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Lars Wurzler

BSW 13.02.2025 Sitzungen 8/8

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen des Sächsischen Landtags! Ich stelle nun die Sichtweise und den Standpunkt der Fraktion BSW zu dem von der AfD eingebrachten Antrag mit einem – wieder einmal – sehr reißerischen Titel, diesmal „Schulen am Limit – Qualität der Bildung retten“, vor. Ich schicke vorweg, dass unsere Fraktion durchaus anerkennt, dass Ihre Fraktion zumindest den Versuch unternimmt, etwas gegen den Lehrermangel vorzuschlagen. Leider ist – wie so oft – gut gemeint eben nicht gut gemacht. Um meine nachfolgenden Ausführungen besser einordnen zu können, starten wir mit einem Zitat „Jeder hat das Recht auf Bildung“. (Beifall BSW, vereinzelt SPD und BÜNDNISGRÜNE) Wem das zu viel Prosa oder wem geltendes allgemeines Menschenrecht suspekt oder zu abstrakt ist, der möge vielleicht Folgendes zur Auffrischung zur Kenntnis nehmen: In einem Dokument, das Sie alle hier im Haus kennen sollten, heißt es nach allgemeiner Kenntnis und allgemeinem Verständnis in Kombination aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung Artikel 7 Abs. 1 des Grundgesetzes, dass sich ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat, dass ihre Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der Gemeinschaft durch schulische Bildung zu unterstützen und zu fördern ist, ergibt. Daraus folgt, auch wenn man kein Jurist ist, dass es ein Recht auf schulische Bildung in Deutschland und dementsprechend auch in diesem Freistaat gibt. Genug der Vorrede. Ich komme zum ersten Punkt. Sie verlangen nichts weniger, als die Schulpflicht von minderjährigen Kindern von sich unberechtigt in Sachsen aufhaltenden Personen zugunsten einer Betreuungspflicht aufzuheben. Abgesehen davon: Es gibt derzeit keine aktuellen verlässlichen Zahlen. Sollten Sie, werte Kollegen von der AfD, oder das Kultusministerium konkret belastbare Zahlen inklusive einer Umrechnung haben, welche Entlastung das für die Schulen bedeuten würde, die Sie mir zur Verfügung stellen könnten, trete ich gern mit Ihnen im Anschluss an das Plenum in fachlichen Austausch. Bis dahin ist es erst einmal eine Blaupause. Das ist kein Argument. Die von Ihnen angeführte Rechtsnorm ist korrekt. Was heißt das aber bei Ihnen? Was heißt „zeitweise“? So lange, bis sie eben da sind? Wenn sich das über Jahre hinzieht, dann bekommen sie keine Bildung? (Holger Gasse, CDU: Genau!) – Ja. Keine Sorge, zum Thema VHS komme ich gleich noch. Von dem im Antrag angesprochenen zu erstellenden und vorgeschriebenen Hilfeplan spreche ich erst gar nicht. Ein weiterer Aspekt sei hier kurz angeführt, weil er Ihren Punkt III betrifft. Kinder haften gerade nicht für ihre Eltern. In den allermeisten Fällen war es wohl kaum der Wunsch der Kinder und Jugendlichen, nach Deutschland im Allgemeinen bzw. in den Freistaat zu kommen, um hier zu leben. Hierbei seien besonders die Klein- und Kleinstkinder schon erwähnt. Trotzdem soll ausgewählten Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung beschnitten werden. Die allgemeine und obligatorische Schulpflicht gilt für alle und deswegen auch für diese Kinder. (Beifall BSW sowie vereinzelt CDU und SPD) Ich komme zum zweiten Punkt. Sie fordern, die lernorientierte Betreuung minderjähriger Kinder der gerade erwähnten Personengruppe an die 15 in Sachsen tätigen Volkshochschulen zu übertragen. Wer so etwas fordert, verkennt sowohl den Auftrag von Volkshochschulen, deren vorhandene