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Thomas Thumm

AfD 27.03.2025 Sitzungen 8/11

Von Wirtschaft keine Ahnung!) Das habe ich gestern alles schon einmal gesagt, und das trifft heute genauso zu wie bei meiner gestrigen Rede, als wir darüber geredet haben, dass Männer und Frauen nicht die gleichen Löhne bekommen. Deswegen ist die Lohngerechtigkeit eine der wichtigsten Voraussetzungen, damit Menschen im Alter würdevoll leben können. (Vereinzelt Beifall SPD) Gleichzeitig muss ich sagen, dass dieser Antrag nicht wesentlich dabei hilft; das muss man noch mal ausführen. Der Entschließungsantrag soll aus Brandenburg unterstützt werden; dort gibt es nämlich den gleichen Antrag. Die Gründe dafür, warum der Antrag nicht sachgerecht ist, sind heute ausgiebig besprochen worden. Er wird die Altersarmut nicht zielgenau bekämpfen. Genau das ist die Frage, um die es geht. (Ines Biebrach, BSW: Ja, Sie behaupten das!) Insbesondere die bedürftigsten Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente wären von dieser Regelung nicht betroffen, nämlich die, die unter dieser Besteuerung liegen. Sie werden erst gar nicht einkommensteuerpflichtig. (Zuruf Ines Biebrach, BSW) Die höchste Jahresbruttorente im Jahr 2024, die für einen Rentenbezug mit Rentenbeginn 2024 gerade noch steuerfrei bleibt, liegt bei 1 354 Euro. Ich habe es gerade gesagt: Unsere Rentnerinnen und Rentner in Sachsen liegen knapp darüber. Die meisten haben gar keine Besteuerung. Deswegen finde ich, dass dieser Antrag nicht zielführend ist. Es gibt außerdem diese Ungleichbehandlung, von der wir gesprochen haben, gerade bei Frauen. Das sind nämlich diejenigen, die am meisten von der Armut betroffen sein werden, und nicht die Rentnerinnen und Rentner. Wobei sich das in den nächsten Jahren auswächst, weil viele Menschen, die dieses Land aufgebaut haben, jetzt in Rente gehen. Der Antrag lässt eine ganze Menge Fragen offen. Zum Beispiel die Steuerbefreiung hinsichtlich der Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die Gesamteinkünfte etwa durch eine hinzukommende betriebliche Altersvorsorge 2 000 Euro übersteigen, die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung diese Grenze aber nicht übersteigen. Dann würden diese Personengruppen gegebenenfalls eine Besserstellung ihrer finanziellen Situation erfahren, die einer Besserstellung gar nicht bedürfen. Auch diese Fragen sind im Antrag nicht geklärt. Angesprochen wurde bereits, dass wenn man solch eine Regelung macht, auch die Länder beteiligt werden müssen, weil es dort – sowohl bei Ländern als auch bei Kommunen – zu Steuerausfällen kommen könnte. Der Rentenanstieg, den wir in den letzten Jahren hatten, wurde bereits beschrieben. Im Jahr 2024 waren das 4,7 %, im Jahr 2025 3,7 %. Viele Rentnerinnen und Rentner fragen mich, warum sie keinen Inflationsausgleich bekommen haben. Das ist immer wieder eine Frage, die mir gestellt wird. Dabei ist ganz klar, dass die Arbeitgeber diesen Inflationsausgleich gezahlt haben und nicht der Staat. Das muss man natürlich erklären. Trotzdem gab es die Verbindung, dass bei höheren Löhnen systematisch auch die Renten steigen. Diese Verbindung muss auch geklärt werden. Deswegen bin ich froh, dass wir im Moment die Koalitionsverhandlungen haben. Nun muss ich heute leider das Gleiche sagen wie gestern. Ich kenne noch nicht alle Ergebnisse – und Sie auch nicht – der Arbeitsgruppen und des Endes der Koalitionsverhandlungen. Sie wissen aber auch, dass das Rententhema ein wichtiges Thema in den Koalitionsverhandlungen ist. Ich hoffe wirklich, dass es für unsere Seniorinnen und Senioren diesbezüglich Verbesserungen gibt. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall SPD und Ines Saborowski, CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Köpping. Nun übergebe ich an die Fraktion BSW für das Schlusswort. Bitte schön, Herr Kollege Kupke.

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