Jessica Steiner
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Vielen Dank für das Wort. Wenn ein Patient kollabiert, wenn Atmung und Kreislauf nicht mehr wie gewohnt funktionieren und sich beim Patienten Panik breitmacht, weil er nicht weiß, was mit ihm passiert und wie er darauf reagieren soll, dann ist entschlossenes Handeln gefragt. Sehr geehrte Kollegen, vielleicht erinnern Sie sich an Ihre letzte Erste-Hilfe-Schulung. Da hat man Ihnen bestimmt gesagt: Auch wenn Sie als Ersthelfer etwas unsicher sind, warten Sie nicht, bis jemand anderes kommt, der sich der theoretischen Grundlagen ganz sicher ist. Sie müssen handeln. Sie sind der Ersthelfer. Als das deutsche Pflegesystem an Corona erkrankte und die lebenswichtigen Funktionen auf den Überlebensmodus umstellten, da war die Politik der Ersthelfer, der sich nicht ganz sicher sein konnte, welche Therapie sich im Endeffekt als die beste herausstellen würde. Nicht etwa, weil die Politiker vergessen hatten, sondern weil der medizinische Notfall, der eingetreten war, schlichtweg vorher in keinem Lehrbuch vorkam und in keiner Erste-Hilfe-Situation eingeübt werden konnte. Die Situation war neu und so ist es nicht verwunderlich, dass man im Nachgang feststellt, dass einige ergriffene Maßnahmen besser anders hätten durchgeführt werden sollen. Daran ist nichts Ehrenrühriges, im Gegenteil: Nur das bietet uns die Gelegenheit, zu lernen. Im März 2020 wurde von der Bundesregierung vorgeschlagen, die soziale Pflegeversicherung für coronabedingte Mehraufwendungen und Einnahmeausfälle aufkommen zu lassen. Dies sollte im zeitlichen Zusammenhang mit getätigten Maßnahmen und Anschaffungen erfolgen, damit Gesundheitseinrichtungen nicht aus finanziellen Gründen schließen müssten. Eine Nachweisprüfung der Kosten wurde nur in 10 % der Fälle durchgeführt, damit die Einrichtungen sich auf die Gesundheitsversorgung konzentrieren konnten, statt mit aufwendiger Bürokratie belastet zu werden. Heute wissen wir, dass dieses Verfahren gut gemeint, aber leider auch sehr missbrauchsanfällig war. Die Rückforderungsquoten sind ungewöhnlich hoch. Hinzu kommt, dass Kostenaufwendungen für die Coronaprämie, den CoronaPflegebonus sowie sämtliche Sonderleistungen für Pflegeeinrichtungen zur Anerkennung und Umsetzung zusätzlicher Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz nicht zu den Aufgaben der sozialen Pflegeversicherung zählen. Laut dem Gutachten von Frau Prof. Dr. Dagmar Felix beliefen sich die coronabedingten Mehrausgaben auf 13,1 Milliarden Euro. Doch Sozialversicherungsbeiträge sind zweckgebunden. Die Pandemie war eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und hätte durch Steuermittel finanziert werden müssen. Die Ampel hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Rückzahlung vorzunehmen, über die wir heute reden. Leider ist das nicht gelungen. Insofern ist es richtig und wichtig, dass wir uns für die Rückzahlungen in den Pflegeausgleichsfonds starkmachen, wie es Die Linke in ihrem Antrag fordert. Doch machen wir uns nichts vor: Selbst diese Einmalspritze von 5,9 Milliarden Euro wird die chronische Unterfinanzierung der deutschen Pflegeversicherung nicht heilen, sondern maximal die Symptome für kurze Zeit lindern. Der demografische Wandel bedeutet hier keine Rendite, wie wir sie aktuell im Bereich der Kitas diskutieren. Vielmehr ist er in diesem Fall eine Nebendiagnose, die die Genesung des Patienten erschwert. Was es braucht, sind eine umfassende Diagnostik und Therapie der zugrundeliegenden Erkrankung, statt nur an den Symptomen der Unterfinanzierung des Pflegesystems herumzudoktern. Unser Ministerpräsident Michael Kretschmer hat mit NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann schon einen weitreichenden Impuls zur Reform der Pflegeversicherung vorgelegt. Der Vorschlag, die Pflegeversicherung nicht mehr für Kosten aufkommen zu lassen, die primär nichts mit Pflege zu tun haben, eröffnet die finanzielle Beinfreiheit, sie zur Vollversicherung weiterzuentwickeln. Wenn wir sagen, dass dieses Bundesthema uns so wichtig ist, weil wir eine finanzierbare Pflege für so viele Sächsinnen und Sächsinnen brauchen, (Zurufe AfD: Sächsinnen und Sachsen?! Sachsen heißt das!) in einem so stark alternden Bundesland, dann müssen wir der Staatsregierung ein Votum mitgeben, aber nicht nur zu diesem Punkt, den Sie beantragt haben, sondern wir müssen auch andere Aspekte diskutieren, nämlich die Rückerstattung, die möglichen Nachzahlungen des ausgesetzten Bundeszuschusses und die eben angesprochenen Ideen für eine grundlegende Reform. Wenn wir unsere Sicht derartig einbringen wollen, dann müssen wir feststellen, dass nur ein umfassender Behandlungsplan den Patienten heilen kann. Einen guten Behandlungsplan kann man nicht mit einer einmaligen Befassung im Plenum erstellen. Die CDU-Fraktion beantragt daher die Verweisung des Antrags der Linken in den Ausschuss. Ich bitte Sie um Zustimmung, damit wir umfassend und gemeinsam darüber diskutieren und eine gemeinsame Position erarbeiten können. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung)
