Holger Gasse
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Heller! Es ist wie so oft bei Ihrer Fraktion: Sie beginnen, zumindest in diesem Antrag, mit einer Falschbehauptung, bringen basierend auf Halbwahrheiten untaugliche Beweise hervor und setzen dann eine populistische Forderung, bei der Ihnen nur wichtig ist, dass sie sehr plakativ sein muss. Dabei ist es Ihnen völlig egal, ob Ihr Vorschlag umsetzbar oder sinnvoll ist. Ich komme auf die Details zu sprechen: Im ersten Satz behaupten Sie, dass der massive Anstieg an Schülern insbesondere der illegalen Einwanderung geschuldet sei und anschließend machen Sie es mit Worten wie „ungebremst“ noch ein wenig dramatischer. Richtig ist, dass der größte Anstieg in den vergangenen Jahren auf der Beschulung von ukrainischen Kindern mit einem – nach meinem Dafürhalten – sehr berechtigten und keinesfalls illegalen Fluchtgrund beruht. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und BÜNDNISGRÜNE) Sie versuchen – wie so oft – sehr geschickt einen Subtext zu konstruieren, der wie folgt lautet: Böses illegales Migrantenkind nimmt deutschem Schulkind den Platz weg und sorgt für schlechte Bedingungen. Keiner tut etwas, außer Ihnen natürlich. Als weiteren Beleg für diese Problemlage instrumentalisieren Sie eine sehr verkürzte Antwort auf eine Kleine Anfrage, indem Sie suggerieren, dass 1 869 Kinder langfristig keinen Schulplatz hätten. Dabei verschweigen Sie jedoch, dass es sich dabei gar nicht um eine statische Zahl handelt. Es handelt sich auch nicht um regulär angemeldete, schon dauerhaft in Deutschland lebende Kinder, sondern um eine Warteliste zugewanderter Kinder, für die fortlaufend mit sehr viel Aufwand Schulplätze gefunden werden, die sich leider auch in genauso schneller Zeit wieder füllt. Im Übrigen sind das mitunter jene Kinder, für die Sie dann unter Punkt II.1 die reguläre Beschulung, Sie sagten es gerade, durch eine – nach meinem Dafürhalten – nicht zielführende reine Betreuung ersetzen möchten. Sie müssen sich schon einmal entscheiden: Liegt Ihnen die Bildung der Kinder nun am Herzen oder ist es Ihnen egal – um sich später über die mangelnde Integration in unserem Land zu beschweren? Als Nächstes beziehen Sie sich dann auf § 26 Abs. 3 des Sächsischen Schulgesetzes, welcher bewusst nur begründete Ausnahmen von der Schulbesuchspflicht zulässt. Daraus möchten Sie eine generelle Befreiung für ukrainische Kinder ableiten. Wenngleich die sächsischen Schulen derzeit stark vom Umfang der derzeitigen Migration belastet sind, stellen eine generelle Ausnahme vom Schulgesetz und das Fernhalten von Kindern mit Migrationshintergrund von den Regelschulen keine sinnvollen Maßnahmen dar und sind deshalb abzulehnen. Der Zugang von Migranten, besonders aus der Ukraine, stellt nicht nur das sächsische Schulsystem, sondern unser ganzes Land vor enorme Herausforderungen. Natürlich wird ihre Beschulung durch den bestehenden deutschlandweiten Mangel an grundständig ausgebildeten Lehrkräften zusätzlich erschwert. Einen vermeintlichen Tiefpunkt des Bildungsniveaus in Sachsen mit einem Verweis auf eine Berliner Brennpunktschule zu begründen, ist doch mehr als durchsichtig und wird auch nicht der Leistung und dem Engagement unserer sächsischen Lehrerinnen und Lehrer gerecht. (Beifall CDU sowie vereinzelt BSW, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Dass Sie, wie so oft, nichts dazu sagen, wie das alles technisch, personell und finanziell durch den Freistaat abgesichert werden soll, sind wir von Ihnen gewöhnt. Die ständigen Versuche, eine tatsächlich existierende Herausforderung – ohne Zweifel – ohne einen wirklich umsetzbaren Lösungswillen für Ihre populistischen Zwecke zu missbrauchen, werden für mich wirklich immer unerträglicher. Aus diesem Grund ist Ihr Antrag auch abzulehnen. Ich danke recht herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU sowie vereinzelt BSW, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gasse sprach für die CDU-Fraktion. Kollege Wurzler spricht nun für die Fraktion BSW.
