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Tom Unger

CDU 27.03.2025 Sitzungen 8/11

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der BSW-Fraktion adressiert zwei Kernforderungen. Zum einen soll der Freistaat Sachsen den Entschließungsantrag des Landes Brandenburg im Bundesrat zur Befreiung von Rentenbezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bis zu einer Höhe von 2 000 Euro monatlich von der Besteuerung aktiv unterstützen. Zweiter Punkt. Ich zitiere aus dem Antrag: „Der Bund hat eine entsprechende Gegenfinanzierung sicherzustellen und wird gebeten, einen Vorschlag für eine rechtliche Umsetzung vorzulegen.“ In dem Antragstext ist kein Gegenfinanzierungsmodell adressiert. Sie bleiben vage, wie das finanziert werden soll. Ich möchte noch einmal die verfassungsrechtliche Komponente darlegen. Seit 2005 findet die sogenannte nachgelagerte Besteuerung bei Renten Anwendung. Das bedeutet im Kern: Die Aufwendungen für die Altersvorsorge werden steuerfrei gestellt. Dafür werden aber später die Renteneinkünfte besteuert. Zunächst handelt es sich hier um eine klare bundesrechtliche Regelung, auf die der Freistaat unmittelbar keinen Einfluss hat. Rentenrecht ist originäres Bundesrecht. Durch die nachgelagerte Besteuerung, die ich gerade vorgetragen habe, wurden die Arbeitnehmer während der Berufsjahre finanziell entlastet, da die Steuerlast für die spätere Zeit im Erwerbsleben reduziert wird. Sollte man die Renteneinkünfte jetzt steuerfrei stellen, so wie Sie das hier im Antrag adressieren, müsste die Besteuerung während der Erwerbsphase erfolgen, da anderenfalls mit erheblichen Steuerausfällen zu rechnen ist. Das ist ein signifikanter Eingriff in das Steuersystem der Bundesrepublik Deutschland. (Zuruf AfD) Es stellt sich außerdem die Frage nach der verfassungsgemäßen Gleichberechtigung der verschiedenen Einkommensgruppen. Rechtfertigungsgründe für die vorgeschlagene Steuerbefreiung der verschiedenen Einkommensgruppen bzw. der Rentner sind aus Ihrem Antrag nicht ersichtlich. Zu befürchten wären weiterhin Folgeforderungen anderer Einkommensgruppen. Das betrifft das Thema Gerechtigkeit. Der Vorschlag ist daher verfassungsrechtlich bedenklich und von uns abzulehnen. Ich möchte aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom März 2002 zitieren. Dort hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verfassungswidrig ist. Bei einer generellen Steuerfreistellung bestimmter Einkommensgruppen wäre eine eklatante Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz und des sich daraus ableitenden Leistungsfähigkeitsprinzips zu befürchten. Von daher wäre dieser Eingriff besonders rechtfertigungsbedürftig. Rechtfertigungsgründe von der von Ihnen vorgeschlagenen Steuerbefreiung sind aus dem Antragstext nicht ersichtlich. Dazu enthält Ihr Antrag keine Hinweise. In der Folge der nachgelagerten Besteuerung der Renten unterliegen diese nunmehr bis 2058 in einer Übergangsphase bereits einer anteiligen Besteuerung; das ist die sogenannte Kohorten-Besteuerung. Auch der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen höchst richterlich entschieden, dass die Besteuerung von gesetzlichen Renten verfassungskonform ist. Die Umsetzung der Forderungen wäre schon im Bereich der Einkommensgruppen der Rentner mit erheblichen Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt verbunden. Das hatte ich schon umfassend vorgetragen. Ein weiterer Aspekt Ihres Antrages unter I Nr. 2 adressiert: der bürokratischen Aufwand. Sie haben es auch in Ihrer Rede gesagt: Es seien zu komplizierte Formulare. Die Komplexität der gesamten Antragstellung im Bereich der Einkommenssteuererklärung sei zu hoch. Aber bereits seit 2019 können Rentnerinnen und Rentner bei ihrem zuständigen Finanzamt vereinfachte Antragstellungen durchführen. Es gibt dafür ein besonderes Formular. Das hat zwei Seiten. Das ist die Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften. Das ist deutlich übersichtlicher, als das bei normalen Anträgen der Fall ist. Auch bei der elektronischen Antragstellung gibt es ein vereinfachtes System. Da gibt es das Portal „einfachELSTER“. Das ist ein speziell auf die Rentnerinnen und Rentner sowie die Pensionäre zugeschnittenes Portal, das relativ einfach ist und mit einem Lotsen durch die Antragstellung führt. Hier hat die Finanzverwaltung dem Problem bereits Rechnung getragen und Vereinfachungen herbeigeführt. Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich unsere Position und Ideen hier adressieren und präsentieren. Wir haben uns als Union im Regierungsprogramm zur Bundestagswahl dafür ausgesprochen, eine verpflichtende kapitalgedeckte Altersvorsorge einzuführen. Die Koalitionsverhandlungen dazu laufen. Ein weiterer zentraler Vorschlag aus unserem Regierungsprogramm ist die Einführung einer sogenannten Aktivrente. Das ist ein komplett unterschiedlicher Ansatz. Wir erachten diese Aktivrente als wesentlich zielführender und verfassungskonformer als Ihre Steuerfreistellung der gesetzlichen Rente. Sie schafft Anreize für ein längeres Arbeiten von Rentnerinnen und Rentnern. Der Leitgedanke, der dieser Aktivrente innewohnt, ist die Frage: Wie können wir Rentnerinnen und Rentner als Fachkräfte weiter im Arbeitsmarkt halten? Wie können wir Berufstätigkeit auch mit 67 Jahren noch attraktiv machen? Wie halten wir damit unser Land am Laufen? Wir haben in Deutschland die Tradition eines abrupten Renteneintritts von 100 auf 0. Dem wollen wir mit dieser Aktivrente begegnen, so dass viele Ältere weiterarbeiten, wenn es sich rechnet. Wir wollen deshalb das Arbeiten im Rentenalter bis 2 000 Euro im Monat steuerfrei stellen. Das ergibt im Jahr eine maximale Steuerfreistellung der Zuverdienstmöglichkeiten im Rentenalter von 24 000 Euro. Leistung soll sich wieder lohnen. Somit können Ältere wieder Vorbilder für jüngere Arbeitskräfte sein. Es wird der Wissenstransfer gestärkt. Am Ende profitieren alle: die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitgeber und die Rentner. (Martin Braukmann, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung an Mikrofon 7?

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