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Dr. Claudia Maicher

GRÜNE 27.03.2025 Sitzungen 8/11

Sehr geehrte Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Staatsminister! Viele Fragen wurden jetzt schon zu Ihrem Einführungsthema gestellt und beantwortet, deswegen würde ich gern noch einen Blick auf andere Themen in Ihrem Fachbereich werfen. Ganz speziell als Erstes zum Thema Forschungsförderung des Freistaates, Beteiligung an EU-Forschungsprogrammen: Es war in der Vergangenheit – und das gilt, wie ich finde, auch für die Zukunft – ein sehr wichtiger Baustein, an europäischen Forschungsprojekten beteiligt zu sein und die Kofinanzierung hierfür zu sichern. Der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage in Drucksache 8/1713 zur Kofinanzierung europäischer Forschungsprogramme kann ich entnehmen, dass für einen Großteil der Projekte die sächsischen Mittel nicht bereitgestellt wurden, obwohl diese in Aussicht gestellt wurden. Der Antwort entnehme ich auch, dass eine Finanzierungsalternative nicht vorhanden ist. Damit scheitern jetzt europäische Verbundprojekte, insbesondere zu wichtigen Themen wie Materialwissenschaften und Energieforschung. Ich frage Sie: Wie passt das mit der sächsischen Innovationsstrategie zusammen? Wie wird die Staatsregierung dem Vertrauensverlust in Zukunft begegnen, angesichts der Mittel, die den europäischen Partnern ja schon zugesagt waren? Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft, Hochschule und Forschung: Vielen Dank für die Frage. Damit sprechen Sie tatsächlich ein Ärgernis an, das ein Stück weit unserer aktuellen Situation geschuldet ist, nämlich den Engpass unserer Haushaltsmittel und ein wenig auch die Spezifität dieses Prozesses. Wir sprechen hier über einen Teil der sogenannten Landesforschungsförderung im weiten Sinne. Dazu gehören eben auch solche Forschungsförderlinien wie M-ERA.NET und EuProNet. Im Falle von M-ERA.NET hatten wir einen Call – so nennt man diese Aufrufe zum Bewerben auf entsprechende Forschungsmittel – aus dem Jahr 2024, und zwar aus dem Monat März. Wir sehen also, welch einen großen Vorlauf diese Bewerbungsfristen haben. Es ist im Prinzip so, dass sich entsprechende Einrichtungen auf die jeweiligen Fördermittel bewerben, dann in einem – in diesem Fall – zweistufigen Bewerbungsverfahren diesen Prozess durchlaufen, und anschließend zur Vollantragstellung aufgefordert werden. Das ist in diesem Fall im August vergangenen Jahres gewesen – in Klammern: als wir noch davon ausgehen konnten, dass in diesem Jahr entsprechende Fördermittel dafür zur Verfügung stehen würden, respektive entsprechende Haushaltsmittel zur Kofinanzierung. Die Entscheidung darüber, ob insbesondere einer der vier Calls – jener aus dem Monat März – tatsächlich durchgeführt werden kann, musste abschließend im Januar getroffen werden, zu einem Zeitpunkt, zu dem wir davon ausgehen mussten – aufgrund der veränderten Haushaltslage, der veränderten Bedingungen –, dass in diesem Jahr die Kofinanzierung dafür gegebenenfalls nicht mehr zur Verfügung stehen kann. Daher musste man aus haushaltsrechtlichen Gründen diesen Call von sächsischer Seite sozusagen zurücknehmen. Das betrifft sechs Projekte. Das ist sehr, sehr ärgerlich, ganz ohne Frage. Aber aus haushaltsrechtlicher Sicht gab es keine andere Option, sodass hier in einem hoffentlich einmaligen Vorgang – auch aufgrund der besonderen Zeitschiene – dieser Call nicht durchgeführt werden konnte. Noch einmal: Das ist ausgesprochen ärgerlich. Im Jahr 2024 – um das noch abschließend zu sagen, weil es in der öffentlichen Berichterstattung ein Stück weit anders angesprochen worden ist – konnten allerdings alle diese Mittel abgerufen werden. Es ist auch kein Geld liegengeblieben, wie es formuliert war. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Redezeit ist abgelaufen. Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft, Hochschule und Forschung: Zukünftig soll das nicht mehr passieren.

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