Iris Firmenich
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Dr. Huhn, was uns verbindet, das ist die große Sorge um den Fortbestand unserer reichen kulturellen Landschaft in Sachsen, allen voran unsere Theater und Orchester, hauptsächlich in den ländlichen Räumen. Als Sachsen 1994 das Kulturraumgesetz auf den Weg gebracht hat, war es deutschlandweit ein Novum, dass sich der Freistaat und die kommunale Ebene gemeinsam zur Finanzierung der Kultureinrichtungen und der kulturellen Angebote sowohl in den urbanen als auch in den ländlichen Räumen bekannt haben. Dieses Modell ist eine Form von kooperativer Kulturpolitik, bei der der Freistaat die Kommunen, in deren Verantwortung die Kultur fällt, nach Kräften unterstützt. Das hat unserem Land gutgetan. Natürlich hat sich im Laufe der Jahre immer mal wieder Anpassungsbedarf ergeben. Die Summe, die der Freistaat im Zusammenhang mit dem Kulturraumgesetz investiert hat, hat sich von seinerzeit 77 Millionen Euro auf 93,2 Millionen Euro erhöht. Im vergangenen Doppelhaushalt waren es dann sogar reichlich 106 Millionen Euro, die in die Kulturräume geflossen sind. Dazu kamen noch einmal 8,7 Millionen Euro für den Kulturpakt. Allerdings treffen gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen den Kulturbetrieb genauso wie andere Bereiche der Gesellschaft – und manchmal sogar härter. Ich denke dabei an die Coronapandemie, die der Kultur in den Jahren 2020 bis 2022 erheblich zugesetzt hat, ebenso an die Kostensteigerungen vor allem bei der Energie, aber auch an deutliche Tariferhöhungen, die jedem Künstler zu gönnen sind, jedoch die Personalkosten in die Höhe treiben; Sie haben es benannt. Der Freistaat Sachsen hat den Kulturräumen unter die Arme gegriffen und Hilfe zur Bewältigung dieser finanziellen Herausforderungen geleistet. Um die individuelle Spielfähigkeit zu erhalten, wurden in den vergangenen zwei Jahren einige kommunal getragene Theater und Orchester mit insgesamt 5 Millionen Euro unterstützt. Allerdings – und das gehört auch zur Wahrheit – zeichnete sich damals schon ab, dass die einmalige Hilfe keine Lösung für die zukünftige auskömmliche Finanzierung der Theater und Orchester ist, sondern eine Brücke zu einem neuen Landeshaushalt, bei dem über die finanzielle Ausstattung des Kulturraumgesetzes beraten und entschieden werden sollte. Das war unser Ziel und der geplante Weg zu Zeiten wachsender Haushalte. Doch die Zeiten haben sich geändert, und das stellt uns vor große Herausforderungen. Wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen, können wir im laufenden Haushaltsverfahren nicht zuerst darüber nachdenken, an welchen Stellen wir mehr Geld ausgeben, welche Projekte wir zusätzlich fördern wollen oder ob wir das Kulturraumgesetz dynamisieren. Dafür gibt es in diesem Doppelhaushalt keinen Spielraum. Hier hat eben auch die Leistungsfähigkeit des Freistaates Sachsen seine Grenzen. Die Aufforderung zu Einsparungen trifft alle Bereiche, auch die Kultur. Es ist ja nicht so, dass die Kassen nur beim Freistaat klamm sind; die Kommunen trifft es mindestens genauso hart. Ich denke, dass diese Situation auch Ihnen und Ihrer Fraktion nicht entgangen ist. Insofern wundert es mich schon, dass Sie in Ihrem Antrag Forderungen aufstellen, die zwar für die Kultur wünschenswert wären – gar keine Frage –, aber derzeit nicht umsetzbar sind. Natürlich wäre es gut und auch notwendig, wenn der Mittelansatz aus 2024 fortgeschrieben würde und die anderen