Elaine Jentsch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion Die Linke, über den wir heute beraten, zielt auf die Einrichtung einer Haushaltsstrukturkommission ab. Diese soll Maßnahmen zur Einnahmensteigerung und Ausgabensenkung entwickeln, ohne dabei das soziale, kulturelle und bildungspolitische Niveau im Freistaat zu gefährden. Gleichzeitig sollen die finanzielle Ausstattung der Kommunen verbessert und durch die Beteiligung von Landesgesellschaften und Staatsbetrieben ein langfristiges Wirtschaftswachstum gefördert werden. Die Intention dieses Antrags mag gut gemeint sein; denn eine zukunftsorientierte und nachhaltige Finanzpolitik ist in der Tat ein wichtiges Anliegen und das insbesondere in Zeiten großer Herausforderungen, wie der wirtschaftlichen Transformation, der Digitalisierung und des demografischen Wandels. Doch ist es unsere Aufgabe, dabei nicht in bloßen Symbolaktionen zu verharren, sondern mit einer klugen, strukturierten, verfassungsmäßigen Vorgehensweise Sachsen auf Kurs zu halten. Hierbei haben wir als Freistaat in den vergangenen Jahren bereits große Erfolge erzielt. Lassen Sie mich daher auf die Tugenden unserer sächsischen Finanzpolitik eingehen. Die Haushaltsführung in Sachsen ist geprägt von Verantwortung und einem klaren Prinzip: Wir geben nur das aus, was wir auch leisten können. Dies hat sich insbesondere in Krisenzeiten bewährt. Während andere Bundesländer in der Vergangenheit auf immer neue Schulden gesetzt haben, konnte Sachsen einen stabilen finanziellen Rahmen erhalten und hat seit Jahren die geringste Verschuldung. Dank dieser soliden Haushaltspolitik sind wir in der Lage, nachhaltig zu investieren, ohne die kommenden Generationen zu belasten. Ein Beispiel hierfür ist unser Ansatz, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten an einer hohen Investitionsquote festzuhalten. So investieren wir gezielt in öffentliche Infrastrukturprojekte, in die Digitalisierung und in Bildungsinfrastrukturen. Erst im Doppelhaushalt 2023/2024 haben wir dafür mehrere Hundert Millionen Euro eingeplant – Gelder, die insbesondere für den Ausbau von Schulen, von Kitas und für Verkehrsanbindungen vorgesehen sind. Das ist kein Zufall, sondern Ausdruck einer konsequenten Finanzstrategie. Diese Verantwortung zeichnet Sachsen aus und ist fest im Koalitionsvertrag verankert. Dort heißt es: Um die nötigen finanziellen Spielräume zu schaffen, entlasten wir den Staatshaushalt, indem wir eine Bestandsaufnahme der aktuellen Verpflichtungen und Ausgabenstrukturen vereinbaren und strukturell verfestigte Aufgaben, Ausgaben, Standards und Verfahren kritisch überprüfen. Der vorliegende Antrag der Linken will nun eine zusätzliche Kommission schaffen, die sich zwischen Legislative und Exekutive positioniert und in die Haushaltssteuerung eingreift. Das wäre jedoch nicht nur ineffizient, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Die Sächsische Verfassung regelt klar die Zuständigkeiten und Kompetenzen der Staatsgewalten. Artikel 93 Abs. 2 verleiht dem Landtag die alleinige Budgethoheit. Es ist das Parlament, das entscheidet, in welchem Umfang und für welche Zwecke die Finanzmittel des Freistaates eingesetzt werden. Die Staatsregierung hingegen trägt gemäß Artikel 59 die Verantwortung für die Haushaltsplanung und die Umsetzung der politischen Ziele. Diese Kompetenzverteilung ist kein Selbstzweck, sondern ein Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung. Sie sorgt für klare Verantwortlichkeiten und ermöglicht ein effizientes Haushaltsverfahren. Eine Kommission, die zwischen den Staatsgewalten angesiedelt ist, würde diesen Prozess jedoch erschweren und die Effizienz der Haushaltsaufstellung beeinträchtigen. Statt Klarheit zu schaffen, würde eine solche Struktur personelle und finanzielle Ressourcen binden, ohne einen echten Mehrwert zu liefern. Sachsen verfügt bereits über bewährte Strukturen und Instrumente, die die Haushaltsführung und Investitionen in die kommunale Entwicklung unterstützen. Die Sächsische Aufbaubank ist hierfür ein hervorragendes Beispiel. Als zentrales Förderinstitut des Freistaates bietet sie vielfältige Möglichkeiten zur Kreditfinanzierung kommunaler Investitionen sowie Bürgschaften und Garantien für privatwirtschaftliche Projekte. Ein weiterer Punkt des Antrages der Linken zielt auf die Gründung einer Landesinvestitionsgesellschaft ab, die durch kreditfinanzierte Maßnahmen den Kernhaushalt entlasten soll. Doch auch hierzu gibt es erhebliche Einwände. Landesgesellschaften könnten sich nicht zu den gleichen günstigen Konditionen refinanzieren wie der Freistaat selbst. Das würde zu Mehrkosten führen und wäre damit unwirtschaftlich. Zudem widerspricht dies dem Grundsatz der Subsidiarität. Staatliche Aufgaben sollten nicht durch eigene Wirtschaftsunternehmen übernommen werden, wenn private Akteure dies effizienter leisten können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Neben den verfassungsrechtlichen und wirtschaftlichen Bedenken ist der Antrag auch politisch entbehrlich. Die Staatsregierung hat sich im aktuellen Koalitionsvertrag auf eine umfassende Aufgaben- und Ausgabenkritik verständigt. Der Doppelhaushalt 2025/2026 wird diese Maßnahmen umsetzen und somit die Grundlage für eine zukunftsfähige Haushaltsführung legen. Dabei setzen wir klare Prioritäten. Wir investieren gezielt in die Zukunft unseres Landes, stärken die öffentliche Infrastruktur und fördern die Transformation der Wirtschaft. Gleichzeitig behalten wir die langfristige finanzielle Stabilität im Blick. Dies ist eine verantwortungsvolle Ausgabenpolitik, wie sie im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgehalten ist. So heißt es: Wir werden Prioritäten für Sachsen setzen und dabei eine dauerhaft hohe Investitionsquote zugunsten der öffentlichen Infrastrukturen und der Sicherung von Arbeitsplätzen anstreben. – Eine zusätzliche Kommission würde diese Strategie nicht voranbringen, sondern vielmehr unnötige Bürokratie schaffen. Sehr geehrte Damen und Herren! Sachsen braucht keine zusätzlichen bürokratischen und unnötigen Parallelstrukturen. Wir brauchen eine konsequente und nachhaltige Finanzpolitik. Genau das verfolgen wir mit den bestehenden Maßnahmen. Die Tugenden unserer Finanzpolitik, nämlich Verantwortung, Stabilität und Investition in die Zukunft, sind das Fundament unserer wirtschaftlichen Stärke und unseres sozialen Zusammenhalts. Ich bitte Sie daher, diesen Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach Elaine Jentsch für die CDU-Fraktion. Es folgt Herr Hentschel von der AfD-Fraktion; bitte.
