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Ronny Kupke

BSW 27.03.2025 Sitzungen 8/11

Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank für die Frage. Das gilt für ein gesamtes Renteneinkommen bis 2 000 Euro, unabhängig davon, ob ich selbstständig oder ein normaler Arbeitnehmer war. Das betrifft ebenso die Witwenrenten, die mit dazugehören, also alle Rentenbezüge bis 2 000 Euro. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Das war die Erwiderung. Nun übergebe ich das Wort an Herrn Kollegen Unger von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

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