Marko Schiemann
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist richtig: Helmut Kohl war ein bedeutender deutscher Bundeskanzler. Helmut Kohl hat als der bedeutende deutsche Bundeskanzler alles dafür getan, dass Deutschland sich in der Völkergemeinschaft als ein friedlicher Staat mit einer sehr zurückhaltenden Rüstung organisiert hat. Er hat 1989 an dem bedeutsamen Abend vor der Ruine der Frauenkirche – ich hatte das schon einmal angesprochen – seine Lebensgeschichte erläutert. Er hat erläutert, wie er als Kind Krieg erlebt hat, wie er das als ein mahnendes Zeichen für sein ganzes Leben weitergegeben hat und es dann in der politischen Arbeit sehr deutlich angesprochen hat. Er hat nach dem Niederlegen des Kranzes an der Ruine der Frauenkirche sehr deutlich gemacht, was Deutsche für die Zukunft zu tun haben in einem einheitlichen Deutschland, in einem wiedervereinigten Deutschland: und zwar sich so zu verhalten, dass nie wieder ein Krieg von deutschem Boden ausgeht. (Beifall CDU und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Das hat Helmut Kohl in der deutschen Einheit, die später entstanden ist, als ein wichtiges mahnendes Zeichen gesetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag spricht aber auch die Situation in der Ukraine an. Ich muss Ihnen sagen, jede Mühe, Frieden in Krisengebieten zu erreichen, ist es wert, debattiert zu werden. Es lohnt sich, über jede Mühe zu debattieren, aber auch Wege aufzuzeigen, dass man im Gespräch für Frieden sorgen kann. Endlich Frieden und das Ende des Krieges wünschen wir der Ukraine. Wir wollen, dass das Töten und Morden beendet wird. Wir als CDU-Fraktion wünschen so schnell wie möglich Frieden für alle Menschen in der Ukraine und an anderen Orten der Welt. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Dennoch gehört diese Debatte zuallererst in den Deutschen Bundestag. Der Deutsche Bundestag ist für die Außen- und Sicherheitspolitik zuständig. Artikel 32 Grundgesetz legt klar die Bundeszuständigkeit zur Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten durch den Bund fest. Damit ist die Außenpolitik ausschließliche Kompetenz des Bundes. Gleichzeit hat der Deutsche Bundestag die ausschließliche Gesetzeskompetenz für die auswärtigen Angelegenheiten. Das müssen wir uns immer wieder sagen, damit das nicht vergessen wird. Mit dem Verweis auf Artikel 12 der Sächsischen Verfassung haben wir bei der Erarbeitung der Verfassung neben der Präambel eine Friedenspflicht des Freistaates Sachsen festgelegt. Der verfassungsgebenden Versammlung war es damals, vor über 30 Jahren, wichtig, mit einer guten grenzüberschreitenden, regionalen Zusammenarbeit ein Fundament für das friedliche Zusammenleben zwischen den Völkern zu schaffen. Das schließt damit die Aufgabe des sächsischen Volkes im Sinne einer Friedenspflicht ein. Artikel 32 des Grundgesetzes bleibt jedoch dabei und davon unberührt. Nun zum Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten im deutschen Bundesrat, der ja immer als Anknüpfungspunkt genutzt wird. Der Auswärtige Ausschuss des deutschen Bundesrates befasst sich als politischer Ausschuss – so bezeichnen ihn diejenigen, die Mitglied im Bundesrat sind und von den Ländern aus den jeweiligen Regierungen entsandt worden sind, gleichfalls auch aus der Staatsregierung des Freistaates Sachsen; deshalb wird er politischer Ausschuss genannt – mit der Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten, die nach Artikel 32 Grundgesetz ausschließliche Bundeskompetenz bleibt. Damit ändert sich auch nichts an der Arbeit im Bundesrat. Der Artikel 32 gilt natürlich auch in der Handlungskompetenz im deutschen Bundesrat. (Andreas Nowak, CDU: Hört, hört!) Es bleibt ausschließliche Bundeskompetenz. Anders als die anderen Ausschüsse im deutschen Bundesrat, die ihre Tagungsrhythmen ja turnusmäßig haben, sind im Auswärtigen Ausschuss Aufgaben zu bewältigen, die weit geringer als in den turnusmäßig tagenden Ausschüssen sind. Die Mitwirkungen beschränken sich auf einen kleinen Teil der Beziehungen zu auswärtigen Staaten. Arbeitsmäßig gehören der Bereich der internationalen Klimapolitik und die Ratifizierung von völkerrechtlichen Verträgen in die Aufgabenkompetenz der Gespräche im Auswärtigen Ausschuss. Der Auswärtige Ausschuss tagt nicht öffentlich. Er tagt auch nicht regelmäßig. Die Mitglieder des Ausschusses sind in der Regel die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer. Der derzeitige Vorsitzende – Sie werden es wissen – des