Ulf Günter Lange
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, um die es geht, ist seit Jahren bekannt. 15 Jahre nach ihrer Einsetzung droht einigen Besitzern sogenannter alter Holzöfen die Zwangsstilllegung. Der Sinn der Verordnung ist die Verbesserung der Luftqualität durch Feinstaubverminderung. Ein solcher Ansatz ist grundsätzlich richtig, sofern er nicht ideologisch untersetzt ist und dadurch groteske Ausmaße annimmt. Die meisten Besitzer haben innerhalb der ausreichend langen Zeit, während der 15-jährigen Übergangsfrist, reagiert und mit Neuanschaffung oder Nachrüstung den Vorgaben Genüge getan. Warum also jetzt ein solcher Antrag? Auf den ersten Blick wirkt der Inhalt stimmig und volksnah. Offenbar soll genau dieser Eindruck erzeugt werden, scheinbar um sich nachfolgend als großer Kümmerer profilieren zu können. Man will den Robin Hood der frierenden Altofenbesitzer spielen und tut so, als sei es ein Massenproblem. Dass es sich hier um einen populistischen Papiertiger handelt, erkennt man bei näherer Betrachtung recht schnell; denn dem Antrag fehlt ein entscheidender Wert: eine halbwegs verlässliche Anzahl der tatsächlich betroffenen Besitzer. Man spricht von einigen Tausend Haushalten in Sachsen. Validiert ist diese Zahl allerdings in keiner Weise. Nach Meinungen mehrerer Experten, hauptsächlich Schornsteinfegermeister, ist die Zahl der Öfen, die von einer Zwangsstilllegung betroffen sind, eher überschaubar. Statt einer bürokratischen und kostenintensiven Befassung mit dem Thema, die in Anbetracht der langen Übergangszeit gar keine sein dürfte, sollte man schauen, warum die verbliebenen Öfen noch nicht ersetzt oder nachgerüstet wurden. Viele der Säumigen – so sagen es die Experten – haben das Problem schlichtweg ignoriert; es war ja noch genügend Zeit. Begründet sich die Stilllegung mit Renitenz oder mit fahrlässiger Nichtbeachtung entsprechender Hinweise, ist sie gerechtfertigt. Die Leute schimpfen immer, wenn der böse Staat sie zu Investitionen zwingt. Hingegen werden andere Auflagen mit ähnlichem Hintergrund ohne Murren akzeptiert. Jedes Auto muss alle zwei Jahre zur Abgasuntersuchung. Wer sie nicht besteht, muss investieren, und zwar ohne eine 15-jährige Übergangsfrist. Wollen wir demnächst also auch die AU abschaffen? Für den Fall, dass es tatsächlich vereinzelte Nutzer gibt, die sich eine Ersatzbeschaffung aus finanziellen Gründen nicht leisten können, sollte man über eine unbürokratische und umsetzbare Härtefallregelung nachdenken. Diese ist jedoch nicht im Bund zu erwirken, sondern bei den mit der Durchführung betrauten Umweltämtern auf Landkreisebene. Eine entscheidende Frage lautet: Was sollte man den Gesetzestreuen erzählen, wenn die Verordnung jetzt gekippt werden würde? (Thomas Prantl, AfD, steht am Mikrofon.) Deren Investitionen wären damit umsonst gewesen, und die beratenden Schornsteinfeger sähen sich erheblichem Ärger ausgesetzt. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Lange, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
