Oliver Fritzsche
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei allem Respekt, Herr Thumm: Ich finde es schon, um es freundlich zu formulieren, ein wenig abenteuerlich, welche Bedeutung Sie hier einem Landesentwicklungsplan beimessen. Sie überhöhen die Funktion eines Raumordnungsplanes ins Unermessliche. Und dann auch noch der CDU Verantwortung für demografische Entwicklungen zu geben, die nun einmal Megatrends sind; das können Sie auch global beobachten. Insofern denke ich, wir sollten ein Stück weit abrüsten, und ich bin gern bereit, hier über die Funktion des Landesentwicklungsplans als Raumordnungsplan eine fachliche Debatte zu führen. Aber, ich denke, es ist ungünstig, wenn wir die Debatte aufladen und den Landesentwicklungsplan sowohl als Verursacher als auch als Allheilmittel hinstellen. Das wird seiner Funktion, wie gesagt, als Raumordnungsplan nach dem Raumordnungsgesetz des Bundes nicht gerecht. (Beifall Andreas Nowak und Ingo Flemming, CDU, sowie Juliane Pfeil, SPD) Der Landesentwicklungsplan legt nun einmal die langfristigen Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung unseres Bundeslandes fest und dient als eine Orientierung für viele Entscheidungen, die Wirtschaft, aber eben auch Infrastruktur, Umwelt und Gesellschaft betreffen. Der Landesentwicklungsplan bildet ein strategisches Rahmenwerk, und die konkrete Umsetzung und Entwicklung hängt von den Entscheidungen der Akteure vor Ort, aber auch von vielen äußeren Einflüssen ab. Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus dem Raumordnungsgesetz des Bundes und unserem sächsischen Planungsgesetz. Zu den Fristen – und es klang in Ihrer Rede ein wenig an – finden wir im Raumordnungsgesetz in § 7 Abs. 8, dass die Raumordnungspläne mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen sind – eine Überprüfung. Und ich denke, die Überprüfung ist schon mit dem Landesentwicklungsbericht, der in Sachsen aus dem Jahr 2015 für den vorherigen Zeitraum vorliegt, erfüllt. (Thomas Thumm, AfD: Einmal pro Legislatur für die Abgeordneten!) Daraus leiten wir dann wiederum die Verpflichtung der Staatsregierung ab, den für einen mittelfristigen Zeitraum zu erstellenden Landesentwicklungsplan (Thomas Thumm, AfD: Es geht um Vollständigkeiten!) durch die Fortschreibung an zwischenzeitliche Entwicklung anzupassen. (Vereinzelt Beifall CDU) Sowohl der Landesentwicklungsplan als auch die Regionalplanung sind in Sachsen auf einen Zeitraum von circa zehn Jahren ausgerichtet und werden bei Bedarf durch Fortschreibung an die weiteren Entwicklungen angepasst. Der Titel der Aktuellen Debatte heute versucht also, ein Problem zu konstruieren, welches so – zumindest aus unserer Perspektive – nicht existiert. Am Rande sei bemerkt, dass beispielsweise der Landesentwicklungsplan in BadenWürttemberg aus dem Jahr 2002 stammt. Und ich glaube nicht, dass die Entwicklung in Baden-Württemberg stillsteht. Natürlich haben auch die es sich vorgenommen, ihren Landesentwicklungsplan zu überarbeiten, aber dass damit alles steht und fällt, kann man nun wahrlich nicht sagen. Dennoch ist es natürlich richtig, darüber nachzudenken, was zu tun ist, und es ist in der vergangenen Legislaturperiode bereits eine ganze Menge geschehen. Damals haben – also in der vergangenen Legislaturperiode, im Jahr 2023 – die Koalitionsfraktionen einen Antrag auf den Weg gebracht mit dem Titel „Landesentwicklungsplanung für die Zukunft aufstellen“. Sie finden diesen unter der Drucksachennummer 7/14776. Darin wurde die Staatsregierung beauftragt, ein Gutachten erarbeiten zu lassen, und zwar mit dem Ziel einer Analyse und Bewertung der Festlegungen und Inhalte des LEP 2013. Dies sollte unter der besonderen Berücksichtigung der Raumstruktur – also dem ZentraleOrte-Konzept, nachdem unsere Landesentwicklungsplanung aufgebaut ist – hier im Freistaat Sachsen vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen erfolgen. Insbesondere sehen wir natürlich Überarbeitungsbedarf im Bereich Nahversorgung, im Bereich medizinischer Versorgung, aber auch beim ÖPNV. Dort sind neue Ideen und innovative Konzepte vorzulegen. Gleiches gilt auch für das Zentrale-Orte-Konzept. Dieses Gutachten soll dafür entsprechende Änderungsvorschläge machen. Das Gutachten liegt seit November 2024 vor und – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die letzte Minute läuft.