Finanzierungsbestandteile erhalten blieben. Bisher kennen wir den Haushaltsentwurf jedoch nicht. Wir können an das zuständige Ressort appellieren, das sollten wir auch tun. Aber wir können hier keine Vorfestlegungen auf den noch zu beratenden Haushalt beschließen. Gleiches gilt im Übrigen für die Punkte 3 und 4 in Ihrem Antrag. Diese sehen eine Dynamisierung vor und formulieren einen Finanzierungsanspruch, der die jeweilige Haushaltssituation des Landes und der Kommunen außer Acht lässt. Das geht so nicht. Wir wissen um die prekäre Lage der Orchester und Theater in den Kulturräumen. Ja, es bräuchte deutlich mehr Geld, um die bestehenden Strukturen auskömmlich zu finanzieren. Dieses Geld ist aber derzeit weder beim Land noch bei den Kommunen vorhanden. Deshalb müssen wir gemeinsam mit den Kulturräumen und den betroffenen Kultureinrichtungen nach Wegen suchen, wie wir die Kultur in ihrer Vielfalt stabilisieren und zukunftsfähig machen, und zwar im ländlichen Raum und in ganz Sachsen. Dazu gehören auch Museen, Bibliotheken und all die anderen Einrichtungen. Die Evaluation des Kulturraumgesetzes ist im Gange. Sie greift allerdings in Ihrem Auftrag etwas zu kurz, um die anstehenden Aufgaben damit lösen zu können. Die Ergebnisse der Evaluation werden mit Sicherheit Teil des Weges zu einer neuen, zukunftsfähigen, kooperativen Kulturpolitik sein, die dann auch in ein überarbeitetes Gesetz einfließen wird. Das wird etwas Zeit, vor allem aber Mut zur Veränderung brauchen. In diesem Zusammenhang wäre die Ausreichung von 55 % des 2024er Budgets für die Kulturräume im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bis Mitte des Jahres eine Möglichkeit, um Zeit für diesen Prozess zu gewinnen. Für die Finanzierung von Projekten und Institutionen außerhalb des Kulturraumgesetzes, so wie in Ihrem Punkt 5 gefordert, kann ich mir eine solche Lösung allerdings schwer vorstellen. Das Problem haben nämlich alle Initiativen, die auf der Basis von Projekten gefördert werden, und auch institutionell geförderte Einrichtungen in allen Bereichen; denn dort herrscht überall die gleiche – schwierige – Situation. Umso wichtiger ist es, hier darauf zu achten, dass wir nicht wertvolle Strukturen und Angebote verlieren. Ich denke da beispielsweise an unsere Musikschulen, an Chöre und Orchester, an die freie Kulturszene usw. Sehr geehrter Herr Dr. Huhn, ich schätze Ihr Engagement für die Kultur und Ihre hohe fachliche Kompetenz. Seien Sie sicher, dass auch wir alles dafür tun werden, um die vielfältige Kulturlandschaft in Sachsen zu erhalten. Die wirtschaftlich schwierige Lage, in der wir uns deutschlandweit und nicht nur in Sachsen befinden, zwingt uns, viele Dinge zu hinterfragen, die sich in den vergangenen Jahren entwickelt und für die wir Geld ausgegeben haben. Wir werden um unbequeme Entscheidungen nicht herumkommen. Das muss aber gar nicht schlecht sein; denn in jeder Krise steckt eine Chance, Veränderungen herbeizuführen, die man sonst vielleicht niemals erreichen würde. Lassen Sie uns diesen Prozess gemeinsam gestalten. Lassen Sie uns Wertvolles erhalten und Neuem einen Weg bereiten. Im Anliegen sind wir uns im Grunde einig. Aber aus Gründen, die ich gerade dargelegt habe, können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Dafür bitte ich um Verständnis. Danke schön. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Das war Frau Firmenich von der CDU-Fraktion. Wir setzen die Aussprache mit Herrn Kirste von der AfD-Fraktion fort.
