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Thomas Thumm

AfD 27.03.2025 Sitzungen 8/11

Oh, Herr Gebhardt! Macht nichts. (Zurufe und Heiterkeit im Saal) – Das halte ich aus. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hätte ich gewusst, welche Zustimmung wir heute zu unserer Debatte bekommen – liebes BSW, lieber Herr Gebhardt –, dann hätte ich das doch in einem Antrag formulieren sollen. Dann hätten wir heute die Staatsregierung zum konkreten Handeln aufgefordert – gemeinsam, denn dann hätten wir wahrscheinlich eine Mehrheit in diesem Hohen Haus abbilden können. Es zeigt ja, wo die Defizite sind: wahrscheinlich, dass der Konsultationsmechanismus nicht richtig funktioniert oder nicht so richtig zu wirken beginnt, wenn Sie ständig Nachfragen an die Staatsregierung haben, wann denn der Landesentwicklungsplan kommt, wann die raumordnerischen Grundsätze im Freistaat Sachsen Berücksichtigung finden und eine positive Landesentwicklung daraus abzuleiten ist. Deswegen ist es am Ende vielleicht doch ganz gut, dass wir hier diese Debatte führen. Ich möchte, wie in der ersten Rederunde angekündigt, jetzt zur Kritik des Sächsischen Rechnungshofes aus dem Jahr 2023 kommen. Das ist eine Kritik, der wir uns meiner Ansicht nach nicht verschließen sollten. Nach dem Rechnungshofbericht liest sich das Versagen der Staatsregierung folgendermaßen: Die Staatsregierung – lieber Herr Fritzsche von der CDU, jetzt sind Sie auch noch mal angesprochen – bricht geltendes Recht; denn nach § 17 Abs. 1 Landesplanungsgesetz ist sie verpflichtet, dem Landtag mindestens einmal in der Legislaturperiode vollumfassend in Form eines Raumordnungsberichtes zu berichten. Aber was kam denn in der letzten Legislaturperiode? Im Jahr 2022 wurde dem Landtag lediglich ein kümmerlicher Rumpfbericht zum Landesentwicklungsplan 2013 vorgelegt, in dem sage und schreibe – und das müssen Sie wirken lassen – 83 % der Ziele und Grundsätze, die die Staatsregierung im Jahr 2013 formuliert hat, ausgeblendet wurden. Wir wissen, woran es liegt. Es hatte das damalige Ministerium für Regionalentwicklung die Fachaufsicht für die regionalen Planungsverbände, aber diese hatten zum Zeitpunkt des Raumordnungsberichtes noch nicht einmal geltende Regionalpläne. Das muss man sich mal überlegen: Die Staatsregierung formulierte Ziele im Jahr 2013 und berichtete im Jahr 2020. Die regionalen Planungsverbände, die dann die regionalen Planungen erstellen, hatten noch nicht einmal rechtsgültige Regionalplanungen. Mehr versagen kann man eigentlich nicht. (Christian Hartmann, CDU: Na, na, na!) Dieses Versagen ist von der CDU gesteuert. Diese dünne und überwältigende Berichterstattung aus dem Jahr 2020 ist in keiner Weise mit dem Landesplanungsgesetz vereinbar – ich hatte es hier schon gesagt –, dabei ist die ausstehende Evaluierung des Landesentwicklungsplans noch gar nicht berücksichtigt. Die Folgen, die Zielerreichung des Landesentwicklungsplans sind weder mess- noch überprüfbar. Die Grundsätze zur Energieversorgung sind völlig überholt. Schwerpunkte, beispielsweise die regionale Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, sind gänzlich hinten runtergefallen. Was ergibt sich daraus? In Sachsen gibt es zwar einen Landesentwicklungsplan, dieser kann jedoch keine Wirkmacht entfalten; denn keines der von der Staatsregierung gesetzten Ziele ist mit Strukturmitteln untersetzt, geschweige denn evaluiert. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, wenn keine Reaktion auf den Rückgang von Bevölkerung oder Arbeitsplätzen erfolgt, wenn demografischen, wirtschaftlichen und strukturellen Herausforderungen nicht Rechnung getragen wird, wie es das Raumordnungsgesetz des Bundes vorsieht, und wenn die gesetzliche Leitvorstellung von gleichwertigen Lebensverhältnissen in der Fläche des Freistaates Sachsen völlig untergeht. Ja, wie denn auch, wenn zwischen der Gültigkeit eines Landesentwicklungsplanes und der Wirkkraft in den Regionalplänen zehn Jahre vergehen und sich zwischenzeitlich epochale Zeitenwenden vollzogen haben? Die epochale Zeitenwende haben wir vor zehn Tagen im Bund erlebt. Es ist die Billionen-Zeitenwende mit neuen Schulden. 420 Millionen für Sachsens Kassen ab dem Jahr 2026 über die nächsten zwölf Jahre – das ist der erfreuliche Teil. Das weniger Erfreuliche ist, dass es sich bei diesem Sondervermögen um neue Schulden handelt, mit denen wir nun unsere desolate Infrastruktur finanzieren sollen. Frau Staatsministerin, Sie haben es im Presseartikel gesagt: Gefühlt ist das Geld schon 15-mal ausgegeben. Das ist eine scharfsinnige Erkenntnis, aber ich sage Ihnen: Das Geld ist immer vorher alle, bevor es ankommt, solange man mit Sozialisten regiert. Und dass das Geld alle ist und sinnlos in diesem Freistaat verplempert wird, genau das muss verhindert werden. (Beifall AfD) Darauf werde ich in der dritten Runde noch einmal eingehen. Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach Herr Abg. Thumm für die AfD-Fraktion. Es folgt in der zweiten Rederunde Herr Abg. Fritzsche für die CDU-Fraktion; bitte schön.

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