Franziska Schubert
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Linke fordert in ihrem Antrag die sofortige Rückzahlung der durch den Bund für die Finanzierung von Coronamaßnahmen verwendeten Mittel aus dem Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung. Als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag teilen wir die Grundidee, dass die Finanzierung dieser Lasten nicht allein auf den Schultern der Versicherten und Arbeitgeber lasten darf. Auch auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass die zweckentfremdeten Mittel zurückgeführt werden. Die Pflegekassen – das haben wir heute schon gehört – wurden im Zuge der Pandemie verpflichtet, erhebliche Zahlungen für Schutz- und Rettungsmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen zu leisten. Aber diese Maßnahmen dienten gesamtgesellschaftlichen Zwecken und hätten daher aus Steuermitteln finanziert werden müssen. Es gab eine gutachterliche Stellungnahme, die besagt hat, dass mit der Entnahme von 5,9 Milliarden Euro aus dem Ausgleichsfonds eine verfassungsrechtliche Grenze überschritten wurde. Wir brauchen die Rückführung dieses Betrages dringend, um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung nicht weiter zu gefährden. So stand es im Koalitionsvertrag der Ampel – gescheitert ist es an der FDP. Die Fakten sind eindeutig. Die soziale Pflegeversicherung steht unter enormem Druck. Und ohne diese Rückzahlung drohen weitere erhebliche Beitragserhöhungen, die wieder vor allem Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber belasten würden. Das ist nicht akzeptabel. Gesamtgesellschaftliche Ausgaben – das haben Sie richtigerweise festgehalten – müssen aus Steuern und können nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen finanziert werden. Das ist auch eine Gerechtigkeitsfrage; denn so sind es nur die circa 90 % der Bevölkerung, die in der GKV bzw. GPV versichert sind, während die oberen 10 % der tendenziell besser Verdienenden in der PKV sind. Es ist gerechter und es ist fairer, Steuermittel zu nehmen als die GKV-Mittel, bei denen nur die 90 % einzahlen, die tendenziell nicht zu den Besserverdienenden gehören. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Länder durch die Einführung der Pflegeversicherung jährlich 5 Milliarden Euro Kostenersparnis bei der Hilfe zur Pflege haben, die sie nach § 9 SGB XI eigentlich für Investitionen verwenden sollten. Im Jahr 2022 lag der tatsächlich aufgewendete Beitrag aber nur bei 876 Millionen Euro und damit deutlich darunter. Sachsen hat im Jahr 2022 beispielsweise kein Landesgeld für Investitionen überhaupt verwendet. In Nordrhein-Westfalen waren es 667 Millionen Euro. Zu den Aufgaben der Länder gehören im Wesentlichen zwei Komponenten: Die eine ist, durch Investitionen die Eigenanteile der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zu senken, aber auch Angebote zu schaffen, die die häusliche Pflege entlasten und auch pflegende Angehörige unterstützen. Die zweite – das ist mir sehr wichtig – ist, eine kommunale Pflegeplanung zu veranlassen, zum Beispiel durch ein Landespflegegesetz, wie es unter anderem der Paritätische Landesverband Sachsen fordert. Das können nur die Bundesländer machen. Es ist wichtig, dass die Kommunen den Bedarf erheben und ermitteln, welche Angebote bei ihnen ausgebaut werden müssen, damit eine gute und ausreichende Versorgung vor Ort möglich ist. Wir haben es bereits gehört: Uns steht als große Herausforderung bevor, dass wir eine älter werdende Gesellschaft – insbesondere in Ostdeutschland – haben, die einen steigenden Anteil an Pflegebedürftigkeit mit sich bringt. Hier ist es umso wichtiger, nicht weiter nur kurzfristig zu reagieren, sondern eine vorausschauende Planung zu machen, wie sie beispielsweise der Pflegereport 2024 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK fordert. Auch wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen uns auf Bundesebene dafür ein, kostendeckende Steuerzuschüsse aus dem Haushalt für die versicherungsfremden Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung einzusetzen. Unsere Fraktion hätte – bei einer Abstimmung, die jetzt erfolgen würde – Ihrem Antrag zugestimmt. Wir werden aber auch eine Rücküberweisung in den zuständigen Ausschuss mittragen. Danke, dass Sie das Thema heute ins Parlament gebracht haben. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, Sören Voigt, CDU, SPD und Die Linke)