Arbeitsressourcen als auch die gültigen Förderrichtlinien. Volkshochschulen dienen der allgemeinen Weiterbildung und dem lebenslangen Lernen von Erwachsenen nach deren erster Bildungsphase. Kinder und Jugendliche sind nicht die zentrale Zielgruppe von Volkshochschulen. Pro Jahr finden in Sachsen an Volkshochschulen in Präsenz bzw. online 16 000 Kurse mit 400 000 Unterrichtsstunden für 180 000 Teilnehmer statt. Darunter sind auch Integrationskurse. Noch ein kleiner Sidestep: Die stärkste Klientel der Volkshochschulen findet sich in der Gruppe der Ü-65-Jährigen. Gerade dieser Bevölkerungsgruppe Angebote zu beschneiden, um gänzlich andere Angebote zu installieren, käme einer Diskriminierung älterer Bürgerinnen und Bürger gleich. Eine Einbindung von Volkshochschulen im Umgang mit den betreffenden Kindern in Form einer Betreuung statt Bildung lehnen wir strikt ab. (Beifall BSW und vereinzelt SPD) Ich komme zu Ihrem letzten Punkt. Für die Gruppe der ukrainischen Kinder und Jugendlichen, die mit ihren Eltern aufgrund der aktuellen Situation in ihrem Land zu uns gekommen sind, kann die Nutzung der Onlinebildungsangebote aus dem Heimatland durchaus als Angebot betrachtet werden. Das kann, so wie Sie es beantragen, den regulären Schulbesuch auf keinen Fall ersetzen, auch wenn es derartige Angebote, wie bereits angesprochen, schon gibt. Was wir als besonders kritisch ansehen, ist, dass Sie das Angebot nicht nur auf die Klassenstufe 7 und 8 ausdehnen möchten, sondern auf alle, denen eine Schulbildung zusteht. Kinder brauchen andere Kinder, um sich zu entfalten und zu wachsen. Zusätzlich haben diese Kinder, wie auch die unter Punkt 1 subsumierten Kinder, häufig mit Traumatisierungen zu kämpfen und weisen teilweise durch Fluchterfahrungen hochproblematische Lebensbiografien auf. Diesen begegnet man doch nicht mit noch mehr Isolation und Homeschoolingangeboten mit Onlineprogrammen. Die Probleme würden sich dadurch nur verstärken. Das elementare Grundprinzip der Menschenwürde verbietet es ausdrücklich, Menschen und dementsprechend Kindern und Jugendlichen Bildungschancen willkürlich vorzuenthalten, was mindestens in der Forderung 1 bei Ihnen der Fall wäre. Das Verfassungsprinzip der Gleichberechtigung verbietet es, Menschen aufgrund vieler Dinge, aber eben auch aufgrund von Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft beim Erwerb von Bildung zu benachteiligen. Auch dies wäre bei Ihnen der Fall. Ein letzter Hinweis auf unsere für uns alle gültige Landesverfassung. Darin heißt es in Artikel 29 Abs. 2: „Alle Bürger haben das Recht auf gleichen Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen.“ Ein Wort zum Schluss. Egal, welche Haltung man zu Menschen im Allgemeinen, zu einzelnen Personengruppen im Speziellen oder zu Kindern und Jugendlichen hat – Kinder und Jugendliche brauchen reale, erwachsene Bezugs- und Lehrpersonen in der Schule, im Unterricht. Kein Onlineunterricht, kein Lernvideo kann die Interaktion zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften ersetzen. Lassen Sie uns über Parteigrenzen hinweg noch stärker als bisher gemeinsame Ideen gegen Lehrermangel und Unterrichtsausfall entwickeln! Unsere Kinder und Jugendlichen haben es verdient. Gleichwohl lehnen wir diesen Antrag aus den vorgenannten Gründen ab. Vielen Dank. (Beifall BSW und Die Linke) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wurzler sprach für das BSW. Für die SPD-Fraktion spricht nun Kollege Eisenblätter.

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