Sandra Gockel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kunstfreiheit als Grundrecht wird im Grundgesetz und als Staatsziel in der Sächsischen Verfassung garantiert. Für dieses Grundrecht stehen wir als Fraktion und die Sächsische Staatsregierung in besonderer Weise ein. Ihr Antrag wirft aber einen Zweifel daran auf. Sie unterstellen fehlende Unterstützungs- und Beratungsangebote und verweisen auf eine gestiegene Bedrohungslage, die es nicht möglich machen würde, die verfassungs- und grundrechtsgesicherte Kunstfreiheit in entsprechendem Maße auszuüben, und beziehen sich auf die Kleine Anfrage von Frau Dr. Maicher. Aus der Kleinen Anfrage lässt sich die unterstellte Entwicklung nach meinem Dafürhalten aber nicht ableiten. Trotzdem soll sie nun Anlass dafür sein, für den Bereich Kunst und Kultur ein eigenes Monitoring mit erheblichem Aufwand einzurichten, um zusätzlich extremistische Überfälle abzubilden. Ich halte das, mit Verlaub, für wenig zielführend. Die staatliche Aufgabe des Grundrechtsschutzes betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche. Sie ist sowohl Aufgabe des Freistaates und seiner Vollzugsbehörden wie auch der kommunalen Ebene. Was wir brauchen, ist sicherlich eine Änderung der VwV Rechtsschutz, damit Bedienstete des Freistaates, nicht nur im Kulturbereich, besser geschützt werden. Für die Vergütungssätze, die dort vorgesehen sind, werden wir unserer Fürsorgepflicht nicht immer vollumfänglich gerecht. Jeder, der solche Verfahren erlebt hat, weiß, dass qualifizierter Rat am Markt unterdessen sehr rar und zugleich vor allem teuer ist. Hier lassen wir die Betroffenen allein. Das ist aber keine Besonderheit des staatlichen Kulturbereiches. Bereits heute bestehen aus unserer Sicht ausreichend Instrumente, Konzepte und Beratungsstrukturen, um einer möglichen Einschränkung der Kunstfreiheit effektiv und nachhaltig zu begegnen. So werden beispielsweise bei größeren Kunst- und Kulturveranstaltungen, die im öffentlichen Raum stattfinden, regelmäßig Abstimmungen mit Künstlerinnen und Künstlern, Kommunen und örtlichen Polizeidienststellen vorgenommen und, sofern Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen, Einsatzmaßnahmen geprüft und umgesetzt. Einen zusätzlichen Bedarf an speziellen Sicherheitskonzepten für Kunst- und Kulturveranstaltungen sehen wir daher nicht. Das Gesamtkonzept des Freistaates gegen Rechtsextremismus enthält in den Handlungsfeldern „beraten“ und „einschreiten“ viele Angebote und Hilfestellungen für diejenigen, die sich mit dieser Thematik konfrontiert sehen. Diese stehen allen offen. Langfristiges Ziel dieser Beratungsarbeit ist es, gemeinsam mit den lokalen Akteuren Handlungskonzepte für eine demokratische Stärkung des Gemeinwesens auch im Bereich Kunst und Kultur zu entwickeln. Diese Aufgabe wird durch die Landeskoordinierungsstelle des Demokratiezentrums Sachsen in besonderer Weise wahrgenommen und bildet die Basis für den umfassenden Austausch aller relevanten Akteure. Neben der Beratung von Kommunen und der Zivilgesellschaft ist zudem die Unterstützung von Opfern rechtsextremistischer Gewalt, deren Angehörigen und Zeugen von besonderer Bedeutung. Im Mittelpunkt stehen neben der Parteilichkeit für die Betroffenen vor allem deren Aufklärung über ihre Rechte, die Unterstützung bei Behördengängen und – im Rahmen von Strafverfahren – die Suche nach juristischem Beistand sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Entschädigungsleistungen und bei Bedarf die Vermittlung von medizinischen und psychotherapeutischen Angeboten, um in diesem Rahmen die Betroffenen zu begleiten und zugleich zu entlasten. Hinsichtlich der staatlichen Angebote zur Beratung von Opfern rechtsextremistischer Anfeindungen stehen darüber hinaus beim Landeskriminalamt die Zentrale Ansprechstelle für Opfer rechtsextremistischer Bedrohungen sowie – bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden angesiedelt – die Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus zur Verfügung. Nicht unerwähnt lassen möchte ich dabei auch das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“. Dieses und auch das Beratungsnetzwerk des Demokratiezentrums Sachsen waren in den vergangenen Jahren in den Bereichen Demokratiearbeit sowie Extremismus und Radikalisierungsprävention umfassend und erfolgreich tätig. Das Landesprogramm ermöglicht, dass in den Bildungseinrichtungen, Kommunen, Kultureinrichtungen und auch Unternehmen eine kontinuierliche aktive Auseinandersetzung insbesondere mit Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus in Form von demokratisch-politischer Bildungsarbeit erfolgen kann. Aus unserer Sicht sind die von mir angesprochenen Projekte und Programme bestens geeignet, auch die Belange der Kunst- und Kulturschaffenden sowie der kulturellen Einrichtungen zu berücksichtigen. Zusätzlicher Maßnahmen bedarf es aus unserer Sicht nur bezogen auf den Bereich Kultur und Kunst daher nicht. Insofern lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Rednerpult Sandra Gockel für die CDU-Fraktion. Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Zickler.
