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Ronny Kupke

BSW 12.02.2025 Sitzungen 8/7

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, auch Bezug nehmend auf alle Vorrednerinnen, dass Sie das Thema der Pflegeversicherung und dessen Brisanz erkannt haben. Es ist auch sehr erstaunlich, dass fast alle die gleichen Quellen nutzen. Es spricht für sich, dass zumindest die Angaben in der Bundesrepublik gleich, nur die Lösungsansätze anders sind. Wie geht es der Pflegeversicherung in diesem Jahr? Die Pflegeversicherung feiert ihren 30. Geburtstag. Das ist nicht nur ein Grund für erhöhte Aufmerksamkeit. Sie bedarf aus unserer Sicht dringend einer Generalüberholung, nicht nur einer Schönheitskur. Eile für eine echte Reform ist geboten. Die gesetzlichen Pflegekassen machen eindringlich auf die negative Entwicklung dieses Sozialversicherungszweiges aufmerksam, die sich mit ein wenig Kosmetik kaum mehr übertünchen lässt. Die Beitragsanhebung zum Jahresstart wird wohl gerade so für das Jahr 2025 reichen. Bereits im Februar könnten erstmals einzelne Pflegekassen eine Liquiditätshilfe benötigen. So berichtet es die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Frau Pfeiffer, die vorhin bereits genannt wurde. Die Leistungsausgaben der Pflegeversicherung stiegen im Jahr 2024 um 11 %. Ähnlich wird es für 2025 prognostiziert. Als Gründe nannte sie den dynamischen Anstieg der Anzahl von Leistungsbeziehenden, die Anhebung aller Leistungsbeträge zum Jahreswechsel und die höheren Ausgaben der Pflegeversicherung für die Abmilderung der Eigenanteile. Dennoch sind die Eigenanteile Pflegebedürftiger in sächsischen Heimen laut Ersatzkassenverband binnen eines Jahres deutlich gestiegen. Susanne Schaper hat dies bereits angesprochen: 230 Euro mehr müssen Pflegebedürftige seit diesem Jahr für den vollstationären Pflegeplatz aus eigener Tasche bezahlen. Die Pflegekassen haben während der Coronapandemie für Coronatests und Pflegeboni in den Pflegeeinrichtungen mehr als 5 Milliarden Euro aufgebraucht. Nach dem vorliegenden DRK-Rechtsgutachten vom September 2024 ist der Bund verpflichtet, diese Kosten aus Steuermitteln den Pflegekassen zu erstatten. Erfolge die Rückzahlung nicht, sei dies laut Gutachten eindeutig verfassungswidrig und habe fatale Folgen, so auch der DRK-Vorstandschef Andreas Storm. Kosten für die Coronamaßnahmen sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, auch das kam heute mehrfach zur Sprache. Ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge ist verwehrt, weil diese ansonsten zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushaltes verwendet würden. So argumentiert auch die Professorin des Gutachtens, Frau Felix. Dabei gehe es nicht um die gerechte Finanzierung der Pandemiekosten, sondern um eine Überschreitung der verfassungsrechtlichen Grenzen für den Umgang mit Sozialversicherungsbeiträgen. Die Tests in den Pflegeheimen hätten das Ziel gehabt, eine Ausbreitung des Virus in der Gesamtbevölkerung zu verhindern. Mit dem speziellen Risiko der Pflegebedürftigkeit habe die Testung nichts zu tun gehabt. Auch die Kosten der Pflegeboni als Anerkennungsleistung für besonders belastete Pflegekräfte seien eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, so das Gutachten. Im letzten Oktober gab es im Bundestag eine Debatte zur Finanzierung der Pflegeversicherung. Das aktuelle Problem wurde dabei jedoch ausgeklammert. Nur unser BSWBundestagsabgeordneter, Andrej Hunko, hat darauf hingewiesen, dass der drohende Finanzkollaps der Pflegeversicherung auf die Politik der Coronazeit zurückzuführen ist. Daher reichte im November 2024 die BSW-Gruppe im Bundestag den Antrag „Erhöhung des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung abwenden“ ein – leider ohne Erfolg. Es wurde darauf verwiesen, dass sich die finanzielle Lage der Pflegekassen insbesondere durch die Coronazeit stark verschlechtert hat. Insgesamt wurden während der Coronazeit 13,1 Milliarden Euro aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für versicherungsfremde Zwecke verwendet, wovon bisher erst 5,5 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt refinanziert wurden. Die Bundesregierung muss – wie ursprünglich im Koalitionsvertrag festgehalten – die pandemiebedingten Zusatzkosten der gesetzlichen Pflegeversicherung aus dem Bundeshaushalt refinanzieren, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit und weiter steigende Beiträge für die Bürgerinnen und Bürger abzuwenden. Leider kam es anders und die Beiträge wurden zum 1. Januar um 0,2 % auf 3,6 % erhöht. Während auf der Bundesebene über die Finanzierung der Versicherung diskutiert wird, hat sich ein Großteil der Pflegeakteure in Sachsen im vergangenen Jahr im Rahmen eines Zielbildes „Pflege 2030“ mit konkreten Versorgungsansätzen beschäftigt. Mit der neuen Legislatur ist nun ein Fenster offen, diese umzusetzen und somit die Pflegestrukturen für die Menschen zukunftsfähig auszubauen – so Dörte Hartung von der AOK PLUS. Insgesamt ist der Reformbedarf der Pflegeversicherung eine große Herausforderung, die auf Bundes- und Landesebene zu organisieren ist. Speziell in Sachsen ist uns ein Landespflegegesetz nach wie vor eine Herzensangelegenheit, die angegangen werden muss. Dazu gilt: Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren. (Beifall BSW) Nicht nur Pflegeheime werden immer mehr zur Armutsfalle. Wir brauchen einen Pflegekostendeckel von maximal 1 000 Euro – wie ich heute früh schon erwähnt habe. Die Eigenanteile dürfen nicht höher sein als die Durchschnittsrenten. Finanzierbar wäre es, wenn zum Beispiel alle Bürgerinnen und Bürger in eine Pflegekasse einzahlen würden. (Beifall BSW) Auch Angehörige müssen unterstützt werden; denn aufgrund des steigenden Pflegebedarfes findet immer mehr Pflege im häuslichen Umfeld statt. Wiederholt gilt unsere Forderung, dass sich der Freistaat Sachsen an den Investitionskosten beteiligt und somit die Eigenanteile Pflegebedürftiger, zumindest für die stationäre Pflege, um durchschnittlich 430 Euro entlastet. Viele Pflegeeinrichtungen, auch in Sachsen, benötigen dringend Modernisierungen und Instandhaltung, um den wachsenden Anforderungen an den demografischen Wandel gerecht zu werden. Gemeint sind damit Ausgaben von Heimbetreibern für Umbau- oder Ausbaumaßnahmen, Modernisierungen, Instandhaltungen, zum Beispiel ein neuer Aufzug oder die Renovierung von Gemeinschaftsräumen. Dafür ist leider kein Geld vorhanden. Die Belastungen für die Beitragszahler dürfen nicht weiter steigen. Es bedarf einer richtigen Reform, die als Gemeinschaftsaufgabe zu verstehen ist und nicht nur von den gesetzlich Versicherten getragen wird. Daher unterstützen wir den Antrag der Fraktion Die Linke ausdrücklich, obwohl es noch viel mehr braucht, um die Pflegeversicherung und somit die Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wieder auf gesunde Füße zu stellen. Vielen Dank. (Beifall BSW)

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