Auswärtigen Ausschusses ist der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Michael Kretschmer. Doch er kann sich dort nur entsprechend den Handlungsgrundsätzen bewegen, die der Spielraum innerhalb des Artikels 32 zulässig übergeben hat, sich nur beratend zu den Aufgaben der auswärtigen Politik zu äußern. Aus inhaltlichen Gründen funktioniert es deshalb mit Ihrem Antrag so einfach nicht. So kommen Sie mit Ihrem Antrag nicht weiter. Sie müssen den Ministerpräsidenten meines Erachtens auch nicht zum Handeln auffordern. Ministerpräsident Michael Kretschmer ruft seit über zwei Jahren dazu auf, durch eine Waffenruhe wieder zu Verhandlungen zu kommen. Er hat immer wieder Anstrengungen für mehr Diplomatie und Gespräche zur Beendigung des Krieges angemahnt, damit das Töten und Morden in diesem Krieg in der Ukraine beendet wird und Menschenleben gerettet werden. Seit vielen Monaten sterben in der Ukraine Soldaten und Zivilisten. Viele Frauen, Männer und Kinder haben ihr Leben verloren. Das Gesicht des Krieges ist immer mit Tod, mit Schwerverletzten und unermesslichem Leid und Entbehrungen der Bevölkerung verbunden. Der Tod ist unbarmherzig. Begreifen wir aus einer Entfernung von 1 000 Kilometern tatsächlich das brutale Gesicht dieses Krieges in der Ukraine? Das brutale Gesicht des Todes dieses Krieges? Deshalb muss das Morden so schnell wie möglich beendet werden. Es gibt keine Alternative dazu. Jetzt bahnen sich endlich Verhandlungen an. Diese Verhandlungen müssen den Krieg so schnell, wie es geht, beenden, damit Menschenleben gerettet werden. Das klare Signal des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika sollten alle Verhandlungsteilnehmer ernst nehmen und sich bemühen, alles für eine Befriedung zu tun. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Am Wochenende habe ich den ehemaligen Raketenstützpunkt der sowjetischen Armee in der Nähe der Stadt Bischofswerda besucht. Hier waren zwischen 1984 und 1988 acht Trägerraketen mit Atomsprengköpfen mit einer Kapazität von 500 Kilotonnen und einer Reichweite von 1 000 Kilometern stationiert. Die Raketen hatten damals schon eine Sprengkraft, die 35-mal stärker als die HiroshimaBombe war. 35-mal stärker als die Bombe, die Hiroshima zerstört hat! Eine Bombe hätte damals den Umkreis von über 100 Kilometern komplett vernichtet. Sämtliches Lebens, sämtliche Gebäude, alles, was dort gewesen wäre. Zum Glück für die Menschheit kam es zu Verhandlungen. Im Oktober 1986 trafen sich der Präsident der Vereinigten Staaten, Ronald Reagan, und Michail Gorbatschow zu Gesprächen in Reykjavik auf Island und verständigten sich in weiteren Verhandlungen auf die Beseitigung von Mittelund Kurzstreckenraketen im INF-Vertrag. Die Verhandlungen hatten zur Folge, dass auch alle – im Westen hat man sie „SS 20“ benannt – Komplexe zerstört wurden. Drei Jahre nach der friedlichen Revolution wurden die sowjetischen Soldaten nach Hause verabschiedet. Wir haben diese Soldaten verabschiedet in der Hoffnung auf ein friedliches Europa, ein Europa ohne diese Waffen. Es lohnt sich, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sich an diesem Ziel weiter zu orientieren und festzuhalten. Frieden – Frieden ist die einzige Chance zum Überleben der Menschheit. Deshalb lohnt es, bei jedem Konflikt den Weg zu schnellen Verhandlungen zu finden und zu deeskalieren. Gerade in Deutschland sollte man besonders daran denken, und ich mahne an: Die Worte von Helmut Kohl sollten wir nicht nur den Geschichtsbüchern überlassen, wir sollten sie auch in unserem Herzen weitertragen. Heute, am 13. Februar 2025, gedenken wir in Trauer an die Zerstörung der Stadt Dresden vor 80 Jahren. Es ist das Gedenken an die über 30000 Toten. Die Wissenschaftler streiten sich darum, wie viele es sind, aber das ist unerheblich. Die Stadt wurde in drei Tagen ausgelöscht – am 13. und 14., aber auch noch am 15. Februar 1945. Die Zerstörung mahnt jede nachgeborene Generation, sich mit allen Kräften für das friedliche Zusammenleben der Völker einzusetzen. Wenn heute Abend kurz vor 22 Uhr die Glocken in Dresden der Toten gedenken, sollten wir erinnert werden, was Krieg bedeutet. Wir sollten Kraft schöpfen, den Frieden als das größte Glück von Menschen zu bewahren. Deshalb wünschen wir der Ukraine so schnell wie möglich: Frieden. (Beifall CDU, BSW, SPD, Heiko Gumprecht, AfD, und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schiemann sprach für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollege Urban.
