Juliane Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde zunächst darauf eingehen, warum wir an dieser Stelle die Enquetekommission für den falschen Weg halten. Ich mache das auch ganz nüchtern: Wir sagen, eine Enquetekommission ist für diese Aufgabe einfach nicht der geeignete Rahmen, vor allem, weil eine Enquetekommission nur ein Gremium des Landtags ist. Das wurde vorhin schon mehrfach angesprochen. Man kann immer nur jeweils einen Externen bzw. eine Externe hinzuziehen. Sie sitzen dann aber auch nur ohne Stimmrecht am Tisch. Man erarbeitet auch keine direkten Vorschläge für Gesetzesänderungen, sondern führt erst einmal eine Problemanalyse durch und darauf folgen Empfehlungen. All das dauert – und das wurde schon mehrfach gesagt – zu lange. Die Probleme müssen jetzt gelöst werden, und die Probleme sind ja auch bekannt. Offenbar wird immer mehr deutlich: Die AfD scheint Untersuchungsausschüsse und Enquetekommissionen nur noch zur parlamentarischen Selbstbeschäftigung zu beantragen, um die arbeitswilligen Fraktionen in diesen Gremien zu binden. (André Barth, AfD: Wir sollen sachlich sein, das ist unsachlich!) Wir wollen uns lieber darauf konzentrieren, Probleme zu lösen. Wir werden uns heute, genau wie die CDU, enthalten. Es ist klar, der Landtag muss die Enquetekommission beschließen. Verhindern können wir das nicht, aber enthalten sehr wohl. Aber es gibt natürlich auch Antworten aus den Koalitionsfraktionen. Ein Blick in den Koalitionsvertrag zeigt, dass wir uns sehr wohl darüber Gedanken machen, wie wir für die kommunalen Haushalte weiter sorgen wollen. Wir haben uns auf eine Reformkommission unter Beteiligung der kommunalen Ebene verständigt. Landtagsfraktionen, Regierung und kommunale Ebene sollen an einem Tisch sitzen, mit dem Ziel, Ergebnisse schnell zu erzielen. Die Ergebnisse sollen später in ein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Freiheit und Verantwortung einfließen. Die Kommission soll sich unter anderem mit der Verteilung von Zuständigkeiten zwischen Landes- und kommunaler Ebene befassen und Vorschläge zur Stärkung der Subsidiarität, Flexibilisierung und Entlastung vorlegen. Wir wollen die Sächsische Gemeindeordnung dahin gehend novellieren, dass Gemeinden mehr Ermessensspielräume für ihre Entscheidungen erhalten und Potenziale der Anwendung digitaler Technik besser nutzen können. (André Barth, AfD: Bei Windrädern wäre das richtig!) Insbesondere im Bereich der Infrastruktur, der Daseinsvorsorge und der Sozialausgaben stehen die Kommunen vor enormen finanziellen Herausforderungen. Wir alle kennen die Lage um die Kita- und die ÖPNV-Versorgung sowie im Hinblick auf die Finanzierbarkeit des Schulhausbaus. Dafür brauchen sie die notwendigen Mittel, um ihre Aufgaben nicht nur pflichtgemäß, sondern selbstbestimmt und bürgernah zu erfüllen. An den Grundzügen des kommunalen Finanzausgleichs, insbesondere den Gleichmäßigkeitsgrundsätzen I und II, halten wir zwar fest, sehen aber dennoch Nachstellbedarf. Das kommunale Haushaltsrecht soll unter Berücksichtigung finanzieller und demografischer Realitäten umfassend überarbeitet werden. Dies betrifft zum Beispiel die Regelungen zum Haushaltsausgleich, zu Verpflichtungen und Kreditermächtigungen – Frau Knebel ist gerade darauf eingegangen – sowie zum Schulhausbau oder zu den Qualifikationsvoraussetzungen für Beschäftigte. Für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Überarbeitung des FAG und des kommunalen Haushaltsrechtes braucht es nun aber tragfähige Lösungen. Wir wollen insbesondere in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 rechtsaufsichtliche Ermessensspielräume in den kommunalen Haushalten ausschöpfen. (Thomas Thumm, AfD: Also Schulden machen! –
