sportübungsleiter, Rettungskräfte oder in anderen ehrenamtlichen Bereichen engagieren, aber nach Gesetz nicht freigestellt werden. Die Ehrenamtler – wir hörten es – sind oft gezwungen, ihre Schulungen ausschließlich im Urlaub oder an Wochenenden zu absolvieren. Das ist eine erhebliche Belastung. Die Folge: Immer weniger Menschen entscheiden sich für das Ehrenamt. Dies war eines der Hauptargumente der Initiatoren des Volksantrages, der eine gesetzliche Regelung fordert, um das Ehrenamt zu stärken und langfristig abzusichern. Kritiker – wir hörten es bereits – mögen einwenden, dass dieser Anspruch eine zusätzliche Belastung für Unternehmen darstellt. Doch gerade in Zeiten des Fachkräftemangels und einer zunehmenden Abwanderung aus unserem Land ist es entscheidend, Anreize für Weiterbildung und persönliche Entwicklung zu schaffen. Gut qualifizierte, engagierte und selbstbewusste Beschäftigte sind kein Kostenfaktor, sondern ein Gewinn für Unternehmen und die Gesellschaft. Auch die Regelungen zur Anrechnung bereits bestehender Weiterbildungsmaßnahmen sind praxisnah gestaltet. Sie ermöglichen Flexibilität und berücksichtigen bereits bestehende Vereinbarungen, ohne Doppelansprüche zu schaffen. Wir als Fraktion Bündnis Sarah Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit unterstützen diesen Gesetzentwurf, weil er den Beschäftigten eine dringend notwendige Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Weiterbildung bietet. Wir ermutigen alle Fraktionen, diesen Weg mitzugehen und sich für ein modernes, zukunftsfähiges Sachsen einzusetzen. Vielen Dank. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für das BSW sprach Kollege Hentschel-Thöricht. Nun spricht für die SPD-Fraktion Kollege Eisenblätter; bitte schön.

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